Fr, 11:32 Uhr
27.10.2006
nnz-Doku: Eindruck ist falsch
Nordhausen (nnz). Im Zusammenhang mit der Ablehnung eines ehrenamtlichen Antikorruptionsbeauftragten der Stadtverwaltung durch den Stadtrat hatte die nnz auch über nicht ausgeräumte Vorwürfe zur jetzigen Beigeordneten Inge Klaan (CDU) berichtet.
Nicht die nnz kam zu dieser Einschätzung, ihr lagen vielmehr Informationen aus dem Stadtrat und Stimmen aus der CDU-Fraktion vor, die am Mittwoch wiedergegeben wurden. Jetzt gibt es dazu eine Stellungnahme von Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD).
Im Bericht wird mit Bezug auf die Beigeordnete Inge Klaan der Eindruck erweckt, dass es zum einen Unstimmigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Landesgartenschau gegeben habe und dass zum anderen diese bis heute nicht ausgeräumt worden seien. Dieser Eindruck ist falsch.
Bereits in ihrem Jahresbericht 2005 - im Dezember des Vorjahres öffentlich gehalten vor den Nordhäuser Stadträten - hatte die hauptamtliche Antikorruptionsbeauftragte der Stadtverwaltung, Gabriele Tölle, darauf verweisen, dass sämtliche erhobene Vorwürfe gegen die damalige Stadtplanungsamtsleiterin und Landesgartenschau-Geschäftsführerin Inge Klaan haltlos waren.
So hatte die entsprechende lang andauernde hausinterne Prüfung ergeben, dass Frau Klaan Honorarverträge für Planungsleistungen an das Büro, in dem ihr Ehemann beschäftigt ist, weder unterschrieben bzw. beauftragt hat. Sämtliche Vorwürfe wurden damit entkräftet - dies gilt selbstverständlich auch heute noch so, es gibt keine anderen Prüfungsergebnisse.
Darüber hinaus sei darauf verweisen, dass zum Schutz vor Korruption zahlreiche Mechanismen innerhalb der Stadtverwaltung greifen. So existiert zum Beispiel eine Stelle, die über die Vergabe von Bau- und Lieferleistungen entscheidet. Diese Stelle ist unabhängig vom jeweiligen Fachamt und setzt sich aus Mitarbeitern des Haupt-, Bau- und Rechnungsprüfungsamtes zusammen. Damit ist sicher gestellt, dass nicht eine Person allein über die Vergabe entscheiden kann. Darüber hinaus sei auf den Vergabeausschusses des Stadtrates verweisen. Hier wird durch Stadträte abschließend über sämtliche Vergabeleistungen entschieden.
Letztlich wird in der Stadtverwaltung nach bestehenden Dienstanweisungen u. a. zur Korruptionsbekämpfung verfahren. Dort ist unter anderem festgeschrieben das Verbot der Annahme von Geschenken und Belohnungen, sowie ständige Informationen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über korruptionsgefährdete Bereiche oder die Meldepflicht bei Versuchen der Korruption durch Dritte.
Autor: nnzNicht die nnz kam zu dieser Einschätzung, ihr lagen vielmehr Informationen aus dem Stadtrat und Stimmen aus der CDU-Fraktion vor, die am Mittwoch wiedergegeben wurden. Jetzt gibt es dazu eine Stellungnahme von Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD).
Im Bericht wird mit Bezug auf die Beigeordnete Inge Klaan der Eindruck erweckt, dass es zum einen Unstimmigkeiten bei der Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Landesgartenschau gegeben habe und dass zum anderen diese bis heute nicht ausgeräumt worden seien. Dieser Eindruck ist falsch.
Bereits in ihrem Jahresbericht 2005 - im Dezember des Vorjahres öffentlich gehalten vor den Nordhäuser Stadträten - hatte die hauptamtliche Antikorruptionsbeauftragte der Stadtverwaltung, Gabriele Tölle, darauf verweisen, dass sämtliche erhobene Vorwürfe gegen die damalige Stadtplanungsamtsleiterin und Landesgartenschau-Geschäftsführerin Inge Klaan haltlos waren.
So hatte die entsprechende lang andauernde hausinterne Prüfung ergeben, dass Frau Klaan Honorarverträge für Planungsleistungen an das Büro, in dem ihr Ehemann beschäftigt ist, weder unterschrieben bzw. beauftragt hat. Sämtliche Vorwürfe wurden damit entkräftet - dies gilt selbstverständlich auch heute noch so, es gibt keine anderen Prüfungsergebnisse.
Darüber hinaus sei darauf verweisen, dass zum Schutz vor Korruption zahlreiche Mechanismen innerhalb der Stadtverwaltung greifen. So existiert zum Beispiel eine Stelle, die über die Vergabe von Bau- und Lieferleistungen entscheidet. Diese Stelle ist unabhängig vom jeweiligen Fachamt und setzt sich aus Mitarbeitern des Haupt-, Bau- und Rechnungsprüfungsamtes zusammen. Damit ist sicher gestellt, dass nicht eine Person allein über die Vergabe entscheiden kann. Darüber hinaus sei auf den Vergabeausschusses des Stadtrates verweisen. Hier wird durch Stadträte abschließend über sämtliche Vergabeleistungen entschieden.
Letztlich wird in der Stadtverwaltung nach bestehenden Dienstanweisungen u. a. zur Korruptionsbekämpfung verfahren. Dort ist unter anderem festgeschrieben das Verbot der Annahme von Geschenken und Belohnungen, sowie ständige Informationen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über korruptionsgefährdete Bereiche oder die Meldepflicht bei Versuchen der Korruption durch Dritte.

