Do, 16:25 Uhr
17.08.2006
Service für Schwerhinderte
Nordhausen (nnz). In Nordhausen soll das Parken für Schwerbehinderte verbessert werden. Wie das funktionieren könnte, das erfahren Sie mit dem bekannten Klick.
Die Stadtverwaltung Nordhausen hat jetzt eine Regelung zur weiteren Verbesserung der Mobilität von Schwerbehinderten im Stadtgebiet geschaffen. Die Sonderparkberechtigung soll den hier wohnhaften Schwerbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtern.
Antragsberechtigt seien alle Behinderten, welche keine Parkerleichterung entsprechend der Landesregelung oder der Bundesregelung erhalten können und einen Grad der Behinderung von 70 v. H. und ein Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen gelte die neue Regelung auch für jene Behinderte, die noch keinen Schwerbehindertenausweis beantragt haben, aber erheblich gehbehindert sind.
Die Ausnahmegenehmigung ist nur im Stadtgebiet von Nordhausen gültig und berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz. Weitergehende Auskünfte zum Berechtigtenkreis oder über die einzelnen Parkerleichterungen erteilt Frau Wrozyna, Tel. 696 566, im Rechts – und Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, Markt 15.
Autor: nnzDie Stadtverwaltung Nordhausen hat jetzt eine Regelung zur weiteren Verbesserung der Mobilität von Schwerbehinderten im Stadtgebiet geschaffen. Die Sonderparkberechtigung soll den hier wohnhaften Schwerbehinderten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft erleichtern.
Antragsberechtigt seien alle Behinderten, welche keine Parkerleichterung entsprechend der Landesregelung oder der Bundesregelung erhalten können und einen Grad der Behinderung von 70 v. H. und ein Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis nachweisen. Unter bestimmten Voraussetzungen gelte die neue Regelung auch für jene Behinderte, die noch keinen Schwerbehindertenausweis beantragt haben, aber erheblich gehbehindert sind.
Die Ausnahmegenehmigung ist nur im Stadtgebiet von Nordhausen gültig und berechtigt nicht zum Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz. Weitergehende Auskünfte zum Berechtigtenkreis oder über die einzelnen Parkerleichterungen erteilt Frau Wrozyna, Tel. 696 566, im Rechts – und Ordnungsamt der Stadt Nordhausen, Markt 15.


