Sa, 08:32 Uhr
11.01.2025
Nachgefragt:
Wie wichtig sind Rohstoffe?
Manuela Ripa sitzt für die ÖDP im europäischen Parlament. Sie wollte wissen, in wieweit die Probebohrungen der Firma Knauf bei Sangerhausen notwendig und gerechtfertigt sind. Dazu Statements zweier EU-Parlamentarier...
Zu der Antwort der Europäischen Kommission auf die Parlamentarische Anfrage von Manuela Ripa zu den Probebohrungen des Unternehmens Knauf in Sachsen-Anhalt erklären Stefan Köhler, CSU-Europaabgeordneter und umweltpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe und Alexandra Mehnert, CDU-Europaabgeordnete aus Sachsen-Anhalt:
Im Sinne der Rohstoffsicherung in Deutschland begrüßen wir, dass das Unternehmen Knauf die Genehmigung für Gips-Erkundungsbohrungen im Südharz in Sachsen-Anhalt erhalten hat. Wir haben volles Vertrauen in die lokalen Behörden. Im Sinne der Subsidiarität sind diese für die Umsetzung von EU-Recht vor Ort zuständig – dies hat die Kommission in ihrer Antwort an Europaabgeordnete Ripa ebenfalls unterstrichen. Deshalb halten wir die Instrumentalisierung der Europäischen Kommission in diesem Fall für gänzlich unangebracht.
In ihrer schriftlichen Antwort an die Fragestellerin Frau Abgeordnete Ripa unterstreicht die Europäische Kommission, dass in einem solchen Verfahren in erster Linie die lokalen Behörden zuständig sind. Schlussendlich können diese am besten beurteilen, welche Auswirkungen Bohraktivitäten vor Ort haben werden. Im Falle der vielseitig diskutierten Probebohrungen der Firma Knauf macht die Kommission deutlich, dass es von behördlicher Seite derzeit offenbar keinerlei Bedenken bezüglich eines Verstoßes gegen europäisches Natur und Artenschutzrecht gibt. Da somit europäisches Recht eingehalten wird, besteht laut Kommission auch kein Grund zur Intervention.
Außerdem unterstreicht Köhler: Die Exploration der potenziellen Gipslagerstätten ermöglicht eine fundierte Bewertung, ob ausreichend Gips vorhanden ist und ob ein Abbau auch in Schutzgebieten umweltverträglich erfolgen könnte. In Deutschland ist ein umfassendes, komplexes Genehmigungsverfahren Voraussetzung für jede Abbauaktivität. Die tatsächliche Entscheidung über einen Abbau erfolgt erst nach einer detaillierten Prüfung aller Umweltaspekte durch die zuständigen Behörden.
Die deutsche Gipsindustrie befindet sich aufgrund des Kohleausstieges mitten im Strukturwandel. Hierfür benötigt die Gipsindustrie, auch am Standort Sachsen-Anhalt, klare Planungssicherheit und Unterstützung. Das Prüfverfahren ist wichtig, und mit der nun erfolgten Genehmigung sollten nun der Wirtschaft keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden. Naturgips hat aufgrund der kurzen Transportwege und die Wertschöpfung im eigenen Land erhebliche Vorteile gegenüber dem Import von Gips. Damit leisten wir einen Beitrag zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt, betont Mehnert.
Weiterer Hintergrund:
Der jährliche Gipsbedarf liegt in Deutschland bei rund zehn Millionen Tonnen. Andere Baustoffe und Recycling können den Gips-Bedarf in absehbarer Zeit nicht ansatzweise decken. Eine Prognose des Umweltbundesamtes und des Bundesverbandes der Gipsindustrie zeigt, dass Gips-Recycling künftig nur 10 % der Nachfrage bedienen kann. Da derzeit mehr gebaut als abgerissen wird, steht auf absehbare Zeit nicht genügend Material für Recyclingprozesse zur Verfügung.
Zudem bietet der Abbau von Naturgips in Deutschland entscheidende Vorteile: Er ist umweltfreundlicher und unabhängiger als der Import. Lange Transportwege verursachen erhebliche CO₂-Emissionen, die wir uns im Sinne des Klimaschutzes nicht leisten können. Gleichzeitig ermöglicht ein kontrollierter, heimischer Abbau durchdachte Naturschutzmaßnahmen: Rohstoffabbau-Unternehmen in Deutschland arbeiten eng mit Behörden und Umweltorganisationen zusammen.
Ehemalige Abbaustätten entwickeln sich durch gezielte Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen häufig zu artenreichen Biotopen. Ein Beispiel aus der Region Südharz ist der ehemalige Tagebau Krebsbachwand, der heute dank gezielter Rekultivierung durch Knauf ein wertvolles Biotop ist.
