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Mi, 10:22 Uhr
02.01.2002

Beschluß wurde noch nicht umgesetzt

Nordhausen (nnz). Das neue Jahr wartet für den Rettungsdienstzweckverband des Landkreises Nordhausen mit Überraschungen auf. Die Ursache dafür liegt jedoch noch im alten Jahr begründet.


Der Kreisverband der Johanniter-Unfall-Hilfe hatte im vergangenen Jahr wiederholt das Verwaltungsgericht Weimar angerufen. Mehrere Anträge wurden vorgebracht, deren Ziel unter anderem die weitere Beteiligung der JUH am bodengebundenen Rettungsdienst war. Mit der Nichtberücksichtigung der JUH durch einen Beschluß des Zweckverbandes am Rettungsdienst hatte der Verband sein Noch-Mitglied quasi an die Wand gedrückt.

Dazu beschloß das Verwaltungsgericht bereits am 27. Dezember 2001: „Dem Antragsgegner (Rettungsdienstzweckverband Nordhausen ­ die Red.) wird aufgegeben, den Antragsteller (JUH ­ die Red.) - bis zur bestandskräftigen Entscheidung des Landesverwaltungsamtes über die Genehmigung des Ausschlusses des Antragstellers aus dem Antragsgegner ­ im bisherigen personellen Umfange an der Durchführung des Rettungsdienstes im Landkreis Nordhausen zu beteiligen“.

Dadurch ermöglicht es das Gericht in Weimar den Johannitern weiter, am bodengebundenen Rettungsdienst teilzuhaben. Die JUH forderten in ihrem Antrag, dass an der Rettungswache am Südharz-Krankenhaus ein Rettungswagen und ein Notarztfahrzeug rund um die Uhr eingesetzt werden. Darüber hinaus muß ein Krankentransportwagen für acht Stunden am Tag vorgehalten werden.

Soweit das Gericht in diesem Eilverfahren. Am 28. Dezember lag auch der Geschäftsstelle des Zweckverbandes der Beschluß samt Begründung vor. Hätte also sofort umgesetzt werden müssen. Wurde er aber nicht. Für die Johanniter war Geschäftsstellenleiter Uebner nicht erreichbar. Der Zweckverband blieb bei seinem einst beschlossenen Fahrplan. Die Funktechnik wurde geändert, die Johanniter wurden nicht mehr an den Einsätzen beteiligt. Für den 1. Beigeordneten der Kreisverwaltung, Matthias Jendricke (SPD), eine nicht hinnehmbare Situation. Gegenüber nnz wunderte sich Jendricke hinsichtlich des „Unverständnisses der Geschäftsstellenleitung gegenüber einem Gerichtsbeschluß“. Als Vertreter des erkrankten Landrates wies Jendricke den Zweckverband an, die Umstellungen rückgängig zu machen und auf den Beschluß aus Weimar zu reagieren.

Der Weimarer Beschluß enthält jedoch noch ein pikantes Detail. Dem Rettungsdienstzweckverband wird untersagt, auf Rettungsfahrzeugen mit der Aufschrift „Rettungsdienstzweckverband Nordhausen“, den Zusatz „DRK Nordhausen, Rettungsdienst Stadt Ellrich gGmbH und IVD“ zu führen. Dem Zweckverband steht es laut Beschluß des Verwaltungsgerichtes frei, „diesen Teil der Beschriftung entweder völlig zu entfernen oder aber zu ergänzen“.
Autor: nnz

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