Mo, 09:30 Uhr
10.07.2006
Richter Kropp: Trauriges Ende
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Die Schacht-Villa an der August-Bebel-Straße in Sondershausen, die heute einen Spielebetrieb beherbergt, kennt fast jeder Autofahrer. Großflächige Schnitzereien, oft Tiergestalten oder im letzten Sommer eine Art Marterpfahl, stehen direkt am Straßenrand und geben schöne Ein- und Ausblicke auf Thüringer Holzschnitzkunst. Und damit musste sich jetzt Amtsrichter Christian Kropp beschäftigen...
Offenbar ist diese Art Ausstellung für Diebe eine lohnende Gelegenheit. So trauten Kunden der nahegelegenen Shell-Tankstelle am 12.04.2005 ihren Augen nicht, als plötzlich ein Auto mit Eichsfelder Kennzeichen abrupt auf der Bundesstraße stoppte und zwei junge Männer eilig ausstiegen. Schnell war die Wahl auf die leichteste Figur gefallen: Snoopy wog nur 30 Kilogramm und wurde schnell eingeladen und wegtransportiert. Den Tätern, zwei Berufsschülern aus der Nähe von Heiligenstadt, war man schnell auf die Schliche gekommen. Das Kennzeichen und die Täterbeschreibung hatten sie überführt.
Gegen einen der beiden Täter hatte das Amtsgericht Sondershausen das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung schnell eingestellt. Er war nicht vorbestraft und erbot sich, den Schaden in Höhe von 120 Euro zu bezahlen. Gegen den anderen fand jetzt die Hauptverhandlung in Sondershausen statt. Auch dieser Täter war unter dem Druck der anstehenden Hauptverhandlung geständig. Dies rettete ihn vor einer Gefängnisstrafe, denn zahlreiche Vorstrafen hatte es in der jungen Biographie des Angeklagten gegeben. Eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro wurde im Sitzungssaal 204 des Sondershäuser Amtsgerichtes dann schnell rechtskräftig.
Was Richter, Staatsanwalt und die anderen Verfahrensbeteiligten am meisten interessierte, war dann aber die Frage, was mit Snoopy geschehen war. Denn bei einer Hausdurchsuchung in Heiligenstadt war die Skulptur nicht aufgefunden worden. Der zweite Angeklagte räumte schließlich reumütig ein, dass man Snoopy nur aus Spaß an der Freude gestohlen und dann verbrannt habe. So hat dann ein kurioser Fall vor dem Amtsgericht noch ein trauriges Ende gefunden.
Autor: nnzOffenbar ist diese Art Ausstellung für Diebe eine lohnende Gelegenheit. So trauten Kunden der nahegelegenen Shell-Tankstelle am 12.04.2005 ihren Augen nicht, als plötzlich ein Auto mit Eichsfelder Kennzeichen abrupt auf der Bundesstraße stoppte und zwei junge Männer eilig ausstiegen. Schnell war die Wahl auf die leichteste Figur gefallen: Snoopy wog nur 30 Kilogramm und wurde schnell eingeladen und wegtransportiert. Den Tätern, zwei Berufsschülern aus der Nähe von Heiligenstadt, war man schnell auf die Schliche gekommen. Das Kennzeichen und die Täterbeschreibung hatten sie überführt.
Gegen einen der beiden Täter hatte das Amtsgericht Sondershausen das Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung schnell eingestellt. Er war nicht vorbestraft und erbot sich, den Schaden in Höhe von 120 Euro zu bezahlen. Gegen den anderen fand jetzt die Hauptverhandlung in Sondershausen statt. Auch dieser Täter war unter dem Druck der anstehenden Hauptverhandlung geständig. Dies rettete ihn vor einer Gefängnisstrafe, denn zahlreiche Vorstrafen hatte es in der jungen Biographie des Angeklagten gegeben. Eine Geldstrafe in Höhe von 900 Euro wurde im Sitzungssaal 204 des Sondershäuser Amtsgerichtes dann schnell rechtskräftig.
Was Richter, Staatsanwalt und die anderen Verfahrensbeteiligten am meisten interessierte, war dann aber die Frage, was mit Snoopy geschehen war. Denn bei einer Hausdurchsuchung in Heiligenstadt war die Skulptur nicht aufgefunden worden. Der zweite Angeklagte räumte schließlich reumütig ein, dass man Snoopy nur aus Spaß an der Freude gestohlen und dann verbrannt habe. So hat dann ein kurioser Fall vor dem Amtsgericht noch ein trauriges Ende gefunden.


