Mo, 10:39 Uhr
26.06.2006
Richter Kropp: Mensch und Tier
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gehören inzwischen leider immer mehr zum Alltag vor deutschen Gerichten. Dabei macht auch Amtsrichter Christian Kropp die auch inzwischen wissenschaftlich gestützte Erfahrung, dass ein Täter, der Gewalt gegen Tiere ausübt, dies nicht selten später auf Menschen überträgt.
So beginnt auch die Geschichte von Andreas B. (49, Name geändert). Der arbeitslose Ebelebener ist strammer Trinker und neigt bei einer Tagesration von einem Kasten Bier schnell mal zu Wutausbrüchen. Dann sollten Mensch und Tier ihm tunlichst aus dem Wege gehen.
Dies mußte am 1. Juni 2005 die Katze seiner Lebensgefährtin erfahren, die er am Schwanz packte und mehrmals gegen die Balkontür seiner Bleibe schlug. Als der Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp dieses Verfahren terminierte, wußte er noch nicht, was auf ihm zukam. Denn Andreas B. attackierte auch seine Freundin mit Drohungen und beging weitere Straftaten, indem er beispielsweise unter Alkohol seinen Vater einer Straftat gegenüber der Polizei bezichtigte, die sich nicht zugetragen hatte. So wuchs die Akte rasch an.
B. jedoch beließ es nicht bei bloßen Drohungen. Er soll seine Freundin mit einer Waffe vergewaltigt haben, wofür ihn das Amtsgericht Nordhausen inhaftierte. Für ein solches Delikt gibt es nur noch Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren. Eine Anklage vor dem Landgericht Mühlhausen ist bereits erhoben.
Der Termin vor dem Sondershäuser Amtsgericht für den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Falschverdächtigung fiel dagegen kaum mehr ins Gewicht. Dennoch verurteilte in Amtsrichter Kropp zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und widerrief die bestehende achtmonatige Bewährungsstrafe. Der Angeklagte habe genügend Gelegenheit gehabt, in der laufenden Bewährung seine Suchtproblematik anzugehen, was er jedoch nicht gemacht habe. Sein Alkoholismus habe zu den Taten erheblich beigetragen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.
Autor: nnzSo beginnt auch die Geschichte von Andreas B. (49, Name geändert). Der arbeitslose Ebelebener ist strammer Trinker und neigt bei einer Tagesration von einem Kasten Bier schnell mal zu Wutausbrüchen. Dann sollten Mensch und Tier ihm tunlichst aus dem Wege gehen.
Dies mußte am 1. Juni 2005 die Katze seiner Lebensgefährtin erfahren, die er am Schwanz packte und mehrmals gegen die Balkontür seiner Bleibe schlug. Als der Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp dieses Verfahren terminierte, wußte er noch nicht, was auf ihm zukam. Denn Andreas B. attackierte auch seine Freundin mit Drohungen und beging weitere Straftaten, indem er beispielsweise unter Alkohol seinen Vater einer Straftat gegenüber der Polizei bezichtigte, die sich nicht zugetragen hatte. So wuchs die Akte rasch an.
B. jedoch beließ es nicht bei bloßen Drohungen. Er soll seine Freundin mit einer Waffe vergewaltigt haben, wofür ihn das Amtsgericht Nordhausen inhaftierte. Für ein solches Delikt gibt es nur noch Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren. Eine Anklage vor dem Landgericht Mühlhausen ist bereits erhoben.
Der Termin vor dem Sondershäuser Amtsgericht für den Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die Falschverdächtigung fiel dagegen kaum mehr ins Gewicht. Dennoch verurteilte in Amtsrichter Kropp zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und widerrief die bestehende achtmonatige Bewährungsstrafe. Der Angeklagte habe genügend Gelegenheit gehabt, in der laufenden Bewährung seine Suchtproblematik anzugehen, was er jedoch nicht gemacht habe. Sein Alkoholismus habe zu den Taten erheblich beigetragen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden.


