Fr, 12:04 Uhr
09.06.2006
Geld liegt bereit
Nordhausen (nnz). Der Fachbereich Innerer Service des Landratsamtes kümmert sich nicht nur um den inneren Service der Behörde, sondern auch um das Ehrenamt im Landkreis Nordhausen. Weitere Einzelheiten jetzt mit einem ehrenamtlichen Klick.
Das Landratsamt informiert, dass bürgerschaftliches und uneigennütziges Engagement auf Antrag finanziell gefördert bzw. unterstützt werden kann. Die Fördermittel werden von der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereit gestellt. Viele Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen sind in den unterschiedlichsten Bereichen ehrenamtlich und freiwillig tätig. Ob in Vereinen, Selbsthilfegruppen, der Freiwilligen Feuerwehr, in Kirchengemeinden, bei freien Trägern auf den Gebieten der sozialen Arbeit bzw. der Jugendarbeit oder auch im Rahmen von Nachbarschaftshilfe für die Senioren im Wohnumfeld – die Aktivitäten sind breit gefächert
Für die Bewilligung von finanziellen Zuwendungen ist eine Beantragung beim Landratsamt Nordhausen noch bis zum 30.06.2006 möglich, erklärt Landrat Joachim Claus (CDU). Die entsprechenden Antragsformulare liegen in den Eingangsbereichen der Verwaltungsgebäude Behringstraße 3 und Grimmelallee 23 zur Abholung aus bzw. können telefonisch oder per Telefax angefordert werden (Tel.: 03631/911460 oder 911468, Fax.: 03631/911106). Außerdem können die Formulare auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-nordhausen.de unter dem Button Verwaltung/Formulare, Satzungen/FB Innerer Service abgerufen werden.
Autor: nnzDas Landratsamt informiert, dass bürgerschaftliches und uneigennütziges Engagement auf Antrag finanziell gefördert bzw. unterstützt werden kann. Die Fördermittel werden von der Thüringer Ehrenamtsstiftung bereit gestellt. Viele Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Nordhausen sind in den unterschiedlichsten Bereichen ehrenamtlich und freiwillig tätig. Ob in Vereinen, Selbsthilfegruppen, der Freiwilligen Feuerwehr, in Kirchengemeinden, bei freien Trägern auf den Gebieten der sozialen Arbeit bzw. der Jugendarbeit oder auch im Rahmen von Nachbarschaftshilfe für die Senioren im Wohnumfeld – die Aktivitäten sind breit gefächert
Für die Bewilligung von finanziellen Zuwendungen ist eine Beantragung beim Landratsamt Nordhausen noch bis zum 30.06.2006 möglich, erklärt Landrat Joachim Claus (CDU). Die entsprechenden Antragsformulare liegen in den Eingangsbereichen der Verwaltungsgebäude Behringstraße 3 und Grimmelallee 23 zur Abholung aus bzw. können telefonisch oder per Telefax angefordert werden (Tel.: 03631/911460 oder 911468, Fax.: 03631/911106). Außerdem können die Formulare auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-nordhausen.de unter dem Button Verwaltung/Formulare, Satzungen/FB Innerer Service abgerufen werden.

