Fr, 09:01 Uhr
30.06.2006
Mädchen kam zu Pflegeeltern
Nordhausen (nnz). Nach dem grausamen Doppelmord in Ellrich wurden Stimmen laut, dass sich das Jugendamt vielleicht nicht ausreichend um die Familie gekümmert hat. Um widersprüchlichen Angaben vorzubeugen, meldet sich hier das Landratsamt zu Wort.
Frau N. wurde seit März 2005 auf Antrag Hilfe durch das Jugendamt gewährt. Im Rahmen dieser Hilfe wurde gemeinsam zwischen Jugendamt, der hilfeleistenden Stelle und der Familie N. ein Plan erarbeitet. Anfangs wurde zweimal wöchentlich Unterstützung durch eine Familienhelferin gegeben, um Hilfe bei der Erziehung der Kinder zu geben. Nachdem sich die Situation in der Familie N. stabilisiert hatte, konnten die Kontakte aufgrund sichtbarer Fortschritte in der Lebenssituation reduziert werden. Der letzte gemeinsame Umgang der Familienhelferin mit der Familie war am 12.06.2006 ein erneuter Termin war für den 26.6.2006 vereinbart. Für Frau N. war die Möglichkeit eröffnet, jederzeit die Familienhelferin um Hilfe zu bitten. Dazu verfügte sie über Telefonnummern und Ansprechpartner sowohl in Nordhausen als auch Ellrich.
Die Behauptung, die 4jährige Tochter von Silvana N. sei vom FB Jugend und Soziales aufgrund von Hinweisen abgeholt worden, ist falsch. Vielmehr wurde aufgrund der Anregung von Polizei und Jugendamt der Lebenspartner von Frau N. im Jugendamt mit deren Tochter vorstellig und erklärte, dass Mutter und Sohn als vermisst gemeldet wurden. Da er als Lebenspartner nicht erziehungsberechtigt ist, und der Aufenthalt der Kindesmutter nicht geklärt werden konnte, wurde durch das Jugendamt die Tochter von Frau N. vorerst in Obhut genommen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat das Amt für eine vorläufige Unterbringung des Kindes bei einer geeigneten Person zu sorgen. Aus diesem Grunde fanden Gespräche mit dem Vater des Mädchens statt, der die Hilfe und die weitere Betreuung der Tochter durch das Jugendamt erbat.
Dies alles ohne zu ahnen, dass es sich in diesem Vermisstenfall um ein Verbrechen in einem solchen Ausmaß handeln könnte.
Autor: nnzFrau N. wurde seit März 2005 auf Antrag Hilfe durch das Jugendamt gewährt. Im Rahmen dieser Hilfe wurde gemeinsam zwischen Jugendamt, der hilfeleistenden Stelle und der Familie N. ein Plan erarbeitet. Anfangs wurde zweimal wöchentlich Unterstützung durch eine Familienhelferin gegeben, um Hilfe bei der Erziehung der Kinder zu geben. Nachdem sich die Situation in der Familie N. stabilisiert hatte, konnten die Kontakte aufgrund sichtbarer Fortschritte in der Lebenssituation reduziert werden. Der letzte gemeinsame Umgang der Familienhelferin mit der Familie war am 12.06.2006 ein erneuter Termin war für den 26.6.2006 vereinbart. Für Frau N. war die Möglichkeit eröffnet, jederzeit die Familienhelferin um Hilfe zu bitten. Dazu verfügte sie über Telefonnummern und Ansprechpartner sowohl in Nordhausen als auch Ellrich.
Die Behauptung, die 4jährige Tochter von Silvana N. sei vom FB Jugend und Soziales aufgrund von Hinweisen abgeholt worden, ist falsch. Vielmehr wurde aufgrund der Anregung von Polizei und Jugendamt der Lebenspartner von Frau N. im Jugendamt mit deren Tochter vorstellig und erklärte, dass Mutter und Sohn als vermisst gemeldet wurden. Da er als Lebenspartner nicht erziehungsberechtigt ist, und der Aufenthalt der Kindesmutter nicht geklärt werden konnte, wurde durch das Jugendamt die Tochter von Frau N. vorerst in Obhut genommen. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat das Amt für eine vorläufige Unterbringung des Kindes bei einer geeigneten Person zu sorgen. Aus diesem Grunde fanden Gespräche mit dem Vater des Mädchens statt, der die Hilfe und die weitere Betreuung der Tochter durch das Jugendamt erbat.
Dies alles ohne zu ahnen, dass es sich in diesem Vermisstenfall um ein Verbrechen in einem solchen Ausmaß handeln könnte.

