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Mo, 11:17 Uhr
11.09.2006

Richter Kropp: Der Rosinen-Rentner

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Normalerweise naschen kleine Kinder und Jugendliche und greifen auch einmal bei der Mutter in den Schrank, um an das Naschwerk zu kommen. Dass es auch „ältere Kinder“ gibt, die zu solchem Treiben neigen, war jetzt in einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen zu sehen.


Der Dieb der süßen Dinge saß mit 63 Jahren auf der Anklagebank. Mit 57 hatte er angefangen zu stehlen, vor allem Rosinen und Weintrauben, die er eifrig in den Kaufmärkten im Kyffhäuserkreis und im Nordhäuser-Raum zu sich nahm. Sechsmal war seit seinem siebenundfünfzigsten Lebensjahr vorbestraft, wegen Traubendiebstahls hatte ihn zu guter Letzt das Amtsgericht Nordhausen zu zwei Bewährungsstrafen in Höhe von 4 und 6 Monaten verurteilt.

Vergeblich, denn Hartmut B. (Name geändert) suchte sich jetzt den Kauflandmarkt in Sondershausen aus, wo er am 13.12.2005 2 Tüten Rosinen im Wert von 3,90 € entwendete.
Natürlich wurde er gesehen und gestellt. Die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Sondershausen zeigte dann einen reuigen Süßigkeitendieb, der Richter und Staatsanwalt flehentlich um Gnade bat. Er würde jetzt nur noch mit seiner Ehefrau einkaufen. Seine Hände würde er nicht mehr von dem Einkaufswagen nehmen, so dass er nicht mehr in die Trauben greifen könne.

Vergeblich, denn der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp zeigte keine Gnade für den Rentner. „Zuviel ist zuviel“, so seine Urteilsbegründung. B. habe genug Chancen gehabt und die letzten Einkäufe auch schon mit seiner Ehefrau absolviert. Die Justiz würde sich - auch bei Diebstahl von geringwertigen Sachen - unglaubwürdig machen, wenn sie solche Taten, für die Allgemeinheit in Form höherer Kosten einstehen müsse, nicht verfolge.

Zu aller Überraschung wurde das Urteil, das auf Freiheitsstrafe von vier Monaten ohne Bewährung lautete, in der Hauptverhandlung noch rechtskräftig. B. verzichtete auf alle Rechtsmittel, muß aber jetzt mit dem Widerruf der Vorstrafen vom Amtsgericht Nordhausen rechnen.
Autor: nnz

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