eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Mo, 14:27 Uhr
07.01.2002

JUH fordert Ablösung von Uebner

Nordhausen (nnz). Die Johanniter-Unfall-Hilfe wird weiterhin in den bodengebundenen Rettungsdienst integriert. Allerdings nicht im vollen Umfang. nnz mit den Details.


Selten erfreute sich eine Sitzung im Plenarsaal des Nordhäuser Landratsamtes eines so großen Interesses der Öffentlichkeit, wie die heutige Versammlung des Rettungszweckverbandes (RDZV). Neben zahlreichen Mitarbeitern der Rettungsdienste ließen sich auch kommunale Politiker die Veranstaltung nicht entgehen. So waren die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen von SPD und PDS, Dagmar Becker und Klaus Hummitzsch, sowie Dr. Franz Busch von der CDU-Fraktion auszumachen.

Im Grunde genommen ging es lediglich um die Umsetzung der Ergebnisse einer Beratung vom 2. Januar 2002 (siehe nnz-Archiv). Doch die Mitglieder des RDZV hatten über eine Beschlussvorlage der JUH und des Zweckverbandes selbst zu entscheiden. Beide Beschlußvorlagen unterschieden sich darin, ob die JUH weiterhin ein Notarzteinsatzfahrzeug benutzen dürfen. Um es abzukürzen: Das Notarzteinsatzfahrzeug der JUH kommt nicht zum Einsatz!

Dafür wird die Rettungswache am Südharz-Krankenhaus vorerst betrieben. Die 16 Mitarbeiter der JUH werden weiterhin in den bodengebundenen Rettungsdienst eingesetzt, mit einem Rettungswagen und zwei Krankentransportwagen. Für die Kosten der Rettungswache (Miete und Betriebskosten) müsse nun der Landkreis aufkommen, so ein Verbandsmitglied gegenüber nnz. Hier relativierte der 1. Beigeordnete der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke (SPD) jedoch, dass die Krankenkassen die Kosten für die Rettungswache noch bis zum April übernehmen würden. All dies hat Bestandskraft, bis die Entscheidungen des Landesverwaltungsamtes über den beschlossenen JUH-Ausschluß und das Hauptsacheverfahren am OVG vorliegen.

Grundlage für den heutigen Beschluß war die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes Weimar vom 27. Dezember vergangenen Jahres (siehe auch hierzu im nnz-Archiv). Auf dessen Umsetzung beharrte mehrfach Jendricke, der den erkrankten Landrat vertrat. Der heutige Beschluß gerät zwar in Kollision mit der Empfehlung des Rettungsdienstbeirates, der eine Schließung der Rettungswache vorsah, doch der Nordthüringer Rettungsdienstzweckverband könne ja noch mal einen Beschluß fassen, meinte Dagmar Becker nach der Sitzung.

Interessant wurde es dennoch zum Schluß der heutigen Sitzung. Da trug der Kreisvorstand der JUH, Carsten Wiedenfeld, mehrere Misstrauensanträge gegen den Geschäftsstellenleiter Günther Uebner vor. Uebner habe den Beschluß des Verwaltungsgerichtes Weimar nicht umgesetzt und damit unterlaufen. Außerdem soll er vertrauliche Personalunterlagen und Schreiben der Johanniter an andere Verbandsmitglieder weitergegeben haben. „Im Übrigen drängt sich nach Auffassung der JUH der Eindruck auf, nicht der Vorsitzende des Zweckverbandes Landrat Claus, noch der Geschäftsstellenleiter Uebner hätten das Sagen im Zweckverband, denn der durchaus erfreuliche Beschluß von heute war zuvor von einem Mitglied des Zweckverbandes empfohlen, vorformuliert und dann entsprechend beschlossen worden. Der JUH sind diverse Unterlagen in die Hände gekommen, die dieses belegen“, heißt es in einer Pressemitteilung des JUH-Landesvorstandes.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)