Fr, 08:45 Uhr
10.01.2025
Bericht der Thüringer Polizei
Sechsundachtzig Haftbefehle am Fahndungstag
Die Thüringer Polizei hat im Rahmen eines groß angelegten Landesfahndungstages gestern eine Vielzahl von Haftbefehlen erfolgreich vollstreckt. Hieran beteiligten sich alle Thüringer Landespolizeiinspektionen. Ziel des Landesfahndungstages war eine deutliche Reduzierung der Zahl bestehender Haftbefehle, insbesondere derer, welche der politisch motivierten Kriminalität zuzuordnen sind...
Die Polizei zieht nach dem ersten Landesfahndungstag des Jahres 2025 ein durchweg positives Resümee.
Am Donnerstag kamen in allen Bereichen Thüringens Polizistinnen und Polizisten zum Einsatz. Im Rahmen des Fahndungstages wurden insgesamt 86 Haftbefehle, davon fünf welche der politisch motivierten Kriminalität zuzurechnen sind, bei 79 Personen vollstreckt. Dabei handelte es sich um 86 Prozent Männer und 14 Prozent Frauen. Nicht immer endete das Erscheinen der Polizeivollzugsbeamten mit der Überbringung in eine Justizvollzugsanstalt. Auch war bei einer Ersatzfreiheitsstrafe die Begleichung einer Geldstrafe möglich, um den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Insgesamt wurden 22 Personen in Justizvollzugs- bzw. Jugendstrafanstalten verbracht. Die inhaftierten Personen verbüßen in der Summe 2334 Tage. 57 Personen konnten ihre Haftbefehle durch Zahlung abwenden. Am gestrigen Tag wurden so Geldstrafen inkl. Gebühren in einer Gesamthöhe von knapp 21.000 Euro eingezogen. Darüber hinaus wurden Pfändungen von insgesamt 2.260 Euro vorgenommen.
Ursächlich für die zu vollstreckenden Haftbefehle waren nicht beglichene Geldbußen sowie Straftaten, schwerpunktmäßig Körperverletzungs-, Eigentums- und Betrugsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Besonders tief in die Tasche greifen musste ein 45-jähriger Mann aus dem Bereich Saalfeld. Er beglich zur Abwendung eines Haftbefehls wegen eines Nötigungsdeliktes knapp 3.000 Euro. Die meisten Haftbefehle, insgesamt drei, wurden bei einem 20 Jahre alten Mann aus dem Bereich Schmalkalden-Meiningen vollstreckt.
Während der Einsatzmaßnahmen wurde eine Polizeibeamtin derart verletzt, dass sie ihren Dienst nicht weiter fortsetzen konnte. Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls in einer Wohnung im Altenburger Land hatte eine 22-jährige Frau gegen die eingesetzten Polizistinnen Widerstand geleistet. In der betroffenen Wohnung stellten die Beamten außerdem Betäubungsmittel sowie mehrere pyrotechnische Erzeugnisse ohne Prüfzeichen sicher.
Im Ilm-Kreis stießen die Einsatzkräfte bei der Vollstreckung eines Haftbefehls zudem auf eine Cannabisplantage sowie mehrere hundert Gramm Marihuana. Die Drogen wurden beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (JN)
Autor: emwDie Polizei zieht nach dem ersten Landesfahndungstag des Jahres 2025 ein durchweg positives Resümee.
Am Donnerstag kamen in allen Bereichen Thüringens Polizistinnen und Polizisten zum Einsatz. Im Rahmen des Fahndungstages wurden insgesamt 86 Haftbefehle, davon fünf welche der politisch motivierten Kriminalität zuzurechnen sind, bei 79 Personen vollstreckt. Dabei handelte es sich um 86 Prozent Männer und 14 Prozent Frauen. Nicht immer endete das Erscheinen der Polizeivollzugsbeamten mit der Überbringung in eine Justizvollzugsanstalt. Auch war bei einer Ersatzfreiheitsstrafe die Begleichung einer Geldstrafe möglich, um den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Insgesamt wurden 22 Personen in Justizvollzugs- bzw. Jugendstrafanstalten verbracht. Die inhaftierten Personen verbüßen in der Summe 2334 Tage. 57 Personen konnten ihre Haftbefehle durch Zahlung abwenden. Am gestrigen Tag wurden so Geldstrafen inkl. Gebühren in einer Gesamthöhe von knapp 21.000 Euro eingezogen. Darüber hinaus wurden Pfändungen von insgesamt 2.260 Euro vorgenommen.
Ursächlich für die zu vollstreckenden Haftbefehle waren nicht beglichene Geldbußen sowie Straftaten, schwerpunktmäßig Körperverletzungs-, Eigentums- und Betrugsdelikte sowie Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Besonders tief in die Tasche greifen musste ein 45-jähriger Mann aus dem Bereich Saalfeld. Er beglich zur Abwendung eines Haftbefehls wegen eines Nötigungsdeliktes knapp 3.000 Euro. Die meisten Haftbefehle, insgesamt drei, wurden bei einem 20 Jahre alten Mann aus dem Bereich Schmalkalden-Meiningen vollstreckt.
Während der Einsatzmaßnahmen wurde eine Polizeibeamtin derart verletzt, dass sie ihren Dienst nicht weiter fortsetzen konnte. Bei der Vollstreckung eines Haftbefehls in einer Wohnung im Altenburger Land hatte eine 22-jährige Frau gegen die eingesetzten Polizistinnen Widerstand geleistet. In der betroffenen Wohnung stellten die Beamten außerdem Betäubungsmittel sowie mehrere pyrotechnische Erzeugnisse ohne Prüfzeichen sicher.
