Fr, 13:07 Uhr
15.02.2002
Seltenheit: Einstimmigkeit
Nordhausen (nnz). Der Rettungszweckverband des Landkreises Nordhausen tagte heute im Landratsamt. Da wurden unter anderem einige ältere Beschlüsse aufgehoben...
So zum Beispiel der Beschluß von 20. August des vergangenen Jahres. Dabei ging es um den Ausschluß des Kreisverbandes Nordhausen der Johanniter-Unfall-Hilfe aus dem Zweckverband. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses hatte das Landesverwaltungsamt lange Zeit geprüft und schließlich den Beschluß aufgehoben (siehe dazu ausführlich im nnz-Archiv). Für die Aufhebung votierten heute der Verbandsvorsitzende Landrat Claus (CDU) und der Vertreter der JUH. Die anderen Verbandsmitglieder enthielten sich der Stimme oder stimmten dagegen. Bei den folgenden Tagesordnungspunkten gab es dann sogar einstimmige Beschlussfassungen. Das kommt in diesem Gremium äußerst selten vor, tangierte jedoch auch nur redaktionelle Änderungen der bestehenden Verbandssatzung wie zum Beispiel eine neue Postanschrift des Zweckverbandes.
Beschlossen wurde weiterhin die neue Verteilung der Aufgaben unter den Mitgliedern, die auch Leistungen im bodengebundenen Rettungsdienst erbringen. Die neuen Aufgaben, inklusive der Besetzung der Rettungswache am Südharz-Krankenhaus, waren hinlänglich bekannt. Lediglich der Vorstand der Nordhäuser JUH, Carsten Wiedenfeld, fragte an, warum die Johanniter keine Notarzteinsatzfahrzeug besetzen dürfen. Hierauf erwiderte Geschäftsstellenleiter Uebner, dass dies Anfang Januar so beschlossen wurde. Seit diesem Jahr falle die Verteilung der Rettungsmittel in die Kompetenz des Zweckverbandes, da zum Jahresende alle öffentlich-rechtlichen Verträge gekündigt seien. Die Finanzierung der zusätzlichen Wache im Krankenhaus, die nicht im Bereichsplan enthalten ist, muß vermutlich zum Teil der Landkreis Nordhausen tragen. Dazu bedarf es noch abschließender Verhandlungen mit den Krankenkassen.
Autor: nnzSo zum Beispiel der Beschluß von 20. August des vergangenen Jahres. Dabei ging es um den Ausschluß des Kreisverbandes Nordhausen der Johanniter-Unfall-Hilfe aus dem Zweckverband. Die Rechtmäßigkeit des Beschlusses hatte das Landesverwaltungsamt lange Zeit geprüft und schließlich den Beschluß aufgehoben (siehe dazu ausführlich im nnz-Archiv). Für die Aufhebung votierten heute der Verbandsvorsitzende Landrat Claus (CDU) und der Vertreter der JUH. Die anderen Verbandsmitglieder enthielten sich der Stimme oder stimmten dagegen. Bei den folgenden Tagesordnungspunkten gab es dann sogar einstimmige Beschlussfassungen. Das kommt in diesem Gremium äußerst selten vor, tangierte jedoch auch nur redaktionelle Änderungen der bestehenden Verbandssatzung wie zum Beispiel eine neue Postanschrift des Zweckverbandes.
Beschlossen wurde weiterhin die neue Verteilung der Aufgaben unter den Mitgliedern, die auch Leistungen im bodengebundenen Rettungsdienst erbringen. Die neuen Aufgaben, inklusive der Besetzung der Rettungswache am Südharz-Krankenhaus, waren hinlänglich bekannt. Lediglich der Vorstand der Nordhäuser JUH, Carsten Wiedenfeld, fragte an, warum die Johanniter keine Notarzteinsatzfahrzeug besetzen dürfen. Hierauf erwiderte Geschäftsstellenleiter Uebner, dass dies Anfang Januar so beschlossen wurde. Seit diesem Jahr falle die Verteilung der Rettungsmittel in die Kompetenz des Zweckverbandes, da zum Jahresende alle öffentlich-rechtlichen Verträge gekündigt seien. Die Finanzierung der zusätzlichen Wache im Krankenhaus, die nicht im Bereichsplan enthalten ist, muß vermutlich zum Teil der Landkreis Nordhausen tragen. Dazu bedarf es noch abschließender Verhandlungen mit den Krankenkassen.

