Mi, 16:02 Uhr
13.12.2006
Mal anders bestatten
Nordhausen (nnz). Seit dem 3. September 2006 gilt für die Nordhäuser Friedhöfe eine neue Friedhofssatzung, die unter anderem auch neue Grabarten zulässt. Welche das sind, hat Anne Lange von der Nordhäuser Stadtverwaltung der nnz verraten.
Urnenhain mit Säulenstein, auf dem die Verstorbenen namentlich benannt werden (Foto: P. Grabe)
Neben den bereits bestehenden Bestattungsformen in Einzelgrabanlagen oder in anonymen Urnen- und Erdgemeinschaftsanlagen – der so genannten Grünen Wiese und den Wahlgrabstätten für Urnen und Erdbestattungen, können Angehörige von Verstorbenen jetzt auch zwischen der halbanonymen Urnenanlage (Urnenhain) und der halbanonymen Erdbestattungsanlage (Erdhain) sowie einer Wahlgrabstätte für zwei Urnen wählen, erklärt die Sachgebietsleiterin Friedhöfe der Stadtverwaltung.
Da Einzelgrabanlagen eine dauerhafte Pflege über mindestens 20 bzw. 30 Jahre durch die Angehörigen erfordern und traditionell auch mit einem Grabmal und einer aufwendigen Wechselbepflanzung versehen werden, erfordern sie von den Angehörigen einen hohen zeitlichen, finanziellen Aufwand. Dem würden sich auch aus gesundheitlichen Gründen viele Bürger nicht mehr gewachsen sehen. Und so hätte man sich entschlossen, die Bestattungsformen der heutigen Zeit weiter anzupassen, sagt sie.
Schon seit mehreren Jahren würden aus gesellschaftlicher Notwendigkeit und oft auch aus Vernunft das Angebot der anonymen Urnen- und Erdgemeinschaftsanlagen als Begräbnisstätte gewählt. Diese habe man nun durch den Urnenhain und den Erdhain ergänzt und in der Friedhofssatzung festgeschrieben.
Die Grüne Wiese sei eine Begräbnisfläche zur namenlosen Beisetzung von Urnen und Erdbestattungen, bei der keine namentliche Nennung des Verstorbenen erfolge und auch keine Angehörigen anwesend seien, erläutert Frau Lange. Die nach der Bestattung angelegte Rasenfläche werde für 20 Jahre bei Urnen und 30 Jahre bei Erdbestattungen gepflegt.
Diese Begräbnisform führte bei den Hinterbliebenen oftmals zu Konflikten in der Trauerbewältigung, da viele Hinterbliebene hierfür den Bezug zur Begräbnisstätte suchen, so Lange. Der Erdhain und Urnenhain sind Formen der Bestattung, die das Problem der Anonymität aufgreifen und eine Alternative zur anonymen Bestattung darstellen. Wie der Name schon sagt, findet die halbanonyme Urnenbeisetzung im Beisein der Hinterbliebenen statt. Und wichtig sei hier die Namensnennung. Die gesetzliche Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Die Anlage, eine gestaltete Fläche von 3 x 3 Metern, wird individuell gestaltet. Die Pflege übernehmen die Friedhofsgärtner.
In jeder einzelnen Fläche wird ein Säulenstein aufgestellt, auf dem die Verstorbenen namentlich benannt werden. Ein Anspruch auf Grabschmuck am einzelnen Bestattungsplatz besteht nicht. Urnenhaine sind in der letzten Zeit erstmals auch auf den Friedhöfen Salza, Bielen und Sundhausen errichtet worden.
Bei der halbanonymen Erdbestattung (Erdhain) wird der Bestattungsplatz einheitlich gestaltet. Es werden Grabplatten mit der Inschrift des Verstorbenen ebenerdig in die Fläche gesetzt. Die Größe der Grabplatten beträgt 35 x 35 x 4 Zentimeter. Die Hinterbliebenen können an der Erdbestattung teilnehmen. Die Grabfläche wird dauerhaft über den Zeitraum von 30 Jahren durch die Friedhofsgärtner erhalten und gepflegt. Auf der Grabanlage wird ein zentrales Grabmal mittig aufgestellt.
Auf jeder Seite der Fläche werden die Grabplatten mit je 9 Erdbestattungsplätzen angeordnet. Angehörige können sich gern an einem Mustergrab orientieren, dass wir extra angelegt haben, sodass man sich ein Bild von der entstehenden Grabfläche machen kann, sagt Frau Lange. Eine weitere neue Grabart ist die Errichtung einer Grabanlage als Wahlgrabstätten für 2 Urnen. Hier gilt analog das Recht wie für die bereits bestehenden Wahlgrabstätten.
Für weitere Informationen und Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung am Stresemannring, persönlich zu den Öffnungszeiten: Montag- Dienstag 8.30- 15.30 Uhr, Mittwoch nach Vereinbahrung, Donnerstag 8.30- 18.00 Uhr und Freitag 8.30- 12.00 Uhr oder telefonisch unter 03631/47 91 12 zur Verfügung.
