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Sa, 11:17 Uhr
03.02.2007

Grundsche Argumente

Nordhausen (nnz). Nach langen Debatten und intensiven Beratungen in Ausschüssen und Arbeitsgruppen, wurde am Freitag die Gesundheitsreform vom Bundestag mit deutlicher Mehrheit verabschiedet. Zugestimmt hat auch der Nordthüringer CDU-Bundestagsangeordneter Manfred Grund. In der nnz zählt er seine Motive auf.


“Ich habe mit Ja gestimmt. Denn entgegen aller Kritik und trotz ihres Kompromisscharakters leistet die Gesundheitsreform einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unseres Gesundheitssystems: Sie ermöglicht ab 1. April 2007 mehr Wettbewerb und Transparenz und stellt dennoch sicher, dass auch in Zukunft alle Bürger im Krankheitsfall Zugang zum medizinischen Fortschritt haben. Das bisher umfangreichste Projekt dieser Legislaturperiode zeigt, dass die Große Koalition unter Führung von Angela Merkel auch in schwierigen Fragen handlungsfähig ist.

Die Gesundheitsreform ist besser als ihr Ruf:

1) Wir beenden die Budgetierung ärztlicher Honorare. Zentrales Ziel der Vertragsgebührenordnung ist die leistungsgerechte Vergütung ärztlicher Leistungen. Dadurch sollen Abwanderungen ins Ausland sowie die Unterversorgung mancher Regionen unterbunden werden. Ab dem Januar 2009 werden die vertragsärztlichen Leistungen grundsätzlich mit festen Preisen in einer Euro-Gebührenordnung vergütet. Darüber hinaus stellen die Kassen in Zukunft mehr Geld bereit, wenn der Behandlungsbedarf der Versicherten ansteigt.

2) Die Gesundheitsreform trifft Maßnahmen, die der Unterversorgung mit Ärzten in den neuen Ländern auch schon vor der Einführung der neuen ärztlichen Gebührenordnung entgegen wirken: Wegfall der betriebswirtschaftlichen Staffelung sowie Anpassung der für Arztpraxen relevanten Kostenentwicklung. Durch diese Übergangsregelung bis einschließlich 2009 kann der Abbau der Unterversorgung in den neuen Ländern schnell und wirksam erfolgen.

3) Wir verbessern für Schwerstkranke die palliativmedizinische Versorgung und sehen eine Vielzahl von Verbesserungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen vor. Die Union lehnt aus ihrem christlichen Menschenbild heraus die aktive Sterbehilfe ab. Vor allem behinderte und pflegebedürftige Menschen profitieren von einer Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung. Ein wesentlicher Fortschritt ist, dass die geriatrische Rehabilitation eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Außerdem haben Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen zukünftig Anspruch auf häusliche Krankenpflege. Medizinische Reha werden in Zukunft von einer Ermessens- in eine Pflichtleistung der Kassen überführt.

4) Auf Drängen der Union sind Mutter-Kind-Kuren künftig Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen.

5) Dies ist die erste Gesundheitsreform ohne neue Belastungen für Patienten und ohne Leistungskürzungen für Patienten. Vielmehr bekommen Patienten mehr Rechte. So können gesetzlich Versicherte künftig auch die Rehabilitationseinrichtungen frei auswählen. Das gibt Kur- und Rehaeinrichtungen, z. B. in Heiligenstadt, die Chance, durch Werbung und Leistung die Patienten zu überzeugen und so Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

6) Wir erweitern die Wahlmöglichkeiten der Versicherten durch Selbstbehalt- und Kostenerstattungstarife und durch die Möglichkeit, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, deren Erstattung heute nicht von den Kassen übernommen wird, über einen Wahltarif abzusichern.

7) Arzneimittelfestpreise werden auf Höchstpreise umgestellt. Für jedes Arzneimittel kann zwischen Herstellern und Krankenkassen ein Preisnachlass vereinbart werden. Die Mitverantwortung der Apotheker an Rabatten entfällt, deshalb wurde auch der ursprünglich geplante Einsparbeitrag der Apotheker zurück genommen. Sie gewähren den Krankenkassen auf Vorschlag der Apothekerverbände einen zusätzlichen Rabatt je abgegebener rezeptpflichtiger Fertigarzneimittelpackung von 2,30 Euro.

8) Hilfsmittel und Orthopädietechnik können unter Beachtung eines geordneten Wettbewerbs, der Vielfalt der Leistungserbringer und der wohnortnahen Hilfsmittelversorgung ausgeschrieben werden. K.O.-Ausschreibungen wurden auch Dank des zuständigen Berichterstatters im Gesundheitsausschuss, meinem Kollegen Peter Albach (CDU) aus Sömmerda, verworfen. Fach- und Teillose sind zulässig, ebenso wie Bietergemeinschaften der Hilfsmittelerbringer.

9) Die gesetzlichen Krankenkassen bekommen mehr Geld vom Staat. Diese Steuergelder steigen und sollen sogenannte versicherungsfremde Leistungen, insbesondere die beitragsfreie Kindermitversicherung, berücksichtigen.

10) Wir schreiben mit dem Gesundheitsfonds den Arbeitgeberbeitrag fest und schaffen damit den Einstieg in die Entkoppelung der Arbeits- von den Gesundheitskosten.

11) Versicherte können künftig besser vergleichen, ob ihre Kasse für den Zusatzbeitrag auch die bessere medizinische Versorgung anbietet. Erhöhte Transparenz über Angebot und Preise der Kassen sowie attraktivere Angebote der Kassen sind die Folgen.

12) Wir als Union haben durchgesetzt, dass die Private Krankenversicherung als Vollversicherung erhalten bleibt. Die Gesundheitsreform sorgt ferner dafür, dass in Deutschland niemand mehr ohne einen Krankenversicherungsschutz ist.

Die Frage, die sich jeder Politiker zu stellen hat, lautete im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform, wie die Beiträge und Leistungen sich entwickeln würden, wenn das Gesundheitswesen bliebe wie es ist. Leistungen würden gestrichen und trotzdem würden die Kosten steigen. Deshalb ist der Gesundheitsfond wichtig, weil nur er ab 2009 ein Umsteuern erlaubt. Endlich werden Geldströme transparent, aus sieben Spitzenverbänden wird einer und die mehr als 250 Kassen im System der GKV treten in einen Wettbewerb. Bescheiden zwar, aber besser als nichts.
Autor: nnz

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