Fr, 13:00 Uhr
08.12.2006
Auf dem Rücken der Schwächsten
Nordhausen (nnz). In die aktuelle Debatte um den Heilpädagogischen Kindergarten in Nordhausen (nnz berichtete bereits mehrfach) bringt sich die Nordhäuser SPD ein. Zu deren Meinung geht es mit dem bekannten Klick.
Vergeßlichkeit oder der bewusste Versuch, einen Teil des Landeshaushaltes auf dem Rücken der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu sanieren. So bezeichnet Andreas Wieninger (SPD) das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz. In diesem Gesetz seien keine Regelungen für heilpädagogische Kindergärten enthalten. Dies habe fatale Folgen für die Kinder mit schweren, schwersten und mehrfachen Behinderungen, sowie deren besorgte Eltern. Neben dem Kindergarten Traumzauberbaum in Nordhausen seien in Thüringen fünf weitere Einrichtung betroffen.
Weiterhin sagt Wieninger: Das Zauberwort heißt Integrative Förderung. Im Gesetz werden Ausführungen zur integrativen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gemacht. Dies bedeutet im Klartext, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut und gefördert werden sollen. Dies trifft ausdrücklich unsere Zustimmung!
In der letzten Stadtratsitzung wurde durch die Stadträte der Haushalt beschlossen. In diesem Haushalt ist Vorsorge getroffen, dass neben dem schon bestehenden, ein weiterer integrativer Kindergarten betrieben werden kann.
Aber, es ist für die Sozialdemokraten nicht akzeptabel das im Gesetz keine Regelungen für schwer- und schwerstbehinderte Kinder getroffen wurden. Selbst bei bestem Wollen sind diese Einrichtungen von der Ausstattung und ihrem Personal her nicht in der Lage, Kinder mit schweren und schwersten Behinderungen entsprechend zu betreuen und zu fördern.
Wir sehen mit Sorge, dass diese Kinder in Zukunft nicht mehr betreut und somit völlig ausgegrenzt werden. In der Folge sehen wir weiterhin eine Diskriminierung der Eltern. Diese werden sich gezwungen sehen, die Betreuung ihrer Kinder selbst zu organisieren, was in der unmittelbaren Folge die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und sozialen Abstiegs bedeutet. Wir sehen die Landesregierung ganz klar in der Pflicht, umgehend entsprechende Regelungen für die betroffenen Kinder, Eltern und Einrichtungen zu treffen, sagt Wieninger abschließend.
Autor: nnzVergeßlichkeit oder der bewusste Versuch, einen Teil des Landeshaushaltes auf dem Rücken der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu sanieren. So bezeichnet Andreas Wieninger (SPD) das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz. In diesem Gesetz seien keine Regelungen für heilpädagogische Kindergärten enthalten. Dies habe fatale Folgen für die Kinder mit schweren, schwersten und mehrfachen Behinderungen, sowie deren besorgte Eltern. Neben dem Kindergarten Traumzauberbaum in Nordhausen seien in Thüringen fünf weitere Einrichtung betroffen.
Weiterhin sagt Wieninger: Das Zauberwort heißt Integrative Förderung. Im Gesetz werden Ausführungen zur integrativen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gemacht. Dies bedeutet im Klartext, dass behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut und gefördert werden sollen. Dies trifft ausdrücklich unsere Zustimmung!
In der letzten Stadtratsitzung wurde durch die Stadträte der Haushalt beschlossen. In diesem Haushalt ist Vorsorge getroffen, dass neben dem schon bestehenden, ein weiterer integrativer Kindergarten betrieben werden kann.
Aber, es ist für die Sozialdemokraten nicht akzeptabel das im Gesetz keine Regelungen für schwer- und schwerstbehinderte Kinder getroffen wurden. Selbst bei bestem Wollen sind diese Einrichtungen von der Ausstattung und ihrem Personal her nicht in der Lage, Kinder mit schweren und schwersten Behinderungen entsprechend zu betreuen und zu fördern.
Wir sehen mit Sorge, dass diese Kinder in Zukunft nicht mehr betreut und somit völlig ausgegrenzt werden. In der Folge sehen wir weiterhin eine Diskriminierung der Eltern. Diese werden sich gezwungen sehen, die Betreuung ihrer Kinder selbst zu organisieren, was in der unmittelbaren Folge die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes und sozialen Abstiegs bedeutet. Wir sehen die Landesregierung ganz klar in der Pflicht, umgehend entsprechende Regelungen für die betroffenen Kinder, Eltern und Einrichtungen zu treffen, sagt Wieninger abschließend.


