Di, 15:47 Uhr
18.07.2006
Der Druck wird erhöht
Nordhausen (nnz). Zum 1. August treten zahlreiche Änderungen in Folge des so genannten Fortentwicklungsgesetzes in Kraft. Der Grundtenor lautet: Der Gesetzgeber erhöht den Druck auf die Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Die nnz mit den Einzelheiten.
So wird es ab diesem Zeitpunkt einen Außendienst geben, für den Landkreis Nordhausen werden zunächst fünf Mitarbeiter kontrollierend tätig sein, informiert ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Die Mitarbeiter sollen bei den Hilfebedürftigen vor Ort Unstimmigkeiten oder einfach Sachverhalte überprüfen, die sich auf Grund der vorliegenden Akten nicht erschließen.
Auch die bisherige Definition einer Bedarfsgemeinschaft wurde verändert. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören ab dem 1. August auch gleichgeschlechtliche Partner einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft. Weitere Kriterien der neuen Definition der Bedarfsgemeinschaft sind das Zusammenleben in einem Haushalt, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammenleben, wenn sie mit einem Kind zusammenleben oder wenn sie befugt sind, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners zu verfügen.
Bei der Berechnung des Einkommens eines Hilfebedürftigen werden künftig errechnete Unterhaltsansprüche bei Bafög- und BAB-Anspruch mit einbezogen.
Zum 01.08.06 erfolgt die Absenkung der Vermögensfreibeträge von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen zur Altersvorsorge, hier erhöht sich der Freibetrag von 200 Euro auf 250 Euro je Lebensjahr.
Neu hinzugekommen ist auch das so genannte Sofortangebot, das sich an Personen richtet, die innerhalb der zurückliegenden beiden Jahre weder Leistungen der Grundsicherung noch Arbeitslosengeld erhalten haben. Dieser Gruppe soll künftig sofort nach der Beantragung der Leistungen ein Angebot zur Eingliederung in Arbeit seitens der Arbeitsgemeinschaft unterbreitet werden. Hintergrund: Damit sollen die Vermittler auch die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme testen. Wird ein solches Sofort-Angebot abgelehnt, dann drohen künftig Sanktionen. Verschärfte Sanktionen wird es bei wiederholten Pflichtverletzungen geben. In diesem Fall wird die Regelleistung um 60 Prozent, bei jeder weiteren völlig gestrichen. Noch härter wird es Frauen und Männer unter 25 Jahren treffen. Bei einer ersten Pflichtverletzung werden die Regelleistungen völlig gestrichen, möglich sind auch Konsequenzen bei den Kosten für die Unterkunft.
Nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen soll auch der Datenabgleich (wir berichteten) erweitert werden. Hierzu werden die Überprüfung der Kfz-Halterdaten, die Daten des Ausländerzentralregisters und die Daten der Wohngeldstellen ausgewertet.
"Wir wollen auch auf Veränderungen bei der Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung hinweisen. Zieht ein Empfänger von Arbeitslosengeld II von einer angemessenen Wohnung in eine andere Wohnung, deren Kosten sich innerhalb der vorgegebenen Grenzen bewegt, aber höher als vorher sind, dann werden nur noch die Kosten für die bisherige Wohnung übernommen. Die Differenz hat der Hilfebedürftige selbst zu tragen", so Müller.
Autor: nnzSo wird es ab diesem Zeitpunkt einen Außendienst geben, für den Landkreis Nordhausen werden zunächst fünf Mitarbeiter kontrollierend tätig sein, informiert ARGE-Geschäftsführer Hans-Georg Müller. Die Mitarbeiter sollen bei den Hilfebedürftigen vor Ort Unstimmigkeiten oder einfach Sachverhalte überprüfen, die sich auf Grund der vorliegenden Akten nicht erschließen.
Auch die bisherige Definition einer Bedarfsgemeinschaft wurde verändert. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören ab dem 1. August auch gleichgeschlechtliche Partner einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft. Weitere Kriterien der neuen Definition der Bedarfsgemeinschaft sind das Zusammenleben in einem Haushalt, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammenleben, wenn sie mit einem Kind zusammenleben oder wenn sie befugt sind, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners zu verfügen.
Bei der Berechnung des Einkommens eines Hilfebedürftigen werden künftig errechnete Unterhaltsansprüche bei Bafög- und BAB-Anspruch mit einbezogen.
Zum 01.08.06 erfolgt die Absenkung der Vermögensfreibeträge von 200 Euro auf 150 Euro je Lebensjahr. Ausgenommen hiervon sind Aufwendungen zur Altersvorsorge, hier erhöht sich der Freibetrag von 200 Euro auf 250 Euro je Lebensjahr.
Neu hinzugekommen ist auch das so genannte Sofortangebot, das sich an Personen richtet, die innerhalb der zurückliegenden beiden Jahre weder Leistungen der Grundsicherung noch Arbeitslosengeld erhalten haben. Dieser Gruppe soll künftig sofort nach der Beantragung der Leistungen ein Angebot zur Eingliederung in Arbeit seitens der Arbeitsgemeinschaft unterbreitet werden. Hintergrund: Damit sollen die Vermittler auch die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme testen. Wird ein solches Sofort-Angebot abgelehnt, dann drohen künftig Sanktionen. Verschärfte Sanktionen wird es bei wiederholten Pflichtverletzungen geben. In diesem Fall wird die Regelleistung um 60 Prozent, bei jeder weiteren völlig gestrichen. Noch härter wird es Frauen und Männer unter 25 Jahren treffen. Bei einer ersten Pflichtverletzung werden die Regelleistungen völlig gestrichen, möglich sind auch Konsequenzen bei den Kosten für die Unterkunft.
Nach Informationen der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen soll auch der Datenabgleich (wir berichteten) erweitert werden. Hierzu werden die Überprüfung der Kfz-Halterdaten, die Daten des Ausländerzentralregisters und die Daten der Wohngeldstellen ausgewertet.
"Wir wollen auch auf Veränderungen bei der Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung hinweisen. Zieht ein Empfänger von Arbeitslosengeld II von einer angemessenen Wohnung in eine andere Wohnung, deren Kosten sich innerhalb der vorgegebenen Grenzen bewegt, aber höher als vorher sind, dann werden nur noch die Kosten für die bisherige Wohnung übernommen. Die Differenz hat der Hilfebedürftige selbst zu tragen", so Müller.

