Sa, 12:35 Uhr
07.12.2024
Thüringer Landesamt für Statistik
Mehr Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise
Im Jahr 2023 wurden in Thüringen 1 940 vorläufige Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in Form von vorläufigen und regulären Inobhutnahmen durchgeführt. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 248 Maßnahmen bzw. 14,7 Prozent mehr als im Jahr 2022...
Dabei stieg die Zahl der regulären Inobhutnahmen um 8,0 Prozent auf 1 578 im Vergleich zum Vorjahr (2022: 1 461). Die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise stieg um 56,7 Prozent auf 362 (2022: 231).
Bei 231 Maßnahmen (11,9 Prozent) im Jahr 2023 handelte es sich um eine wiederholte Inobhutnahme des Kindes oder Jugendlichen. In diesen Fällen wurde bei dem bzw. der betroffenen Minderjährigen im selben Kalenderjahr zuvor bereits mindestens eine vorläufige oder reguläre Inobhutnahme durchgeführt. 25,9 Prozent aller Maßnahmen (502 Fälle) erfolgten aufgrund einer vorangegangenen Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a Absatz 1 SGB VIII.
Mit 732 Maßnahmen war eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland der häufigste Grund (37,7 Prozent), ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche in Obhut zu nehmen (2022: 502 Kinder und Jugendliche).
Weitere 661 Inobhutnahmen hatten eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (2022: 660 Fälle) sowie in 322 Fällen eine Vernachlässigung des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen (2022: 306 Fälle) zum Anlass. Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 53,7 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme betroffen (1 042 Kinder und Jugendliche).
Am häufigsten (801 Fälle bzw. 41,3 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten angeregt, in weiteren 348 Fällen (17,9 Prozent) durch das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen selbst. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1 481 Fällen bzw. 76,3 Prozent in einer Einrichtung und in rund einem Fünftel der Fälle bei einer geeigneten Person (395 Fälle).
In 558 Fällen wurden die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Anschluss an die Maßnahme in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht bzw. kehrten dahin zurück. Dagegen konnten 285 Kinder und Jugendliche zu mindestens einem Elternteil zurückkehren.
Bitte beachten:
Doppelzählungen von Kindern bzw. Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden.
Autor: redDabei stieg die Zahl der regulären Inobhutnahmen um 8,0 Prozent auf 1 578 im Vergleich zum Vorjahr (2022: 1 461). Die Zahl der vorläufigen Inobhutnahmen von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise stieg um 56,7 Prozent auf 362 (2022: 231).
Bei 231 Maßnahmen (11,9 Prozent) im Jahr 2023 handelte es sich um eine wiederholte Inobhutnahme des Kindes oder Jugendlichen. In diesen Fällen wurde bei dem bzw. der betroffenen Minderjährigen im selben Kalenderjahr zuvor bereits mindestens eine vorläufige oder reguläre Inobhutnahme durchgeführt. 25,9 Prozent aller Maßnahmen (502 Fälle) erfolgten aufgrund einer vorangegangenen Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls nach § 8a Absatz 1 SGB VIII.
Mit 732 Maßnahmen war eine unbegleitete Einreise aus dem Ausland der häufigste Grund (37,7 Prozent), ein Kind oder einen Jugendlichen bzw. eine Jugendliche in Obhut zu nehmen (2022: 502 Kinder und Jugendliche).
Weitere 661 Inobhutnahmen hatten eine Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (2022: 660 Fälle) sowie in 322 Fällen eine Vernachlässigung des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen (2022: 306 Fälle) zum Anlass. Die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 14 bis unter 18 Jahren war mit einem Anteil von 53,7 Prozent besonders von einer vorläufigen Schutzmaßnahme betroffen (1 042 Kinder und Jugendliche).
Am häufigsten (801 Fälle bzw. 41,3 Prozent) wurden die vorläufigen Schutzmaßnahmen von den Jugendämtern bzw. den sozialen Diensten angeregt, in weiteren 348 Fällen (17,9 Prozent) durch das Kind oder die Jugendliche bzw. den Jugendlichen selbst. Die Unterbringung während der Maßnahme erfolgte in 1 481 Fällen bzw. 76,3 Prozent in einer Einrichtung und in rund einem Fünftel der Fälle bei einer geeigneten Person (395 Fälle).
In 558 Fällen wurden die betroffenen Kinder und Jugendlichen im Anschluss an die Maßnahme in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht bzw. kehrten dahin zurück. Dagegen konnten 285 Kinder und Jugendliche zu mindestens einem Elternteil zurückkehren.
Bitte beachten:
Doppelzählungen von Kindern bzw. Jugendlichen sind möglich, wenn diese zum Beispiel zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurden.
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