Mo, 10:36 Uhr
13.11.2006
Richter Kropp und die blitzende Mülltonne
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Termine vor dem Amtsgericht Sondershausen in Bußgeldverfahren gehören für die Betroffenen nicht zu den angenehmsten Terminen vor Thüringer Gerichten. Dort treffen rasende und falschparkende Thüringer und andere Bundesbürger auf Amtsrichter Christian Kropp, der dafür bekannt ist, ihnen die Leviten zu lesen...
Gerade Querulanten, die wegen eines Bußgeldes in Höhe von 5 € Einspruch einlegen, oder Raser, die mit hohen Geschwindigkeiten durch die Städte und Dörfer im Kyffhäuser fahren, finden hier kein Erbarmen. So erging es auch Steffen K. (42, Name geändert), dem in Rockensußra am 7. 12. 2005 die blitzende Mülltonne zum Verhängnis wurde. Die blitzende Mülltonne heißt im Beamtendeutsch speedoguard und ist für ihre originellen Verstecke und ihre Genauigkeit bekannt.
Steffen K. wurde mit 84 km/h in Rockensußra vor einem Fußgängerüberweg geblitzt, 34 km/ zu schnell. K., der schon im schriftlichen Verfahren vehement seine Tatbeteiligung geleugnet hatte, zeigte sich vor dem Sondershäuser Amtsgericht nur teilweise reuig. Seine Fahrweise räumte er ein, er habe es halt eilig gehabt. Aber 100 € und 1 Monat Fahrverbot seien für ihn als Geschäftsmann zu viel.
Mit einer solchen Argumentation stieß er vor Amtsrichter Kropp auf taube Ohren. Wer durch eine Ortschaft rast, hat wenig Gnade verdient, so der Richter, der es bei der Geldbuße und dem Fahrverbot aus dem Bußgeldbescheid beließ. Die Gefährdung von Passanten und Kindern seien einfach zu groß. Immerhin habe K. 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten.
Bei dieser Urteilsbegründung wurde K. immer unwirscher und verließ unter lautem Protest den Gerichtssaal. Beim Weggehen schlug er noch die Saaltür zu, worauf Richter Kropp gegen ihm zusätzlich wegen Ungebührs ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,- € verhängte. Steffen K. hat hiergegen Rechtsbeschwerde eingelegt. Insgesamt war es für ihn ein teurer Tag vor dem Amtsgericht Sondershausen.
Autor: nnzGerade Querulanten, die wegen eines Bußgeldes in Höhe von 5 € Einspruch einlegen, oder Raser, die mit hohen Geschwindigkeiten durch die Städte und Dörfer im Kyffhäuser fahren, finden hier kein Erbarmen. So erging es auch Steffen K. (42, Name geändert), dem in Rockensußra am 7. 12. 2005 die blitzende Mülltonne zum Verhängnis wurde. Die blitzende Mülltonne heißt im Beamtendeutsch speedoguard und ist für ihre originellen Verstecke und ihre Genauigkeit bekannt.
Steffen K. wurde mit 84 km/h in Rockensußra vor einem Fußgängerüberweg geblitzt, 34 km/ zu schnell. K., der schon im schriftlichen Verfahren vehement seine Tatbeteiligung geleugnet hatte, zeigte sich vor dem Sondershäuser Amtsgericht nur teilweise reuig. Seine Fahrweise räumte er ein, er habe es halt eilig gehabt. Aber 100 € und 1 Monat Fahrverbot seien für ihn als Geschäftsmann zu viel.
Mit einer solchen Argumentation stieß er vor Amtsrichter Kropp auf taube Ohren. Wer durch eine Ortschaft rast, hat wenig Gnade verdient, so der Richter, der es bei der Geldbuße und dem Fahrverbot aus dem Bußgeldbescheid beließ. Die Gefährdung von Passanten und Kindern seien einfach zu groß. Immerhin habe K. 4 Monate Zeit, das Fahrverbot anzutreten.
Bei dieser Urteilsbegründung wurde K. immer unwirscher und verließ unter lautem Protest den Gerichtssaal. Beim Weggehen schlug er noch die Saaltür zu, worauf Richter Kropp gegen ihm zusätzlich wegen Ungebührs ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,- € verhängte. Steffen K. hat hiergegen Rechtsbeschwerde eingelegt. Insgesamt war es für ihn ein teurer Tag vor dem Amtsgericht Sondershausen.

