Do, 11:17 Uhr
26.10.2006
nnz-Forum: Bürger sind Gewinner
Nordhausen (nnz). Im Forum der nnz geht die Diskussion zu den Kreisumlage-Urteilen weiter. Jetzt gibt es eine Antwort auf den Beitrag Linke Tasche – rechte Tasche von Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD).
Die Behauptung, dass der Bürger der Verlierer in der Auseinadersetzung um die Kreisumlage sein soll, verwundert. Mit den Urteilen des Verwaltungsgerichtes herrscht nun endlich Klarheit - und wichtiger noch: Rechtssicherheit! - mit Blick auf die Kommunalfinanzierung. Es ist ein großer Wert an sich, dass mit dem Urteil zugleich dafür gesorgt ist, dass die künftigen Haushalte des Landkreises den Gesetzen entsprechen müssen.
Dieses Resultat kann man nicht hoch genug schätzen - auch im Sinne der Bürger, da es letztlich die Gelder der Bürger sind, die zur Finanzierung der Haushalte eingesetzt werden. Und dieser Einsatz muss gesetzmäßig erfolgen.
Auch die Auffassung, mit der Auseinadersetzung sei Geld verschwendet worden, kann nicht unwidersprochen bleiben. Obwohl die Stadt selbst Grund- und Regelschulen unterhält und finanziert, wurde sie über die zu Unrecht erhobene Schulumlage noch einmal zur Finanzierung von Schulen im Landkreis herangezogen. Dass dies ein ungerechtfertigter Eingriff in den städtischen Haushalt war, hat das Gericht klar festgestellt.
Durch diese wiederholt falschen Berechnungen waren insbesondere die Nordhäuser Kinder und Eltern die Verlierer. Ihnen wurde damit Geld vorenthalten, denn es fehlte dringend für die Sanierung der Nordhäuser Schulen und Kindertagesstätten- wir schätzen den Sanierungsbedarf dort auf immerhin rund 20 Millionen Euro! Insofern kann es gar keine Geldverschwendung sein, diese Finanzmittel zurückzuholen - im Gegenteil: Nicht nur die Pisa-Studie hat gezeigt, dass jeder Euro, der für Bildung und Erziehung bereitsteht und ausgegeben wird, die beste Investition in die Zukunft ist. Und das gilt auch für Nordhausen.
Barbara Rinke, Oberbürgermeisterin
Autor: nnzDie Behauptung, dass der Bürger der Verlierer in der Auseinadersetzung um die Kreisumlage sein soll, verwundert. Mit den Urteilen des Verwaltungsgerichtes herrscht nun endlich Klarheit - und wichtiger noch: Rechtssicherheit! - mit Blick auf die Kommunalfinanzierung. Es ist ein großer Wert an sich, dass mit dem Urteil zugleich dafür gesorgt ist, dass die künftigen Haushalte des Landkreises den Gesetzen entsprechen müssen.
Dieses Resultat kann man nicht hoch genug schätzen - auch im Sinne der Bürger, da es letztlich die Gelder der Bürger sind, die zur Finanzierung der Haushalte eingesetzt werden. Und dieser Einsatz muss gesetzmäßig erfolgen.
Auch die Auffassung, mit der Auseinadersetzung sei Geld verschwendet worden, kann nicht unwidersprochen bleiben. Obwohl die Stadt selbst Grund- und Regelschulen unterhält und finanziert, wurde sie über die zu Unrecht erhobene Schulumlage noch einmal zur Finanzierung von Schulen im Landkreis herangezogen. Dass dies ein ungerechtfertigter Eingriff in den städtischen Haushalt war, hat das Gericht klar festgestellt.
Durch diese wiederholt falschen Berechnungen waren insbesondere die Nordhäuser Kinder und Eltern die Verlierer. Ihnen wurde damit Geld vorenthalten, denn es fehlte dringend für die Sanierung der Nordhäuser Schulen und Kindertagesstätten- wir schätzen den Sanierungsbedarf dort auf immerhin rund 20 Millionen Euro! Insofern kann es gar keine Geldverschwendung sein, diese Finanzmittel zurückzuholen - im Gegenteil: Nicht nur die Pisa-Studie hat gezeigt, dass jeder Euro, der für Bildung und Erziehung bereitsteht und ausgegeben wird, die beste Investition in die Zukunft ist. Und das gilt auch für Nordhausen.
Barbara Rinke, Oberbürgermeisterin
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.

