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Do, 11:42 Uhr
29.06.2006

Die Verbraucherzentrale informiert

Nordhausen (nnz). Bei Widerruf eines Kreditvertrages hat die Bank keinen Anspruch auf Bearbeitungsgebühr. Eine Nordhäuser Bank war anderer Ansicht, doch der Kunde wandte sich an die Verbraucherberatung. Das können Sie auch tun, wenn Sie sich in Finanzfragen informieren lassen wollen.

Bei einem wirksam erfolgtem Widerruf eines Kreditvertrages hat der Darlehensnehmer nach Ansicht des BGH und der Literatur zum Bankrecht lediglich den Nettokreditbetrag sowie marktübliche Zinsen zurückzuerstatten, nicht aber Kosten wie Bearbeitungsgebühren. Darauf weist die Verbraucher-Zentrale Thüringen hin.

Damit wäre die Forderung einer Nordhäuser Bank, die auf Grund eines fristgerechten Widerrufes nicht nur die Rückzahlung des ausgereichten Darlehensbetrages in Höhe von 26.800 EUR zzgl. der Zinsen für den Zeitraum der Inanspruchnahme sondern auch noch Erstattung der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 804 EUR verlangte zu Unrecht erfolgt. Sollten Darlehensnehmer aus Unkenntnis die Zahlung einer Bearbeitungsgebühr nach erfolgtem Widerruf vorgenommen haben, empfiehlt die Verbraucher-Zentrale diesen Betrag zurückzufordern.

Bei Fragen und Problemen können sich Verbraucher gern an die Baufinanzierungsberatung der Verbraucher-Zentrale Thüringen wenden. Der
nächste Beratungstermin in der Nordhäuser Beratungsstelle, August-Bebel-Platz 6 ist der 12.07.06.

Zu dieser Beratung ist eine Terminvereinbarung über die Tel.-Nr. 0361/555140 oder 3631/982219 erforderlich.
Autor: nnz

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