Mo, 11:10 Uhr
13.11.2006
Nicht hinnehmen
Nordhausen (nnz). Gerade erst haben die überregionalen Gasversorger erneut an der Preis-Schraube gedreht und ihre Preise zum Herbst dieses Jahres angehoben. Wie man dem begegnen kann, das hat die nnz jetzt von der Nordhäuser Verbraucherberatung erfahren.
Die Preiserhöhungen nicht widerstandslos hinzunehmen, sondern den Gas-Monopolisten den Kampf anzusagen, dazu rufen Verbraucherschützer deshalb schon seit Beginn der großen Preiswelle im Oktober 2004 auf. Verbraucher sollten insbesondere ihrem Versorger gegenüber den Preiserhöhungen widersprechen und von ihm den Nachweis verlangen, dass die Erhöhungen "billig", d.h. angemessen sind, rät Lars Lange, Energieberater in der Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale Thüringen.
Über die Möglichkeiten und Modalitäten eines solchen Widerspruchs und über zahlreiche andere Fragen im Zusammenhang mit Gaspreiserhöhungen informiert ausführlich eine neue A5-Mappe "Steigende Gaspreise" der Verbraucherzentrale. In insgesamt fünf Teilen erhalten Verbraucher viele konkrete Handlungsempfehlungen und nützliche Hinweise etwa zum Umgang mit Mahnungen und Sperrandrohungen der Versorger, Informationen über mögliche Zahlungsvarianten zur Begleichung der Gasrechnung und Tipps etwa zum Umgang mit neuen Vertragsangeboten der Versorger. Detailliert und nachvollziehbar erläutert die Informationsmappe außerdem die für Verbraucher oft nicht verständliche Jahresabrechnung Erdgas.
Im Anhang befinden sich vier Musterschreiben, die Verbrauchern, die ihrer Gasrechnung widersprochen haben, die Auseinandersetzung mit ihrem Gasversorger erleichtern sollen. Die Mappe entstand mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kostenlos erhältlich. Der Inhalt der Mappe kann auch im Internet unter www.vzth.de heruntergeladen werden.
Inflationären Kosten für Heizung und Warmwasser kann man auch mit gezielten Einsparungen Einhalt gebieten. Die Architekten und Bauingenieure der Verbraucherzentrale Thüringen stehen dabei mit unabhängigem Fachrat gerne zur Verfügung. Für diese Beratung in der Nordhäuser Verbraucherberatungsstelle ist eine Terminvereinbarung über die 03631/982219 oder die zentrale Telefonnummer 0361 / 55 51 40 erforderlich.
Autor: nnzDie Preiserhöhungen nicht widerstandslos hinzunehmen, sondern den Gas-Monopolisten den Kampf anzusagen, dazu rufen Verbraucherschützer deshalb schon seit Beginn der großen Preiswelle im Oktober 2004 auf. Verbraucher sollten insbesondere ihrem Versorger gegenüber den Preiserhöhungen widersprechen und von ihm den Nachweis verlangen, dass die Erhöhungen "billig", d.h. angemessen sind, rät Lars Lange, Energieberater in der Nordhäuser Beratungsstelle der Verbraucher-Zentrale Thüringen.
Über die Möglichkeiten und Modalitäten eines solchen Widerspruchs und über zahlreiche andere Fragen im Zusammenhang mit Gaspreiserhöhungen informiert ausführlich eine neue A5-Mappe "Steigende Gaspreise" der Verbraucherzentrale. In insgesamt fünf Teilen erhalten Verbraucher viele konkrete Handlungsempfehlungen und nützliche Hinweise etwa zum Umgang mit Mahnungen und Sperrandrohungen der Versorger, Informationen über mögliche Zahlungsvarianten zur Begleichung der Gasrechnung und Tipps etwa zum Umgang mit neuen Vertragsangeboten der Versorger. Detailliert und nachvollziehbar erläutert die Informationsmappe außerdem die für Verbraucher oft nicht verständliche Jahresabrechnung Erdgas.
Im Anhang befinden sich vier Musterschreiben, die Verbrauchern, die ihrer Gasrechnung widersprochen haben, die Auseinandersetzung mit ihrem Gasversorger erleichtern sollen. Die Mappe entstand mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Sie ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kostenlos erhältlich. Der Inhalt der Mappe kann auch im Internet unter www.vzth.de heruntergeladen werden.
Inflationären Kosten für Heizung und Warmwasser kann man auch mit gezielten Einsparungen Einhalt gebieten. Die Architekten und Bauingenieure der Verbraucherzentrale Thüringen stehen dabei mit unabhängigem Fachrat gerne zur Verfügung. Für diese Beratung in der Nordhäuser Verbraucherberatungsstelle ist eine Terminvereinbarung über die 03631/982219 oder die zentrale Telefonnummer 0361 / 55 51 40 erforderlich.


