Di, 14:09 Uhr
05.06.2007
Urteile gesprochen
Nordhausen (nnz). Die nnz hatte gestern über ein Verfahren vor dem Jugendschöffengericht Nordhausen berichtet. Jetzt wurden die Urteile bekannt.
Der 22jährige Andre H. erhielt wegen der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Sven Z. wurde wegen Drogenhandels zu einer Gesamtjugendstrafe von drei Jahren verurteilt. In dieses Urteil floß noch eine Strafe vom Januar 2006 mit ein. Für Marco Sch. ist der Prozess noch nicht zu Ende. Hier müssen zu einem weiteren Termin noch zwei Zeugen vernommen werden.
Autor: nnzDer 22jährige Andre H. erhielt wegen der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Sven Z. wurde wegen Drogenhandels zu einer Gesamtjugendstrafe von drei Jahren verurteilt. In dieses Urteil floß noch eine Strafe vom Januar 2006 mit ein. Für Marco Sch. ist der Prozess noch nicht zu Ende. Hier müssen zu einem weiteren Termin noch zwei Zeugen vernommen werden.