Im Ilm-Kreis stießen die Einsatzkräfte bei der Vollstreckung eines Haftbefehls zudem auf eine Cannabisplantage sowie mehrere hundert Gramm Marihuana. Die Drogen wurden beschlagnahmt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. (JN)
Kommentare
Gehard Gösebrecht
10.01.2025, 10.48 Uhr
Sehr gut
"Insgesamt wurden Geldstrafen und Gebühren von knapp 21.000,- Euro eingezogen."
Dem Steuerzahler erwarten hingegen die Kosten für die Haftstrafen summa summarum von 303.420,- Euro ( ca. 130 Euro pro Person und Hafttag Thüringen Quelle Justizvollzug.Thüringen.de)
Das hat sich wirklich gelohnt!
Dem Steuerzahler erwarten hingegen die Kosten für die Haftstrafen summa summarum von 303.420,- Euro ( ca. 130 Euro pro Person und Hafttag Thüringen Quelle Justizvollzug.Thüringen.de)
Das hat sich wirklich gelohnt!
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marco-sdh
10.01.2025, 13.37 Uhr
Was ist denn die Alternative, Herr Bösebrecht?
Laufen lassen? Dass Jusitz- bzw. Strafvollzug kein gewinnträchtiges Gewerbe ist, ist keine Neuigkeit.
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Gehard Gösebrecht
10.01.2025, 14.20 Uhr
Ach schmirko aus sonderschhausen
Das Zauberwort heisst Arbeit.
Verstanden?
Selbst Mörder können arbeiten.
Diese spezielle Arbeit macht dann aber nicht unbedingt frei.
Verstanden?
Selbst Mörder können arbeiten.
Diese spezielle Arbeit macht dann aber nicht unbedingt frei.
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Kobold2
10.01.2025, 17.25 Uhr
Was meinen
sie denn, was man so über den Tag in den JVA's macht?
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nur_mal_so
10.01.2025, 17.41 Uhr
"Arbeit mach frei", Gösebrecht?
Irgendwie bin ich nicht überrascht, dass ein Kommentator wie Sie die Auschwitz-Inschrift toll findet und mit ihr argumentiert.
Ja, ja, technischer Support, ich weiß, Chat und nicht zum Artikel gehörend.
Aber erschreckt ihr nicht manchmal selbst, was für Kommentatoren ihr euch hier herangezogen habt?
Ja, ja, technischer Support, ich weiß, Chat und nicht zum Artikel gehörend.
Aber erschreckt ihr nicht manchmal selbst, was für Kommentatoren ihr euch hier herangezogen habt?
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Anmerkung techn. Support:
Sie können es glauben oder nicht: Ich bin tatsächlich sehr oft erschrocken!
So richtig zitiert hat Gösebrecht es aber nicht, sonst hätte ich es gesperrt.
Sie können es glauben oder nicht: Ich bin tatsächlich sehr oft erschrocken!
So richtig zitiert hat Gösebrecht es aber nicht, sonst hätte ich es gesperrt.
free Gigi
10.01.2025, 18.31 Uhr
"diese Kobold Arbeit"
bei der sogar die Häftlinge offiziell etwas in die eigene Tasche wirtschaften dürften, meint sicher Kollege Gösebrecht sicherlich nicht...????
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Kobold2
10.01.2025, 20.03 Uhr
Ach free Gigi
Mir ist nicht bekannt, das irgend etwas von dem was in den JVA's passiert, von mir ausgeht.
Aber vielleicht möchte Herr Gösebrecht ja nach seinen Vorstellungen entsprechende Einrichtungen errichten??? Aber die kosten auch.........
Aber vielleicht möchte Herr Gösebrecht ja nach seinen Vorstellungen entsprechende Einrichtungen errichten??? Aber die kosten auch.........
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Gehard Gösebrecht
10.01.2025, 21.04 Uhr
Ich gebe folgende Erklärung ab
Ich distanziere mich hiermit von Behauptungen einiger Kommentatoren, ich würde einen Slogan welcher am Tor des Vernichtungslagers Ausschwitz angebracht ist, zum Zwecke der Verwendung und Verbreitung in einen öffentlichen Medium gesetzeswidrig zu verwenden.
Sollte denoch der Eindruck entstanden sein, wiederspeche ich ausdrücklich diesem und bestätige hiermit schriftlich, dass es sich bei dem KZ Ausschwitz um ein Vernichtungslager handelte und die Verbrechen welche dort gegen die Menschlichkeit verübt worden sind, von mir nicht verherrlicht und oder in anderer Weise verleugnet worden sind.
Sollte denoch der Eindruck entstanden sein, wiederspeche ich ausdrücklich diesem und bestätige hiermit schriftlich, dass es sich bei dem KZ Ausschwitz um ein Vernichtungslager handelte und die Verbrechen welche dort gegen die Menschlichkeit verübt worden sind, von mir nicht verherrlicht und oder in anderer Weise verleugnet worden sind.
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Anmerkung techn. Support:
Eigentlich ist das hier kein Bereich für »Erklärungen«. Ich einem so sensiblen Fall scheint es aber angemessen.
Eigentlich ist das hier kein Bereich für »Erklärungen«. Ich einem so sensiblen Fall scheint es aber angemessen.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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