Mi, 13:03 Uhr
06.12.2006
Entlassen
Nordhausen (nnz). Zu Weihnachten macht Mann oder Frau Geschenke. Auch die Thüringer Justiz will dem nicht nachstehen und zeigt sich mildtätiig.
Aus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfestes sind in Thüringen insgesamt 54 Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Es wurden insgesamt 1.456 Hafttage nicht vollstreckt. Dies entspricht rund vier Jahren. Thüringens Justizminister Harald Schliemann hatte zuvor die Gnadenbehörden und Staatsanwaltschaften dazu ermächtigt.
Strafgefangene, deren Entlassung aus der Haft regulär in die Zeit vom 17. November 2006 bis zum 7. Januar 2007 gefallen wäre, konnten auf Grund der so genannten Weihnachtsamnestie bereits im November zu ihren Familien zurückkehren. Justizminister Schliemann betonte in diesem Zusammenhang, dass jeder einzelne Fall mit aller Gründlichkeit geprüft wurde.
Grundvoraussetzung für eine vorzeitige Entlassung im Rahmen der Weihnachtsamnestie ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechenden Gefangenen keine weiteren Straftaten begehen. Sie müssen sich zudem während der Haftzeit gut geführt haben; auch müssen ihre Unterkunft und ihr Lebensunterhalt sicher gestellt sein. Die Gefangenen müssen mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden sein.
Ausgeschlossen von einer vorzeitigen Entlassung sind unter anderem Strafgefangene, die Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Menschenhandel begangen haben und eine Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr zu verbüßen haben.
Übrigens: Im vergangenen Jahr wurden 70 Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen. 2004 waren es 53 Inhaftierte und 2003 profitierten 46 Strafgefangene von der Weihnachtsamnestie.
Autor: nnzAus Anlass des bevorstehenden Weihnachtsfestes sind in Thüringen insgesamt 54 Strafgefangene vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Es wurden insgesamt 1.456 Hafttage nicht vollstreckt. Dies entspricht rund vier Jahren. Thüringens Justizminister Harald Schliemann hatte zuvor die Gnadenbehörden und Staatsanwaltschaften dazu ermächtigt.
Strafgefangene, deren Entlassung aus der Haft regulär in die Zeit vom 17. November 2006 bis zum 7. Januar 2007 gefallen wäre, konnten auf Grund der so genannten Weihnachtsamnestie bereits im November zu ihren Familien zurückkehren. Justizminister Schliemann betonte in diesem Zusammenhang, dass jeder einzelne Fall mit aller Gründlichkeit geprüft wurde.
Grundvoraussetzung für eine vorzeitige Entlassung im Rahmen der Weihnachtsamnestie ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass die entsprechenden Gefangenen keine weiteren Straftaten begehen. Sie müssen sich zudem während der Haftzeit gut geführt haben; auch müssen ihre Unterkunft und ihr Lebensunterhalt sicher gestellt sein. Die Gefangenen müssen mit der vorzeitigen Entlassung einverstanden sein.
Ausgeschlossen von einer vorzeitigen Entlassung sind unter anderem Strafgefangene, die Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Menschenhandel begangen haben und eine Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr zu verbüßen haben.
Übrigens: Im vergangenen Jahr wurden 70 Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig entlassen. 2004 waren es 53 Inhaftierte und 2003 profitierten 46 Strafgefangene von der Weihnachtsamnestie.

