Fr, 15:26 Uhr
06.07.2007
Was ist zu tun?
Nordhausen (nnz). Am Dienstag wurden im Stausee auf der Seite des Landkreises Nordhausen tote Wasservögel gefunden. Diese wurden ebenfalls zur Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz und Insel Riems zur Untersuchung eingesandt. Bei zwei Schwarzhaltstauchern wurde das Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen. Wie man sich verhalten muss, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick.
Im Zusammenhang mit dem Seuchenausbruch bittet das für diese Zwecke eingerichtete kreisliche Tierseuchenkrisenzentrum des Landkreises Nordhausen um Beachtung folgender Hinweise und Empfehlungen:
Die Geflügelpest ist eine akute, äußerst ansteckende Viruserkrankung, die alle Geflügelarten: Wildvögel (insbesondere Wildwassergeflügel) und Geflügel in Nutztierhaltungen, hier vor allem Enten, Gänse, Hühner und Puten, befällt. Sie wird durch hochpathogene Influenza-A-Viren mit dem Subtyp H5N1 verursacht. Dieser Geflügelpesterreger breitete sich ab 2003 über Südostasien, Zentralasien, -afrika, den Europäischen Teile Russlands über Südeuropa und Nordeuropa auch nach Deutschland aus. Außerdem wurden in Thüringen an nunmehr schon drei Stellen der Erreger H5N1 nachgewiesen. Neben dem Kelbraer Stausee auch in Ebeleben und Windischleuba. An diesem Typ der Geflügelpest können auch Säugetiere wie Schweine, Pferde, Katzen und auch der Mensch erkranken.
Für die flächenhafte Ausbreitung dieses Erregers sind neben dem Tierhandel, Personen- und Fahrzeugverkehr auch oder insbesondere die Übertragung durch Wildvögel/Zugvögel verantwortlich. Die Wildvogelpopulation, insbesondere Wassergeflügel muss im Landkreis Nordhausen als teilweise infiziert angesehen werden. Es kommt jetzt darauf an, unsere Nutztierbestände und damit den Menschen zu schützen. Das Virus ist bei kalten und feuchten Temperaturen in der Außenwelt und in toten Vögeln über 10 Tage haltbar.
Eine Infektion des Menschen ist möglich bei direktem Kontakt mit infizierten lebenden oder toten Tieren oder deren Ausscheidungen (Kot), Körperflüssigkeiten (Speichel, Tränenflüssigkeit) oder rohen Produkten (z. B. nicht erhitzte Eier, nicht ausreichend erhitztes Fleisch), bei direktem Kontakt mit kontaminierten Gegenständen oder Aufenthalt in mit infizierten Tieren belegten Räumen. Die Erkrankung führt neben der Gefahr für den Menschen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Verendungen, notwendige Keulungen, Verlust an wertvollen Zuchtmaterial und Handelsbeschränkungen. Durch die Infektion unserer Wildvögel ist die mögliche Epidemie im Landkreis nur schwer zu beeinflussen.
Das Verhalten der Bevölkerung und der Geflügelhalter ist deshalb von besonderer Bedeutung.
Berühren Sie keine toten Vögel – sondern informieren Sie sofort die Rettungsleitstelle unter 03631 89380 oder 19222. Es wird derzeit davon abgeraten, das Feuchtbiotop Stausee Kelbra/Fischteiche Auleben zu betreten. Halten Sie die angewiesenen Maßnahmen für das Sperr- und Beobachtungsgebiet ein. Geflügelhaltungen sollten so abgesichert sein, dass Wildvögel keinen Kontakt aufnehmen können. Futtermittel, Einstreu, diverse Geräte zur Bewirtschaftung eines Geflügelbestandes sollte ebenfalls vor Wildvögeln geschützt sein.
Bringen Sie an den Ein- und Ausgängen zur Geflügelhaltung saugfähige Fußdesinfektionsmatten an und tränken Sie diese mit einem zugelassenen gelisteten Desinfektionsmittel. Fremde Personen – außer beauftragte Tierärzte – dürfen einen Geflügelbestand nicht betreten. Bei Betreten der Geflügelhaltung – auch der eigenen – sollte Schutzkleidung getragen werden. Betreten Sie keine fremden Geflügelhaltungen.
Überprüfen Sie täglich den Geflügelbestand hinsichtlich der Tiergesundheit – bei Auftreten von Erkrankungen sofort den Hoftierarzt oder das Veterinäramt kontaktieren. Fahrzeugverkehr sollte nur über entsprechende Desinfektionsmatten erfolgen. Besuchen Sie keine Geflügelmärkte oder –ausstellungen in Ländern, in denen diese noch erlaubt sind. Achten Sie auf eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung. Hunde und Katzen dürfen keinen Kontakt zu Geflügelhaltungen haben.
