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Fr, 07:23 Uhr
12.01.2007

Staat haftet für seine Behörden

Nordhausen (nnz). Der Staat kann für die unzumutbar verzögerte Bearbeitung von Anträgen seiner Bürger durch unzureichend ausgestattete Behörden grundsätzlich haftbar gemacht werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und nnz berichtet, wie es dazu kam.


In dem Fall ging es um eine 450 000-Euro-Klage gegen das Land Schleswig-Holstein wegen verzögerter Grundbucheintragungen für ein Wohnungsprojekt. Die Behörde war hoffnungslos überlastet und benötigte 20 Monate für den Eintrag bereits verkaufter Eigentumswohnungen ins Grundbuch.

Da die Käufer erst nach dem Eintrag zur Zahlung der Immobilie verpflichtet waren, musste die Bauträgerfirma in der Zwischenzeit Insolvenz anmelden. Obwohl der Rechtspfleger im zuständigen Amtsgericht mehrfach auf seine Überlastung hingewiesen hatte, wurde keine Abhilfe geschaffen.

Nach den Ausführungen des Karlsruher Gerichts müssen die Behörden mit der gebotenen Beschleunigung arbeiten, andernfalls kann der Staat haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Schleswig muss den Fall nun erneut prüfen und klären, ob die übergeordneten Behörden - also das Landgericht, das Oberlandesgericht Lübeck oder das Kieler Justizministerium - den überlasteten Beamten nicht personell hätten unterstützen können.

Außerdem kommt laut BGH auch eine Entschädigung wegen eines so genannten enteignungsgleichen Eingriffs in das Vermögen des Bauträgers in Frage. Die Entschädigungssumme wäre allerdings deutlich geringer als der Schadensersatz.

In einer Reaktion auf das Urteil wies Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring (SPD) darauf hin, dass eine abschließende Bewertung der Entscheidung noch nicht möglich sei. "Wir werden die Urteilsbegründung und die neue Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Schleswig abwarten", erklärte Döring. Klar sei aber schon jetzt, dass die Entscheidung nicht nur die schleswig-holsteinische Justiz betreffe, sondern Auswirkungen auf alle Bundesländer haben könne.

(Az: III ZR 302/05 vom 11. Januar 2007)
Autor: js

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