Mi, 11:12 Uhr
17.01.2007
Im Durchschnitt 12 Euro teurer
Nordhausen (nnz). Zwei Drittel der gesetzlichen Kassen haben zum Januar ihre Beitragssätze erhöht. Weitere können noch folgen. Wie Versicherte dem Preisanstieg aus dem Weg gehen können, schreibt die Zeitschrift FINANZtest in ihrer aktuellen Ausgabe. Die nnz hat darin schon mal gestöbert.
Die meisten gesetzlich Krankenversicherten zahlen seit Januar höhere Beiträge. Bei 126 Krankenkassen stieg der allgemeine Beitragssatz im Schnitt um 0,7 Prozentpunkte: Einem Angestellten mit einem Monatsverdienst von 3562,50 Euro werden jetzt zwölf Euro mehr im Monat abgezogen.
Wer höhere Kosten vermeiden will, kann die Kasse wechseln. Bei höheren Einkommen sind monatliche Einsparungen von über 60 Euro möglich. Doch je geringer das Gehalt, desto kleiner ist der Spareffekt. Versicherte sollten außerdem gut überlegen, wie viel ihnen der Service ihrer Kasse wert ist. Viele Billigkassen haben kaum Geschäftsstellen vor Ort. Und nicht alle Kassen erbringen die gleichen Leistungen. Große Unterschiede gibt es zum Beispiel bei Zuschüssen für Haushaltshilfen, häusliche Krankenpflege oder ambulante Kuren. Kündigen darf jeder, der 18 Monate oder länger Mitglied seiner Kasse ist. Erhöht eine Versicherung ihren Beitragsatz, haben alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt für zwei Monate.
FINANZtest rät allen Wechselwilligen, bis Anfang Februar mit der Kündigung zu warten: Weitere Kassen könnten rückwirkend zum 1. Januar oder zum 1. Februar erhöhen. Die Leistungen der Krankenkassen vergleicht ein Test aus FINANZtest 5/06 – wenn auch mit den alten Beitragssätzen (www.finanztest.de/krankenkassen, 2 Euro).
Autor: nnzDie meisten gesetzlich Krankenversicherten zahlen seit Januar höhere Beiträge. Bei 126 Krankenkassen stieg der allgemeine Beitragssatz im Schnitt um 0,7 Prozentpunkte: Einem Angestellten mit einem Monatsverdienst von 3562,50 Euro werden jetzt zwölf Euro mehr im Monat abgezogen.
Wer höhere Kosten vermeiden will, kann die Kasse wechseln. Bei höheren Einkommen sind monatliche Einsparungen von über 60 Euro möglich. Doch je geringer das Gehalt, desto kleiner ist der Spareffekt. Versicherte sollten außerdem gut überlegen, wie viel ihnen der Service ihrer Kasse wert ist. Viele Billigkassen haben kaum Geschäftsstellen vor Ort. Und nicht alle Kassen erbringen die gleichen Leistungen. Große Unterschiede gibt es zum Beispiel bei Zuschüssen für Haushaltshilfen, häusliche Krankenpflege oder ambulante Kuren. Kündigen darf jeder, der 18 Monate oder länger Mitglied seiner Kasse ist. Erhöht eine Versicherung ihren Beitragsatz, haben alle Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Es gilt für zwei Monate.
FINANZtest rät allen Wechselwilligen, bis Anfang Februar mit der Kündigung zu warten: Weitere Kassen könnten rückwirkend zum 1. Januar oder zum 1. Februar erhöhen. Die Leistungen der Krankenkassen vergleicht ein Test aus FINANZtest 5/06 – wenn auch mit den alten Beitragssätzen (www.finanztest.de/krankenkassen, 2 Euro).

