Mo, 07:53 Uhr
11.06.2007
Richter Kropp: Schneller als das Gericht erlaubt
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Im Volksmund sagt man: Schneller als die Polizei erlaubt, in Sondershausen kann dies auch: Schneller als das Amtsgericht erlaubt heißen. Die nnz mit den Einzelheiten.
Dort wurde jetzt nicht nur eine Straftat am Tag darauf unmittelbar zur Verurteilung geführt. Der Täter erhielt dazu auch noch Strafhaft, eine alte Bewährungsstrafe wurde gleichfalls widerrufen – und dies alles rechtskräftig.
Den Juni hätte sich Rudolf M. (57, Name geändert) sicherlich anders vorgestellt, jedenfalls war es nicht sein Monat. Der vorbestrafte Mann aus Hohenebra konnte es auch jetzt nicht lassen, seiner Ehefrau an mehreren Tagen in diesem Monat nachzustellen und sie zu belästigen. Insgesamt neun Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz wurden bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser innerhalb weniger Tage registriert. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte nun gegen diesen Mann Hauptverhandlungshaft beantragt, doch eine Strafrichterin des Amtsgerichts Sondershausen verhandelte dieses Verfahren sofort.
Acht Monate Freiheitsstrafe waren dann das Ergebnis für diese Taten. Hierbei gab es keine Bewährung mehr, denn Rudolf M. ist mehrfach vorbestraft. Schon im März 2007 hatte er von der gleichen Richterin wegen Missbrauchs von Notrufen und Bedrohung in mehreren Fällen schon einmal acht Monate zur Bewährung erhalten, damals ausgesetzt zur Bewährung.
Diese Bewährung hatte er offenbar nicht durchgehalten, richteten sich schon damals seine Untaten gegen seine geschiedene Frau.
Das Urteil wurde dann noch in der Hauptverhandlung rechtskräftig. Die Richterin widerrief sodann noch in der Sitzung die alte Bewährungsstrafe, was der Angeklagte auch ohne Widerstand hinnahm. Er muss jetzt für insgesamt 16 Monate in Haft, wenn er nicht wegen guter Führung früher entlassen wird.
Gefängnis ist doch keine Lösung so Rudolf M. in seinem letzten Wort. Offenbar doch für unbelehrbare Straftäter, die ihre geschiedenen Ehefrauen unentwegt bedrohen. Für weitere betroffene Frauen im Kyffhäuserkreis ist das Urteil eine gute Nachricht: Es wird hier hart und schnell durchgegriffen!
Autor: nnzDort wurde jetzt nicht nur eine Straftat am Tag darauf unmittelbar zur Verurteilung geführt. Der Täter erhielt dazu auch noch Strafhaft, eine alte Bewährungsstrafe wurde gleichfalls widerrufen – und dies alles rechtskräftig.
Den Juni hätte sich Rudolf M. (57, Name geändert) sicherlich anders vorgestellt, jedenfalls war es nicht sein Monat. Der vorbestrafte Mann aus Hohenebra konnte es auch jetzt nicht lassen, seiner Ehefrau an mehreren Tagen in diesem Monat nachzustellen und sie zu belästigen. Insgesamt neun Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz wurden bei der Polizeiinspektion Kyffhäuser innerhalb weniger Tage registriert. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte nun gegen diesen Mann Hauptverhandlungshaft beantragt, doch eine Strafrichterin des Amtsgerichts Sondershausen verhandelte dieses Verfahren sofort.
Acht Monate Freiheitsstrafe waren dann das Ergebnis für diese Taten. Hierbei gab es keine Bewährung mehr, denn Rudolf M. ist mehrfach vorbestraft. Schon im März 2007 hatte er von der gleichen Richterin wegen Missbrauchs von Notrufen und Bedrohung in mehreren Fällen schon einmal acht Monate zur Bewährung erhalten, damals ausgesetzt zur Bewährung.
Diese Bewährung hatte er offenbar nicht durchgehalten, richteten sich schon damals seine Untaten gegen seine geschiedene Frau.
Das Urteil wurde dann noch in der Hauptverhandlung rechtskräftig. Die Richterin widerrief sodann noch in der Sitzung die alte Bewährungsstrafe, was der Angeklagte auch ohne Widerstand hinnahm. Er muss jetzt für insgesamt 16 Monate in Haft, wenn er nicht wegen guter Führung früher entlassen wird.
Gefängnis ist doch keine Lösung so Rudolf M. in seinem letzten Wort. Offenbar doch für unbelehrbare Straftäter, die ihre geschiedenen Ehefrauen unentwegt bedrohen. Für weitere betroffene Frauen im Kyffhäuserkreis ist das Urteil eine gute Nachricht: Es wird hier hart und schnell durchgegriffen!


