eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mo, 17:20 Uhr
28.05.2007

nnz-Forum: Durchgriff auf die Landkreise

Nordhausen (nnz). In der vergangenen Woche berichtete die nnz über die Verfassungsbeschwerde von Landkreisen gegen die organisatorische Umsetzung der Hartz-IV-Gesetzlichkeiten. Auch die zweite Beigeordnete des Landkreises Nordhausen, Loni Grünwald (Linkspartei.PDS), nahm daran teil und hat ihre Eindrücke für die nnz aufgeschrieben.


Am 24.5.07 nahm ich als einer der ca. 200 Besucher an der mündlichen Verhandlung zur Verfassungsbeschwerde von elf Landkreisen gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV teil. In der kurzweiligen und außerordentlich interessanten fünfstündigen Verhandlung ging es nicht darum, die Arbeitsgemeinschaften aufzulösen, oder darum, wie Herr Seifert im obigen Artikel Herrn Alt von der Bundesagentur für Arbeit zitiert, dass die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 die Leidtragenden seien und nicht mehr in Arbeit vermittelt werden könnten, denn Herr Alt unterliegt hier einem großem Irrtum. Warum funktioniert die Arbeitsvermittlung in den 69 Kommunen in denen die Landkreise die Aufgabenwahrnehmung für „Hartz IV“ eigenständig durchführen?

Sondern es wurde bei der Beschwerde vor dem Verfassungsgericht durch die Kommunen gerügt, dass mit der Gründung der ARGEN eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung gemäß Artikel 28 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes eingetreten ist und der Durchgriff vom Bund auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt und dies ist so im Grundgesetz ausgeschlossen.

Des Weiteren ging es um den finanziellen Ausgleich für die Kommunen und die Leistungen die diese erbringen müssen, wie Kosten für die Unterkunft und Heizung und die Betreuungslistungen wie Sucht und Schuldnerberatung um nur einige zu nennen.

Die Verhandlung gestaltete sich sehr praxisnah, denn es wurden zwei Professoren von Universitäten und Fachschulen befragt, die sich mit der Thematik der Umsetzung von „Hartz IV“ vor Ort in den Landkreisen beschäftigten und zwei Geschäftsführer von ARGEn (Aachen und Erfurt) stellten die Situation aus der täglichen Arbeit dar, wie schwierig es ist „ Diener zweier Herren“ zu sein und noch deutlicher wurde durch diese Darlegungen, ob der Geschäftsführer aus der Kommune oder von der Bundesanstalt für Arbeit kam.

Fazit aller vier Experten war, dass das Modell ARGE in der Trägerschaft von Bundesanstalt für Arbeit und der Kommunen nicht zukunftsweisend sein kann und es sollte die Veränderung dahingehend gestaltet werden, dass nur ein Träger die Verantwortung übernimmt oder die ARGE eine eigenständige Rechtspersönlichkeit wird.

Hinzufügen möchte ich noch, dass ich nie vermutet habe, wie interessant so eine Verhandlung vor dem 2.Senates des Bundesverfassungsgerichtes sein kann. Mit so viel Sach- und Fachverstand geprägt wurde sich mit der doch schwierigen und trockenen Thematik dieses so schlechten Gesetzes und deren äußerst schwierigen Umsetzung auseinandersetzt und hoffentlich wird im Interesse der Kommunen ein gutes Urteil fällt. Denn die Leistung aus einer Hand soll auch nach meiner Meinung im Interesse der betroffenen Bürger erhalten bleiben.
Loni Grünwald, 2. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen
Autor: nnz

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)