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Fr, 13:05 Uhr
21.12.2001

Wechsel nicht überstürzen

Nordhausen (nnz). Versicherte, die von den aktuellen Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen sind, sollten keineswegs überstürzt handeln, empfiehlt die Verbraucherzentrale Thüringen. Eine Kündigung sollte nur nach sorgfältiger Überlegung erfolgen.


Ein Wechsel noch zu Beginn des neuen Jahres ist meist ausgeschlossen, denn nur wer bis 9.5.01 nach altem Recht seine Mitgliedschaft gekündigt hat, darf zum 1. Januar wechseln. Alle anderen Wechselwilligen müssen sich gedulden und vorübergehend die erhöhten Beiträge an die alte Kasse zahlen. Zwar bleibt das Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhungen dank energischer Proteste der Verbraucherschützer auch weiterhin erhalten, die Kündigung kann aber erst nach der Beitragserhöhung wirksam werden, also im Januar. Wann man dann tatsächlich wechseln kann, ist wegen der vielen Änderungen der letzten Zeit rechtlich noch umstritten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält den 1.3.2002 für möglich, das Bundesversicherungsamt besteht momentan auf dem 1.4.2002. Versicherte sollten sich auf diesen Zahlenstreit nicht einlassen, sondern zum „frühestmöglichen Zeitpunkt“ kündigen und ab Mitte Januar bei der örtlichen Verbraucherberatungsstelle ausführlich beraten lassen.

Ein überlegtes Handeln ist auch wegen der momentan unvollständigen Beitragsübersicht sinnvoll. Die Anhebungen bei den großen Ersatzkassen Barmer, DAK und Techniker Krankenkasse gingen zwar durch die Medien, nahezu unbemerkt haben jedoch viele Betriebskrankenkassen ihre Sätze ebenfalls angehoben. So gab es im Dezember in Thüringen noch neun geöffnete Kassen mit einem Beitragssatz von unter 12 Prozent. Davon werden im neuen Jahr nur zwei bis drei übrig bleiben, die anderen rutschen über die 12-Prozentmarke. Mit der Bekanntgabe der neuen Sätze wird jedoch höchst unterschiedlich verfahren, da es keine Pflicht für die Kassen gibt, jeden Versicherten einzeln von der Änderung zu informieren. Einen kompletten Überblick über die Beiträge für den kommenden Monat hat momentan höchstens das Bundesversicherungsamt, das die Tarife genehmigen muss aber einen Beitragsvergleich nicht herausgibt.

“Die Informationsmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte müssen dringend verbessert werden", so Johanna Arenhövel, Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.. “Es kann nicht sein, dass diejenigen, die die erhöhten Beiträge bezahlen müssen, als allerletzte informiert werden". Freiwillig Versicherte, die angesichts der Erhöhungen mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung liebäugeln, sollten sich diesen Schritt dreimal überlegen, da der Weg zurück fast ausgeschlossen ist.

Rat und Hilfe hierzu gibt u.a. der Ratgeber „Die private Krankenversicherung“, der in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen für 18 Mark (9,20 Euro) erhältlich ist. Dort kann man auch Testergebnisse und Vergleichsübersichten über private und gesetzliche Krankenversicherer erwerben.
Autor: nnz

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