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Do, 15:27 Uhr
05.10.2006

Keine Entwarnung

Nordhausen (nnz). Die Geflügelpest ist am Landkreis Nordhausen vorbei gegangen. Doch die Fachleute im Landratsamt können keine Entwarnung geben.


Seit dem erstmaligen Nachweis von hochpathogenem aviären Influenzavirus (Vogelgrippe/Geflügelpestvirus) des Typs H5N1 Asia bei Wildvögeln in Deutschland am 15. Februar 2006 wurden bis Anfang September 2006 344 infizierte einheimische Wildvögel entdeckt. Auf Grund weitreichender Schutzmaßnahmen kam es aber nur in einem Fall zu einem Ausbruch in einem Nutzgeflügelbestand Thüringens. Der Landkreis Nordhausen konnten frei gehalten werden.

Obwohl in den Monaten Juni und Juli keine Nachweise bei Wildvögeln in Deutschland geführt wurden, zeigten jüngste Nachweise des Virus im Juli 2006 bei Wildvögeln, konkret beim Haubentaucher, in Spanien und in Deutschland im August 2006 beim Trauerschwan aus dem Bestand des Dresdner Zoos, die weiterhin jederzeit gegebene Gefahr einer Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände.

„Vor diesem Hintergrund“, erklärt Dr. Uwe Landsiedel, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes im Landkreis Nordhausen, „wird das Risiko einer Infektion von Nutzgeflügelbeständen mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen in Risikogebieten weiterhin als hoch eingestuft. Zu diesen Risikogebieten zählt der Helmestausee, insbesondere Auleben.“ Dr. Landsiedel begründet damit das weitere gesetzlich vorgeschriebene grundsätzliche Aufstallungsgebot. „Eine Abkehr davon, wird es daher nicht geben.“ Die im Landkreis vom Aufstallungsgebot erlassenen Ausnahmegenehmigungen werden zurzeit im Hinblick auf die im Herbst/Winter zu erwartende erhöhte Dichte an Wildvögeln überprüft.“

Neben der Gefährdung durch Wild- bzw. Zugvögel wird auch das Risiko des Eintrags über den illegalen Handel mit Tieren und Produkten aus Ausbruchsländern weiterhin mit hoch bewertet. Auf Grund bestehender Handelsbeschränkungen ist das Risiko über legalen Handel vernachlässigbar. Die Gefahr einer Einschleppung über den Personen- und Fahrzeugverkehr erscheint auf Grund der gegenwärtigen Verbreitungslage in EU-Ländern gering.

Mit dem verstärkten Einsetzen des Auftretens von Zugvögeln könnten die Ausnahmeregelungen aufgehoben. Diesbezügliche Hinweise entnehme man den Medien. Ausstellungen und Schauen werden nach Einzelfallentscheidungen als Ausnahmen mit Auflagen zugelassen werden. Die Geflügelhalter werden gebeten, in der beginnenden Zugvogelzeit folgende Biosicherungsmaßnahmen einzuhalten:

- Einhaltung der Rechtssetzungen, insbesondere der Geflügelpestschutzverordnung vom 10.08.2006,
- Zugang von betriebsfremden Personen zu Geflügel haltenden Beständen ist auf ein unerlässliches Minimum beschränken,
- Anlegen von Einwegschutzkleidung oder einer gesonderten Kleidung beim Betreten der Ställe,
- nach Gebrauch entsprechend zu behandeln (Desinfizieren bzw. Waschen),
- Vermeidung des direkten Kontaktes bei tot aufgefundenen Wildvögeln auf dem Betriebsgelände oder dem Grundstück und unverzügliche Information der Behörden,
- Auslegen von Desinfektionsmatten an der Hofgrenze, Zufahrt, Tor und vor den Ställen und Tränken mit einem geprüften Desinfektionsmittel (laut Liste der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft e.V.) nach Angaben des Herstellers,
- Beachtung des Verbots der Verfütterung von Speise- und Küchenabfällen, auch Eierschalen sind von diesem Verbot betroffen,
- Feststellung der Ursachen durch einen Tierarzt bei Leistungsminderung bzw. bei täglichen Verlusten von mindestens 3 Tieren bei einer Bestandgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2 Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren; dabei ist immer unverzüglich auch auf Influenza-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.
- Kein Zugang von Katzen und Hunden in Geflügelställe,
- Unterbinden des Einfluges von kleineren Vogelarten, z.B. Spatzen, Schwalben in Geflügelhaltungen,
- Schutz von Futter und Einstreu vor Kontamination durch Wildvögel durch Abdecken oder Lagerung in geschlossenen Gebäuden
- Eierkartons nur einmal verwenden
- Schadnagerbekämpfung.

Bei Fragen wende man sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes unter der Tel. 03631/911150; Fax: 03631/911103.
Autor: nnz

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