Für auftretende Fragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen zu den üblichen Dienstzeiten unter den Telefon-Nr. 03631/911150/153 oder 157/158 zur Verfügung.
Autor: nnzIm Zusammenhang mit dem Seuchenausbruch bittet das für diese Zwecke eingerichtete kreisliche Tierseuchenkrisenzentrum des Landkreises Nordhausen um Beachtung folgender Hinweise und Empfehlungen:
Die Geflügelpest ist eine akute, äußerst ansteckende Viruserkrankung, die alle Geflügelarten: Wildvögel (insbesondere Wildwassergeflügel) und Geflügel in Nutztierhaltungen, hier vor allem Enten, Gänse, Hühner und Puten, befällt. Sie wird durch hochpathogene Influenza-A-Viren mit dem Subtyp H5N1 verursacht. Dieser Geflügelpesterreger breitete sich ab 2003 über Südostasien, Zentralasien, -afrika, den Europäischen Teile Russlands über Südeuropa und Nordeuropa auch nach Deutschland aus. Außerdem wurden in Thüringen an nunmehr schon drei Stellen der Erreger H5N1 nachgewiesen. Neben dem Kelbraer Stausee auch in Ebeleben und Windischleuba. An diesem Typ der Geflügelpest können auch Säugetiere wie Schweine, Pferde, Katzen und auch der Mensch erkranken.
Für die flächenhafte Ausbreitung dieses Erregers sind neben dem Tierhandel, Personen- und Fahrzeugverkehr auch oder insbesondere die Übertragung durch Wildvögel/Zugvögel verantwortlich. Die Wildvogelpopulation, insbesondere Wassergeflügel muss im Landkreis Nordhausen als teilweise infiziert angesehen werden. Es kommt jetzt darauf an, unsere Nutztierbestände und damit den Menschen zu schützen. Das Virus ist bei kalten und feuchten Temperaturen in der Außenwelt und in toten Vögeln über 10 Tage haltbar.
Eine Infektion des Menschen ist möglich bei direktem Kontakt mit infizierten lebenden oder toten Tieren oder deren Ausscheidungen (Kot), Körperflüssigkeiten (Speichel, Tränenflüssigkeit) oder rohen Produkten (z. B. nicht erhitzte Eier, nicht ausreichend erhitztes Fleisch), bei direktem Kontakt mit kontaminierten Gegenständen oder Aufenthalt in mit infizierten Tieren belegten Räumen. Die Erkrankung führt neben der Gefahr für den Menschen zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden durch Verendungen, notwendige Keulungen, Verlust an wertvollen Zuchtmaterial und Handelsbeschränkungen. Durch die Infektion unserer Wildvögel ist die mögliche Epidemie im Landkreis nur schwer zu beeinflussen.
Das Verhalten der Bevölkerung und der Geflügelhalter ist deshalb von besonderer Bedeutung.
Berühren Sie keine toten Vögel – sondern informieren Sie sofort die Rettungsleitstelle unter 03631 89380 oder 19222. Es wird derzeit davon abgeraten, das Feuchtbiotop Stausee Kelbra/Fischteiche Auleben zu betreten. Halten Sie die angewiesenen Maßnahmen für das Sperr- und Beobachtungsgebiet ein. Geflügelhaltungen sollten so abgesichert sein, dass Wildvögel keinen Kontakt aufnehmen können. Futtermittel, Einstreu, diverse Geräte zur Bewirtschaftung eines Geflügelbestandes sollte ebenfalls vor Wildvögeln geschützt sein.
Bringen Sie an den Ein- und Ausgängen zur Geflügelhaltung saugfähige Fußdesinfektionsmatten an und tränken Sie diese mit einem zugelassenen gelisteten Desinfektionsmittel. Fremde Personen – außer beauftragte Tierärzte – dürfen einen Geflügelbestand nicht betreten. Bei Betreten der Geflügelhaltung – auch der eigenen – sollte Schutzkleidung getragen werden. Betreten Sie keine fremden Geflügelhaltungen.
Überprüfen Sie täglich den Geflügelbestand hinsichtlich der Tiergesundheit – bei Auftreten von Erkrankungen sofort den Hoftierarzt oder das Veterinäramt kontaktieren. Fahrzeugverkehr sollte nur über entsprechende Desinfektionsmatten erfolgen. Besuchen Sie keine Geflügelmärkte oder –ausstellungen in Ländern, in denen diese noch erlaubt sind. Achten Sie auf eine regelmäßige Schadnagerbekämpfung. Hunde und Katzen dürfen keinen Kontakt zu Geflügelhaltungen haben.
Für auftretende Fragen steht Ihnen das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Nordhausen zu den üblichen Dienstzeiten unter den Telefon-Nr. 03631/911150/153 oder 157/158 zur Verfügung.

