Mo, 08:56 Uhr
28.08.2006
Richter Kropp: Sondershäuser Möpse
Nordhausen (nnz). Im Leben eines jeden Amtsrichters gibt es berufliche Höhepunkte. Einen solchen erlebte der Sondershäuser Amtsrichter Christian Kropp mit einem völlig exotischen Fall. Weitere Einzelheiten wie immer mit einem einzigen Klick.
Das besondere Erleben von Christian Kropp resultiert aus dem EU-Recht, als bei ihm das Bußgeldverfahren gegen Andreas B. (44, Name geändert) einging. B. betreibt im Kyffhäuserkreis ein Tierheim und arbeitet in dieser Funktion eng mit dem staatlichen Tier- und Veterinäramt zusammen. Jedoch ist die Zusammenarbeit zwischen B. und der Behörde seit kurzem getrübt. B. hatte nämlich nach Auffassung der Sondershäuser Behörde angefangen, einen schwungvollen europäischen Mopshandel mit Ungarn aufzuziehen. Die jungen Welpen bezog er für 300 € aus Ungarn und verkaufte sie recht gewinnbringend an Interessierte in der Region.
Tierseuchenrechtlich bedenklich, so die Behörde, die jedoch bei B. keinen konkreten Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften feststellen konnte. Die Tiere waren gepflegt und hatten die erforderlichen Papiere. Jedoch fand man schnell einen Verstoß gegen Tierrecht, in dem man die Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren vom 06.08.2005 heranzog. Danach sollte B. gegen EU-Recht verstoßen haben, indem er den Handel beim Amt nicht angezeigt hatte.
So erging denn ein Bußgeldbescheid in Höhe von 500 € gegen den sich B. vor Gericht wandte. Er habe diese Vorschrift nicht gekannt, so sein Einwand. Dies half ihm zunächst vor Gericht wenig. Nicht zuletzt an Insider, die mit Tieren in der EU handeln, werden höhere Anforderungen als an Dritte gestellt. Die Möpse und die EU schienen so ein schlechtes Ende für B. zu nehmen.
Doch Amtsrichter Kropp wollte auch den Frieden zwischen den ansonsten gut zusammenarbeitenden Beteiligten herstellen. B war zudem nicht vorbelastet, sein Verschulden eher gering zu bemessen. Auf Vorschlag des Richters wurde das Verfahren daher eingestellt. Ob das Friedensangebot bei allen so angekommen ist, wird man angesichts vieler zweifelnder Gesichter der zahlreich erschienenen Behördenmitarbeiter im Saal 204 des Sondershäuser Amtsgerichts abwarten müssen. Die Sondershäuser Möpse haben vor Gericht jedenfalls einen Abschluß gefunden.
Autor: nnzDas besondere Erleben von Christian Kropp resultiert aus dem EU-Recht, als bei ihm das Bußgeldverfahren gegen Andreas B. (44, Name geändert) einging. B. betreibt im Kyffhäuserkreis ein Tierheim und arbeitet in dieser Funktion eng mit dem staatlichen Tier- und Veterinäramt zusammen. Jedoch ist die Zusammenarbeit zwischen B. und der Behörde seit kurzem getrübt. B. hatte nämlich nach Auffassung der Sondershäuser Behörde angefangen, einen schwungvollen europäischen Mopshandel mit Ungarn aufzuziehen. Die jungen Welpen bezog er für 300 € aus Ungarn und verkaufte sie recht gewinnbringend an Interessierte in der Region.
Tierseuchenrechtlich bedenklich, so die Behörde, die jedoch bei B. keinen konkreten Verstoß gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften feststellen konnte. Die Tiere waren gepflegt und hatten die erforderlichen Papiere. Jedoch fand man schnell einen Verstoß gegen Tierrecht, in dem man die Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren vom 06.08.2005 heranzog. Danach sollte B. gegen EU-Recht verstoßen haben, indem er den Handel beim Amt nicht angezeigt hatte.
So erging denn ein Bußgeldbescheid in Höhe von 500 € gegen den sich B. vor Gericht wandte. Er habe diese Vorschrift nicht gekannt, so sein Einwand. Dies half ihm zunächst vor Gericht wenig. Nicht zuletzt an Insider, die mit Tieren in der EU handeln, werden höhere Anforderungen als an Dritte gestellt. Die Möpse und die EU schienen so ein schlechtes Ende für B. zu nehmen.
Doch Amtsrichter Kropp wollte auch den Frieden zwischen den ansonsten gut zusammenarbeitenden Beteiligten herstellen. B war zudem nicht vorbelastet, sein Verschulden eher gering zu bemessen. Auf Vorschlag des Richters wurde das Verfahren daher eingestellt. Ob das Friedensangebot bei allen so angekommen ist, wird man angesichts vieler zweifelnder Gesichter der zahlreich erschienenen Behördenmitarbeiter im Saal 204 des Sondershäuser Amtsgerichts abwarten müssen. Die Sondershäuser Möpse haben vor Gericht jedenfalls einen Abschluß gefunden.

