Mo, 17:59 Uhr
19.03.2007
Bewährung
Nordhausen (nnz). Heute musste sich ein Nordhäuser wegen Misshandlung eines Säuglings vor dem Amtsgericht der Rolandstadt verantworten (nnz berichtete). Jetzt gibt es das Urteil.
Das Nordhäuser Amtsgericht hat den Mann wegen Misshandlung seines damals sechs Wochen alten Sohnes hat den 27 Jahre alten Vater am Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der zur Zeit arbeitslose Malergehilfe wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen zudem zu einer Geldauflage von 500 Euro und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Er hatte im Prozess gestanden, den Säugling im Oktober 2006 am Bein gezogen und in einem anderen Fall am Arm verletzt zu haben. Eine Ärztin diagnostizierte einen Spiralbruch des Oberschenkelknochens. Urteil ist bereits rechtskräftig.
Autor: nnzDas Nordhäuser Amtsgericht hat den Mann wegen Misshandlung seines damals sechs Wochen alten Sohnes hat den 27 Jahre alten Vater am Montag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der zur Zeit arbeitslose Malergehilfe wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und Misshandlung eines Schutzbefohlenen zudem zu einer Geldauflage von 500 Euro und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Er hatte im Prozess gestanden, den Säugling im Oktober 2006 am Bein gezogen und in einem anderen Fall am Arm verletzt zu haben. Eine Ärztin diagnostizierte einen Spiralbruch des Oberschenkelknochens. Urteil ist bereits rechtskräftig.

