eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mi, 07:12 Uhr
04.10.2006

Keine teuren Pkw bei Hartz IV

Nordhausen (nnz). Härtere Regeln für Arbeitslosengeld II plant offenbar die Union. Was da auf diese Personengruppe zuzukommen droht beschreibt nnz.


Die Union plant offenbar striktere Regeln für die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Nach dem Entwurf des Abschlussberichts einer CDU/CSU-Arbeitsgruppe unter Fraktionschef Volker Kauder (CDU) sollten unter anderem die Möglichkeiten für anrechnungsfreie geringe Nebenverdienste und die Ansprüche auf Rentenbeitragszahlungen deutlich zurückgefahren werden, meldet das Magazin "Focus Online". Danach verlangt die Union deutliche Einschnitte bei den Bezügen von Langzeitarbeitslosen. So sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II teure Autos verkaufen müssen.. Zu diesem Zweck wolle die Union für Autos von Arbeitslosen eine Höchstwertgrenze festlegen, "dies auch vor dem Hintergrund, dass es Sozialgerichtsurteile mit einer Wertgrenze von 10.000 Euro gibt".

Autos, deren Wert eine bestimmte Grenze übersteigt, wären dann als Vermögen anzurechnen, das der Arbeitslose verwerten, also verkaufen müsste. "Außerdem ist zu überlegen, ob nicht grundsätzlich ein Kfz pro Bedarfsgemeinschaft ausreicht", heiße es in dem Bericht weiter. Der pauschale Grundfreibetrag für Nebenverdienste solle demnach von 100 auf 40 Euro gesenkt werden. Dafür sollen Einkommen ab 401 Euro, also jenseits der Minijob-Grenze, künftig weniger stark berücksichtigt werden. Hier beziehe sich der Bericht auf die Empfehlung der Wirtschaftsweisen, 50 Prozent eines Monatsverdienstes bis 800 Euro auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen.

Die Ansprüche auf Rentenmindestbeiträge aus der Staatskasse sollen für frühere Sozialhilfebezieher, Freiberufler und Selbstständige völlig verschwinden. Es sei nicht gerechtfertigt, dass dieser Personenkreis Rentenansprüche erwerbe, ohne jemals dafür eingezahlt zu haben.

Die Begründung für die gewünschten Änderungen laute: "Erwerbstätigkeit muss künftig wieder klar die Alternative und nicht die bequeme Ergänzung zum Transferbezug sein". Da die Minijobs in der Praxis auch keine Brücke in sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung sind, ist dieser Schritt im Sinne einer stärker arbeitsmarktbezogenen Ausgestaltung der Hinzuverdienste notwendig und auch gerechtfertigt."

Hintergrund ist, dass das Arbeitslosengeld II für rund eine Million Menschen zu einer Art Kombilohn geworden ist. Sie beziehen neben der staatlichen Unterstützung außerdem Einkünfte zum Beispiel aus Minijobs. Es gebe einen "klar absehbaren ökonomischen Anreiz, nicht mehr als maximal 400 Euro offizielles Einkommen zu erarbeiten", kritisiert die Unionsarbeitsgruppe laut "Focus Online" in ihrem Bericht.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)