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Di, 08:42 Uhr
14.05.2024
WBG Südharz

Mieter können auf Kostenerstattung hoffen

Ein Gesetz zum CO2-Ausstoss aus dem vergangenen Jahr hat nun Auswirkungen auf die Mieter der Wohnungsbaugenossenschaft Südharz. Einigen könnten Erstattungsleistungen zustehen, doch dafür muss man selber aktiv werden. Die WBG erläutert die Details und bietet einen Vordruck...

Am 1. Januar des vergangenen Jahres ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz zielt darauf ab, die Kosten für Kohlendioxidemissionen in vermieteten Wohngebäuden gerecht zwischen Vermietern und Mietern aufzuteilen, entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß des Gebäudes. Das gilt auch für die rund 7.000 Wohnungen der Wohnungsbaugenossenschaft Südharz (WBG).

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“Die Aufteilung erfolgt gemäß der energetischen Qualität des Wohngebäudes. Je besser diese ist, desto geringer ist der Anteil des Vermieters, da dann das Heizverhalten des einzelnen Mieters einen größeren Einfluss auf die Menge des ausgestoßenen Kohlendioxids hat”, so der Vorstand der Genossenschaft. Für alle Wohnungen mit einer zentralen Heizstation erfolgt die Aufteilung automatisch im Rahmen der Heizkostenabrechnung des Jahres 2023 - nicht aber für die rund 1.000 WBG-Wohnungen, die über eine Gasetagenheizung verfügen. Diese Genossenschaftsmitglieder sind für die Berechnung der Aufteilung selbst verantwortlich, da sie einen eigenen Versorgungsvertrag mit einem Gaslieferanten haben. Wenn sie die anteiligen Vermieterkosten geltend machen wollen, müssen sie dies somit der WBG Südharz, innerhalb von einem Jahr nach Erhalt der Abrechnung ihres jeweiligen Versorgers, in Rechnung stellen.

Um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder umfassend über ihren Erstattungsanspruch informiert sind, erhielten alle unsere Mitglieder, die im Jahr 2023 eine Wohnung mit Gasetagenheizung bei uns bewohnt haben (auch jene, die mittlerweile umgezogen sind) ein Anschreiben mit einem Formular zur Beantragung der Kostenerstattung - getreu dem WBG-Motto „Wohnen mit Service“.

„Das Formular kann von den Mietern ausgefüllt und ergänzt um eine Kopie der Heizkostenabrechnung eingereicht werden”, erläutert der Vorstand diese zusätzliche Serviceleistung.

Als Unterstützung wird das Online-Berechnungstool des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz empfohlen, für das die jeweilige Heizkostenabrechnung 2023 und die Wohnfläche der betreffenden Wohnung benötigt werden. „Gerade unsere älteren Genossenschaftsmitglieder waren sehr dankbar für den Hinweis, da es vielen gar nicht bewusst war, dass es diese Möglichkeit gibt.“ berichtet der Vorstand der WBG Südharz.
Autor: red

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Kommentare
Echter-Nordhaeuser
14.05.2024, 11:00 Uhr
Dieses Wort muss man sich....
erstmal auf der Zunge zergehen lassen "Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz" das ist doch einfach nur noch krank. Dürfen wir überhaupt noch Atmen, wer so etwas beschließt ist nicht Wählbar.
Das ist die reinste Abzocke der Bürger.
Paulinchen
14.05.2024, 16:24 Uhr
Werden wir eventuell von .....
...klamm heimlich von unseren Gasanbietern sogar betrogen?
Gestern konnte ich lesen, dass wir im Moment weniger Gas aus dem Freundesland USA bekommen. Dafür kommt aber über einige Umwege Gas über Pipelines von dem Tyrannen aus Russland. Wie kann das nun sein, wollten wir uns nicht gänzlich vom Puitin trennen, damit er an uns, für seinen Krieg gegen die Ukraine kein Geld verdienen kann?

Aber _ das war auch eine Meldung, das Gas von Putin ist sauberer und preiswerter, trotz der vielen Umwege. Und hier komme ich ins Grübeln....
Ramscher
15.05.2024, 07:29 Uhr
"Wählbarkeit"?
Den Zusammenhang zwischen einem sperrigem Begriff und der Wähbarkeit einer Partei erschließtch sich nur dem "Echter-Nordhaeuser", mir nicht. Leider nur Polemik.
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