Autor: psgZu der Antwort der Europäischen Kommission auf die Parlamentarische Anfrage von Manuela Ripa zu den Probebohrungen des Unternehmens Knauf in Sachsen-Anhalt erklären Stefan Köhler, CSU-Europaabgeordneter und umweltpolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe und Alexandra Mehnert, CDU-Europaabgeordnete aus Sachsen-Anhalt:
Im Sinne der Rohstoffsicherung in Deutschland begrüßen wir, dass das Unternehmen Knauf die Genehmigung für Gips-Erkundungsbohrungen im Südharz in Sachsen-Anhalt erhalten hat. Wir haben volles Vertrauen in die lokalen Behörden. Im Sinne der Subsidiarität sind diese für die Umsetzung von EU-Recht vor Ort zuständig – dies hat die Kommission in ihrer Antwort an Europaabgeordnete Ripa ebenfalls unterstrichen. Deshalb halten wir die Instrumentalisierung der Europäischen Kommission in diesem Fall für gänzlich unangebracht.
In ihrer schriftlichen Antwort an die Fragestellerin Frau Abgeordnete Ripa unterstreicht die Europäische Kommission, dass in einem solchen Verfahren in erster Linie die lokalen Behörden zuständig sind. Schlussendlich können diese am besten beurteilen, welche Auswirkungen Bohraktivitäten vor Ort haben werden. Im Falle der vielseitig diskutierten Probebohrungen der Firma Knauf macht die Kommission deutlich, dass es von behördlicher Seite derzeit offenbar keinerlei Bedenken bezüglich eines Verstoßes gegen europäisches Natur und Artenschutzrecht gibt. Da somit europäisches Recht eingehalten wird, besteht laut Kommission auch kein Grund zur Intervention.
Außerdem unterstreicht Köhler: Die Exploration der potenziellen Gipslagerstätten ermöglicht eine fundierte Bewertung, ob ausreichend Gips vorhanden ist und ob ein Abbau auch in Schutzgebieten umweltverträglich erfolgen könnte. In Deutschland ist ein umfassendes, komplexes Genehmigungsverfahren Voraussetzung für jede Abbauaktivität. Die tatsächliche Entscheidung über einen Abbau erfolgt erst nach einer detaillierten Prüfung aller Umweltaspekte durch die zuständigen Behörden.
Die deutsche Gipsindustrie befindet sich aufgrund des Kohleausstieges mitten im Strukturwandel. Hierfür benötigt die Gipsindustrie, auch am Standort Sachsen-Anhalt, klare Planungssicherheit und Unterstützung. Das Prüfverfahren ist wichtig, und mit der nun erfolgten Genehmigung sollten nun der Wirtschaft keine weiteren Steine in den Weg gelegt werden. Naturgips hat aufgrund der kurzen Transportwege und die Wertschöpfung im eigenen Land erhebliche Vorteile gegenüber dem Import von Gips. Damit leisten wir einen Beitrag zu Klimaschutz und Versorgungssicherheit in Sachsen-Anhalt, betont Mehnert.
Weiterer Hintergrund:
Der jährliche Gipsbedarf liegt in Deutschland bei rund zehn Millionen Tonnen. Andere Baustoffe und Recycling können den Gips-Bedarf in absehbarer Zeit nicht ansatzweise decken. Eine Prognose des Umweltbundesamtes und des Bundesverbandes der Gipsindustrie zeigt, dass Gips-Recycling künftig nur 10 % der Nachfrage bedienen kann. Da derzeit mehr gebaut als abgerissen wird, steht auf absehbare Zeit nicht genügend Material für Recyclingprozesse zur Verfügung.
Zudem bietet der Abbau von Naturgips in Deutschland entscheidende Vorteile: Er ist umweltfreundlicher und unabhängiger als der Import. Lange Transportwege verursachen erhebliche CO₂-Emissionen, die wir uns im Sinne des Klimaschutzes nicht leisten können. Gleichzeitig ermöglicht ein kontrollierter, heimischer Abbau durchdachte Naturschutzmaßnahmen: Rohstoffabbau-Unternehmen in Deutschland arbeiten eng mit Behörden und Umweltorganisationen zusammen.
Ehemalige Abbaustätten entwickeln sich durch gezielte Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen häufig zu artenreichen Biotopen. Ein Beispiel aus der Region Südharz ist der ehemalige Tagebau Krebsbachwand, der heute dank gezielter Rekultivierung durch Knauf ein wertvolles Biotop ist.
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