Mo, 08:15 Uhr
19.03.2007
Richter Kropp: Ärger mit den lieben Hunden
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Viele Leute haben Angst vor Tieren, gerade vor Hunden. Im Berggebiet von Sondershausen besteht dazu genügend Anlass. Dort lebt der 42jährige Alfred D. (Name geändert), der mit seinen beiden Hunden Angst und Schrecken verbreitet...
Die Beschwerden häuften sich, weil es immer wieder Übergriffe auf Mensch und Tier gab. Die lebhaften Hunde des D. laufen auf alles zu, was sich bewegt, und springen es an. Dies war Anlass für die Stadtverwaltung Sondershausen, in einem konkreten Fall ein Bußgeldverfahren gegen D. einzuleiten. Eddie, der Jagdhund einer einundsiebzigjährigen Rentnerin, die in der Gegend spazieren ging, war am 7. Juli 2006 das nächste Opfer der Tiere von D. geworden. Blitzschnell waren sie auf den verängstigten Eddie geschossen und hatten ihm eine Bisswunde zugefügt, die tierärztlich behandelt werden musste.
Einen Verstoß gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sondershausen sah die Stadtverwaltung als erfüllt an. In § 12 dieser Verordnung ist unter anderem das Halten von Tieren geregelt. Diese müssen bei einer gewissen Gefährlichkeit angeleint geführt werden. Alfred D. legte, wie nicht anderes zu erwarten, hiergegen Einspruch ein, so dass das Verfahren vor das Amtsgericht Sondershausen gelangte.
Dort erlebte der Betroffene jedoch ein Waterloo, da Bußgeldrichter Christian Kropp der Rentnerin glaubte. Konnte diese doch ein tierärztliches Attest vorlegen, in dem die Verletzungen dokumentiert waren. Außerdem störte Kropp die Behauptung des D, die Rentnerin habe durch Schreie das Ganze erst provoziert. Ziemlich weit hergeholt, der Richter, der D. zu einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro verurteilte.
Im Gericht kam es dann noch zu einem Eklat. Die Nerven des Tierhalters lagen offenbar blank, als er die Rentnerin als Lügnerin beschimpfte. Amtsrichter Kropp verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld von 250 Euro wegen Ungebühr. Solch ein Verhalten gehöre sich vor Gericht eben nicht. So hat sich der Ausflug des Alfred D. vor Gericht nicht geloht, am Ende ist er mit einer höheren Strafe herausgegangen, als hereingekommen. Die Stadt Sondershausen wird diesen Fall sicherlich nutzen, um weiterhin gegen D. vorzugehen, damit die Spaziergänger im Berggebiet keine Angst mehr vor Hunden haben müssen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnzDie Beschwerden häuften sich, weil es immer wieder Übergriffe auf Mensch und Tier gab. Die lebhaften Hunde des D. laufen auf alles zu, was sich bewegt, und springen es an. Dies war Anlass für die Stadtverwaltung Sondershausen, in einem konkreten Fall ein Bußgeldverfahren gegen D. einzuleiten. Eddie, der Jagdhund einer einundsiebzigjährigen Rentnerin, die in der Gegend spazieren ging, war am 7. Juli 2006 das nächste Opfer der Tiere von D. geworden. Blitzschnell waren sie auf den verängstigten Eddie geschossen und hatten ihm eine Bisswunde zugefügt, die tierärztlich behandelt werden musste.
Einen Verstoß gegen die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Sondershausen sah die Stadtverwaltung als erfüllt an. In § 12 dieser Verordnung ist unter anderem das Halten von Tieren geregelt. Diese müssen bei einer gewissen Gefährlichkeit angeleint geführt werden. Alfred D. legte, wie nicht anderes zu erwarten, hiergegen Einspruch ein, so dass das Verfahren vor das Amtsgericht Sondershausen gelangte.
Dort erlebte der Betroffene jedoch ein Waterloo, da Bußgeldrichter Christian Kropp der Rentnerin glaubte. Konnte diese doch ein tierärztliches Attest vorlegen, in dem die Verletzungen dokumentiert waren. Außerdem störte Kropp die Behauptung des D, die Rentnerin habe durch Schreie das Ganze erst provoziert. Ziemlich weit hergeholt, der Richter, der D. zu einer Geldbuße in Höhe von 75 Euro verurteilte.
Im Gericht kam es dann noch zu einem Eklat. Die Nerven des Tierhalters lagen offenbar blank, als er die Rentnerin als Lügnerin beschimpfte. Amtsrichter Kropp verhängte daraufhin ein Ordnungsgeld von 250 Euro wegen Ungebühr. Solch ein Verhalten gehöre sich vor Gericht eben nicht. So hat sich der Ausflug des Alfred D. vor Gericht nicht geloht, am Ende ist er mit einer höheren Strafe herausgegangen, als hereingekommen. Die Stadt Sondershausen wird diesen Fall sicherlich nutzen, um weiterhin gegen D. vorzugehen, damit die Spaziergänger im Berggebiet keine Angst mehr vor Hunden haben müssen. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

