Mi, 12:03 Uhr
13.06.2007
Anträge im Rathaus
Nordhausen (nnz). Das Kulturamt ist nicht mehr zuständig. Anträge für Landeserziehungsgeld gibt’s ab sofort in der Wohngeldstelle beim Ordnungsamt, informiert die Stadtverwaltung.
Anträge und Beratung für das Landeserziehungsgeld gibt es ab sofort in der Wohngeldstelle des städtischen Ordnungsamtes und nicht mehr im Kulturamt. Das teilt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler mit.
Die Bearbeitung der Anträge für das Landeserziehungsgeld wird ab sofort im von Helga Bahns im Zimmer 115 im Neuen Rathaus wahrgenommen, sagte Wengler. Frau Bahns ist unter Telefon 696-243 erreichbar, per Fax über die 696 844 und per E-Mail über lerzg@nordhausen.de.
Autor: nnzAnträge und Beratung für das Landeserziehungsgeld gibt es ab sofort in der Wohngeldstelle des städtischen Ordnungsamtes und nicht mehr im Kulturamt. Das teilt Ordnungsamtsleiter Holger Wengler mit.
Die Bearbeitung der Anträge für das Landeserziehungsgeld wird ab sofort im von Helga Bahns im Zimmer 115 im Neuen Rathaus wahrgenommen, sagte Wengler. Frau Bahns ist unter Telefon 696-243 erreichbar, per Fax über die 696 844 und per E-Mail über lerzg@nordhausen.de.

