So, 17:33 Uhr
06.01.2002
Riester-Rente: Förderung für Mütter
Nordhausen (nnz/djd). Die Riester-Rente zu verstehen, ist nicht ganz einfach. Doch bei genauerem Hinsehen wird deutlich: Insbesondere Personen mit kleinen und mittleren Einkommen haben die Möglichkeit, mit geringem Eigenanteil und staatlicher Förderung finanziell für das Alter vorzusorgen.
Auch Frauen, die keiner eigenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können eine eigene, geförderte Zusatzrente aufbauen. Grundsätzlich erhält jeder sozialversicherte Arbeitnehmer, der eine vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifizierte private Rentenversicherung abschließt, die Grundförderung beginnend mit jährlich ca. 74 DM / 38 EURO ab 2002 bis zu 300 DM / 154 EURO ab 2008. Für jedes Kind kommen ab 2002 etwa weitere 90 DM / 46 EURO (bis zu 360 DM / 185 EURO in 2008) hinzu. Anspruch auf Förderung haben aber auch Ehefrauen, die selbst nicht erwerbstätig sind.
Voraussetzung: Ihr Partner ist rentenversicherungspflichtig erwerbstätig und hat einen eigenen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen. "Die Förderung fließt nicht in den Vorsorgevertrag des Ehepartners, sondern wird in eine eigene Police der Frau eingezahlt", erläutert Hartmut Reis, Renten-Experte der RheinLand, und verweist auf das besondere Förder-Bonbon für Ehefrauen: "Die Ehefrau muss keine Eigenbeträge leisten, denn den jährlichen Förderbetrag von bis zu knapp 300 DM / 154 EURO erhält sie, sofern ihr Ehepartner seine Eigenbeträge zahlt." Das bedeutet: Eine Mutter mit zwei Kindern, die selbst nicht erwerbstätig ist, kann mit dem staatlichen Zuschuss jährlich bis zu 1.020 DM / 525 EURO (300 DM / 154 EURO eigener Förderbetrag plus 360 DM / 185 EURO pro Kind) in ihre private Altervorsorge investieren, ohne selbst einen Pfennig dafür ausgeben zu müssen. Detaillierte Informationen zur privaten (Riester-)Rentenversicherung und den Förderaspekten erhalten interessierte Leser/-innen unter der Service-Rufnummer 02131/290-700. Auch die Höhe der eigenen Förderung kann dort ermittelt werden.
Autor: nnz
Auch Frauen, die keiner eigenen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können eine eigene, geförderte Zusatzrente aufbauen. Grundsätzlich erhält jeder sozialversicherte Arbeitnehmer, der eine vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zertifizierte private Rentenversicherung abschließt, die Grundförderung beginnend mit jährlich ca. 74 DM / 38 EURO ab 2002 bis zu 300 DM / 154 EURO ab 2008. Für jedes Kind kommen ab 2002 etwa weitere 90 DM / 46 EURO (bis zu 360 DM / 185 EURO in 2008) hinzu. Anspruch auf Förderung haben aber auch Ehefrauen, die selbst nicht erwerbstätig sind. Voraussetzung: Ihr Partner ist rentenversicherungspflichtig erwerbstätig und hat einen eigenen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen. "Die Förderung fließt nicht in den Vorsorgevertrag des Ehepartners, sondern wird in eine eigene Police der Frau eingezahlt", erläutert Hartmut Reis, Renten-Experte der RheinLand, und verweist auf das besondere Förder-Bonbon für Ehefrauen: "Die Ehefrau muss keine Eigenbeträge leisten, denn den jährlichen Förderbetrag von bis zu knapp 300 DM / 154 EURO erhält sie, sofern ihr Ehepartner seine Eigenbeträge zahlt." Das bedeutet: Eine Mutter mit zwei Kindern, die selbst nicht erwerbstätig ist, kann mit dem staatlichen Zuschuss jährlich bis zu 1.020 DM / 525 EURO (300 DM / 154 EURO eigener Förderbetrag plus 360 DM / 185 EURO pro Kind) in ihre private Altervorsorge investieren, ohne selbst einen Pfennig dafür ausgeben zu müssen. Detaillierte Informationen zur privaten (Riester-)Rentenversicherung und den Förderaspekten erhalten interessierte Leser/-innen unter der Service-Rufnummer 02131/290-700. Auch die Höhe der eigenen Förderung kann dort ermittelt werden.

