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Do, 11:03 Uhr
08.03.2007

Keine Aufregung

Nordhausen (nnz). In diesem Jahr wird es vielfach wieder passieren: Viele Kunden der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) legen gegen ihren Leistungsbescheid Widerspruch ein. Sie sollen für den Monat Mai geringere Zahlungen bei den Kosten für die Unterkunft bekommen. Aufklärung gibt es mit einem einzigen Klick.


ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller: „Die abweichende Höhe der Zahlungen für die Kosten der Unterkunft hängt mit den Zahlungsmodalitäten an die Energieversorger zusammen. Dazu gibt es für die Leistungsempfänger Erläuterungen auf der zweiten Seite des Bewilligungsbescheides zum Arbeitslosengeld II.“

Von einer Minderung der Zahlung sind jedoch nur die Kunden betroffen, die über Wohneigentum verfügen oder die einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger (zum Beispiel eine Gastherme als Heizung in der Wohnung) haben. Die Energieversorger ziehen in der Regel nicht 12, sondern 11 Abschlagsraten ein, die zwölfte wird mit der Gesamtrechnung verrechnet, daraus resultiert dann auch die Neuberechnung der Ratenhöhe für die kommenden elf Monate.

„Ich kann den betroffenen Kunden nur empfehlen, sofort nach Erhalt der Jahresrechnung diese hier einzureichen oder bei Problemen einen Termin mit ihrem zuständigen Berater zu vereinbaren“, erläutert der Geschäftsführer der ARGE.

Hans-Georg Müller empfiehlt weiterhin, das Einreichen eines Widerspruchs abzuwägen. Es ist meist besser, zur Klärung von Problemen ein Gespräch in der ARGE zu suchen. In vielen Fällen kann kurzfristig geholfen werden und es erledigt sich somit ein zeitaufwändiges Widerspruchsverfahren.
Autor: nnz

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