Do, 08:26 Uhr
21.09.2006
Keine Erhöhung trotz Erhöhung
Nordhausen (nnz). Eine Änderung der Abwassergebühren und Beiträge aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ab Januar nächsten Jahres wird es vorerst nicht geben. Darüber waren sich die Stadträte auf ihrer jüngsten Sitzung einig. Einzelheiten dazu mit einem Klick.
Die sich aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Abwassergebühren und Beiträge ergebenden Konsequenzen seien aber im nächsten Kalkulationszeitraum in den Jahren von 2008 bis 2011 mit einer Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Nordhausen zu berücksichtigen, so die Stadträte.
In der Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung aus dem Jahr 2003 war eine Neukalkulation der Beiträge und Gebühren vorgenommen worden, heißt es in der Beschlussvorlage. Als Kalkulationszeitraum für die Benutzungsgebühren wurde erstmals der nach dem Kommunalabgabengesetz maximal mögliche Zeitraum von 4 Jahren festgesetzt. Für diesen Zeitraum sollten die Gebühren konstant bleiben. Da die Stadt bzw. der Stadtentwässerungsbetrieb nicht zum Vorsteuerabzug bzw. zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sei, müsse die gesetzlich festgelegte Änderung der Umsatzsteuer zu einer Erhöhung der Beiträge oder Benutzungsgebühren führen.
Wir können aber davon ausgehen, dass die Umsatzsteuererhöhung nicht dazu führt, dass die Beiträge erhöht werden, sagte der Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes, Mathias Hartung. Er schätzte ein, dass auch ab 2008 die Gebühren konstant bleiben, da man über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes die Mehrwertsteuererhöhung kompensieren könne. Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 1,97 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr 28 Cent pro Quadratmeter befestigte Grundstücksfläche.
Autor: nnzDie sich aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Abwassergebühren und Beiträge ergebenden Konsequenzen seien aber im nächsten Kalkulationszeitraum in den Jahren von 2008 bis 2011 mit einer Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Nordhausen zu berücksichtigen, so die Stadträte.
In der Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung aus dem Jahr 2003 war eine Neukalkulation der Beiträge und Gebühren vorgenommen worden, heißt es in der Beschlussvorlage. Als Kalkulationszeitraum für die Benutzungsgebühren wurde erstmals der nach dem Kommunalabgabengesetz maximal mögliche Zeitraum von 4 Jahren festgesetzt. Für diesen Zeitraum sollten die Gebühren konstant bleiben. Da die Stadt bzw. der Stadtentwässerungsbetrieb nicht zum Vorsteuerabzug bzw. zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt sei, müsse die gesetzlich festgelegte Änderung der Umsatzsteuer zu einer Erhöhung der Beiträge oder Benutzungsgebühren führen.
Wir können aber davon ausgehen, dass die Umsatzsteuererhöhung nicht dazu führt, dass die Beiträge erhöht werden, sagte der Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes, Mathias Hartung. Er schätzte ein, dass auch ab 2008 die Gebühren konstant bleiben, da man über die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes die Mehrwertsteuererhöhung kompensieren könne. Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 1,97 Euro pro Kubikmeter und die Niederschlagswassergebühr 28 Cent pro Quadratmeter befestigte Grundstücksfläche.