Autor: nnz
Urnenhain mit Säulenstein, auf dem die Verstorbenen namentlich benannt werden (Foto: P. Grabe)
Neben den bereits bestehenden Bestattungsformen in Einzelgrabanlagen oder in anonymen Urnen- und Erdgemeinschaftsanlagen – der so genannten Grünen Wiese und den Wahlgrabstätten für Urnen und Erdbestattungen, können Angehörige von Verstorbenen jetzt auch zwischen der halbanonymen Urnenanlage (Urnenhain) und der halbanonymen Erdbestattungsanlage (Erdhain) sowie einer Wahlgrabstätte für zwei Urnen wählen, erklärt die Sachgebietsleiterin Friedhöfe der Stadtverwaltung. Da Einzelgrabanlagen eine dauerhafte Pflege über mindestens 20 bzw. 30 Jahre durch die Angehörigen erfordern und traditionell auch mit einem Grabmal und einer aufwendigen Wechselbepflanzung versehen werden, erfordern sie von den Angehörigen einen hohen zeitlichen, finanziellen Aufwand. Dem würden sich auch aus gesundheitlichen Gründen viele Bürger nicht mehr gewachsen sehen. Und so hätte man sich entschlossen, die Bestattungsformen der heutigen Zeit weiter anzupassen, sagt sie.
Schon seit mehreren Jahren würden aus gesellschaftlicher Notwendigkeit und oft auch aus Vernunft das Angebot der anonymen Urnen- und Erdgemeinschaftsanlagen als Begräbnisstätte gewählt. Diese habe man nun durch den Urnenhain und den Erdhain ergänzt und in der Friedhofssatzung festgeschrieben.
Die Grüne Wiese sei eine Begräbnisfläche zur namenlosen Beisetzung von Urnen und Erdbestattungen, bei der keine namentliche Nennung des Verstorbenen erfolge und auch keine Angehörigen anwesend seien, erläutert Frau Lange. Die nach der Bestattung angelegte Rasenfläche werde für 20 Jahre bei Urnen und 30 Jahre bei Erdbestattungen gepflegt.
Diese Begräbnisform führte bei den Hinterbliebenen oftmals zu Konflikten in der Trauerbewältigung, da viele Hinterbliebene hierfür den Bezug zur Begräbnisstätte suchen, so Lange. Der Erdhain und Urnenhain sind Formen der Bestattung, die das Problem der Anonymität aufgreifen und eine Alternative zur anonymen Bestattung darstellen. Wie der Name schon sagt, findet die halbanonyme Urnenbeisetzung im Beisein der Hinterbliebenen statt. Und wichtig sei hier die Namensnennung. Die gesetzliche Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Die Anlage, eine gestaltete Fläche von 3 x 3 Metern, wird individuell gestaltet. Die Pflege übernehmen die Friedhofsgärtner.
In jeder einzelnen Fläche wird ein Säulenstein aufgestellt, auf dem die Verstorbenen namentlich benannt werden. Ein Anspruch auf Grabschmuck am einzelnen Bestattungsplatz besteht nicht. Urnenhaine sind in der letzten Zeit erstmals auch auf den Friedhöfen Salza, Bielen und Sundhausen errichtet worden.
Bei der halbanonymen Erdbestattung (Erdhain) wird der Bestattungsplatz einheitlich gestaltet. Es werden Grabplatten mit der Inschrift des Verstorbenen ebenerdig in die Fläche gesetzt. Die Größe der Grabplatten beträgt 35 x 35 x 4 Zentimeter. Die Hinterbliebenen können an der Erdbestattung teilnehmen. Die Grabfläche wird dauerhaft über den Zeitraum von 30 Jahren durch die Friedhofsgärtner erhalten und gepflegt. Auf der Grabanlage wird ein zentrales Grabmal mittig aufgestellt.
Auf jeder Seite der Fläche werden die Grabplatten mit je 9 Erdbestattungsplätzen angeordnet. Angehörige können sich gern an einem Mustergrab orientieren, dass wir extra angelegt haben, sodass man sich ein Bild von der entstehenden Grabfläche machen kann, sagt Frau Lange. Eine weitere neue Grabart ist die Errichtung einer Grabanlage als Wahlgrabstätten für 2 Urnen. Hier gilt analog das Recht wie für die bereits bestehenden Wahlgrabstätten.
Für weitere Informationen und Auskünfte stehen die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung am Stresemannring, persönlich zu den Öffnungszeiten: Montag- Dienstag 8.30- 15.30 Uhr, Mittwoch nach Vereinbahrung, Donnerstag 8.30- 18.00 Uhr und Freitag 8.30- 12.00 Uhr oder telefonisch unter 03631/47 91 12 zur Verfügung.


