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Sa, 14:47 Uhr
19.08.2006

Selbstbestimmung bis zum Ende

Nordhausen (nnz). Mit einer Patientenverfügung kann man vorab festlegen, was geschehen soll, wenn man sich in ei-ner kritischen Behandlungssituation nicht mehr äußern kann. Auf was man bei einer solchen Verfügung achten sollte, erläu-tert die Zeitschrift FINANztest in ihrer September-Ausgabe und die nnz hat sie sich schon mal angesehen.


Ärzte müssen seit dem Jahre 2003 Patientenverfügungen folgen. Schwierigkeiten entstehen jedoch, wenn der Wille des Patienten darin nicht eindeutig erkennbar ist. Fachliteratur und ein Gespräch mit dem Hausarzt können hier helfen, unklare Formulierungen und damit spätere Probleme zu vermeiden. Sinnvoll ist auch, die Verfügung mit einer Vorsorgeverfügung und Vollmacht zu verbinden. Hiermit kann der Verfügende eine oder mehrere Vertrauenspersonen ermächti-gen, seinen Willen bei Ärzten oder Pflegern durchzusetzen.

Wichtig ist, einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Patienten-verfügung immer in der Brieftasche zu haben, da Ärzte und Gerichte das Original benötigen. Auch eine Hinterlegung bei einer zentralen Einrichtung ist möglich. FINANZtest bietet einen Überblick, bei wel-chen Organisationen man zu welchen Konditionen eine Verfügung registrieren lassen kann.
Autor: nnz

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