Di, 12:24 Uhr
02.01.2007
Vorschläge einreichen
Nordhausen (nnz).Seit 15 Jahren wird die Thüringer Rose an ehrenamtlich Aktive verliehen. Jeder Bürger kann einen anderen Menschen für diese Auszeichnung vorschlagen. Im Südharz gibt es bestimmt einige, die diese Ehre verdienen. Wie Sie mitmachen können, erfahren Sie hier.
Heute ist sie schon eine Institution, dabei gibt es sie doch gerade erst seit 15 Jahren: die Thüringer Rose. 1993 wurde die Auszeichnung für ehrenamtliche Sozialarbeit, die an das Rosenwunder der Heiligen Elisabeth erinnert, zum ersten Mal verliehen. Sozialminister a.D. Dr. Frank-Michael Pietzsch (CDU) und der damalige Staatssekretär Heinz F. Benner wollten eine Ehrung für all jene schaffen, die sich, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, in selbstloser Weise für hilfsbedürftige Mitmenschen einsetzen. Die Wertschätzung, die diese Ehrung mittlerweile genießt, trägt dazu bei, immer mehr Bürger unseres Freistaats für freiwilliges soziales Engagement zu gewinnen.
Dazu erklärte Sozialminister Dr. Klaus Zeh: In diesem Jahr jährt sich der Geburtstag der Heiligen Elisabeth von Thüringen zum 800. Mal. Insgesamt finden in unserem Freistaat aus diesem Anlass über 300 Veranstaltungen statt. Einer der Höhepunkte ist die Verleihung der "Thüringer Rose" am 19. November auf der Wartburg. Diese Auszeichnung wurde vor 15 Jahren nicht nur geschaffen, um besonders aktive und hilfsbereite Bürger auszuzeichnen, sondern insbesondere auch deshalb, um an das Leben und das Wirken der Heiligen Elisabeth zu erinnern. Die Heilige Elisabeth gehört zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der Zeitgeschichte und als Thüringer können wir besonders stolz darauf sein, dass ein großer Teil ihres Wirkens im Gebiet des heutigen Thüringens stattgefunden hat. Daher soll die Auszeichnung "Thüringer Rose" auch in den nächsten Jahren weiterhin verliehen werden. Schon jetzt können Personen vorgeschlagen werden, die für eine Auszeichnung in Frage kommen. Es sollten Bürgerinnen und Bürger sein, die in Thüringen ehrenamtlich Sozialarbeit leisten, zum Beispiel kranke und behinderte Menschen betreuen, in Selbsthilfegruppen oder anderen sozialen Organisationen aktiv sind und sich außerhalb ihres eigentlichen Berufes oder über ihre berufliche Verpflichtung hinaus für Schwächere einsetzen. Gerade auch Menschen, die ihre Hilfe nicht im Rahmen einer Organisation leisten, sollten berücksichtigt werden.
Die Vorschläge können formlos unter dem Stichwort Thüringer Rose mit einer Begründung schriftlich beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Referat M2, PSF 10 12 52, 99096 Erfurt eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind nicht nur die in Thüringen tätigen Institutionen und Organisationen im sozialen Bereich, sondern auch die Kommunen und Landkreise, die Tarifpartner, kirchliche Einrichtungen, Sportverbände, Stiftungen, Parteien und vor allem auch Einzelpersonen. Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage: www.thueringen.de/de/tmsfg.
Autor: nnzHeute ist sie schon eine Institution, dabei gibt es sie doch gerade erst seit 15 Jahren: die Thüringer Rose. 1993 wurde die Auszeichnung für ehrenamtliche Sozialarbeit, die an das Rosenwunder der Heiligen Elisabeth erinnert, zum ersten Mal verliehen. Sozialminister a.D. Dr. Frank-Michael Pietzsch (CDU) und der damalige Staatssekretär Heinz F. Benner wollten eine Ehrung für all jene schaffen, die sich, von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, in selbstloser Weise für hilfsbedürftige Mitmenschen einsetzen. Die Wertschätzung, die diese Ehrung mittlerweile genießt, trägt dazu bei, immer mehr Bürger unseres Freistaats für freiwilliges soziales Engagement zu gewinnen.
Dazu erklärte Sozialminister Dr. Klaus Zeh: In diesem Jahr jährt sich der Geburtstag der Heiligen Elisabeth von Thüringen zum 800. Mal. Insgesamt finden in unserem Freistaat aus diesem Anlass über 300 Veranstaltungen statt. Einer der Höhepunkte ist die Verleihung der "Thüringer Rose" am 19. November auf der Wartburg. Diese Auszeichnung wurde vor 15 Jahren nicht nur geschaffen, um besonders aktive und hilfsbereite Bürger auszuzeichnen, sondern insbesondere auch deshalb, um an das Leben und das Wirken der Heiligen Elisabeth zu erinnern. Die Heilige Elisabeth gehört zu den bedeutendsten Persönlichkeiten der Zeitgeschichte und als Thüringer können wir besonders stolz darauf sein, dass ein großer Teil ihres Wirkens im Gebiet des heutigen Thüringens stattgefunden hat. Daher soll die Auszeichnung "Thüringer Rose" auch in den nächsten Jahren weiterhin verliehen werden. Schon jetzt können Personen vorgeschlagen werden, die für eine Auszeichnung in Frage kommen. Es sollten Bürgerinnen und Bürger sein, die in Thüringen ehrenamtlich Sozialarbeit leisten, zum Beispiel kranke und behinderte Menschen betreuen, in Selbsthilfegruppen oder anderen sozialen Organisationen aktiv sind und sich außerhalb ihres eigentlichen Berufes oder über ihre berufliche Verpflichtung hinaus für Schwächere einsetzen. Gerade auch Menschen, die ihre Hilfe nicht im Rahmen einer Organisation leisten, sollten berücksichtigt werden.
Die Vorschläge können formlos unter dem Stichwort Thüringer Rose mit einer Begründung schriftlich beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Referat M2, PSF 10 12 52, 99096 Erfurt eingereicht werden. Vorschlagsberechtigt sind nicht nur die in Thüringen tätigen Institutionen und Organisationen im sozialen Bereich, sondern auch die Kommunen und Landkreise, die Tarifpartner, kirchliche Einrichtungen, Sportverbände, Stiftungen, Parteien und vor allem auch Einzelpersonen. Informationen erhalten Sie auch auf unserer Homepage: www.thueringen.de/de/tmsfg.

