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Sa, 15:14 Uhr
04.11.2023
TÜV Thüringen empfiehlt:

Heizkosten sparen durch Wartung und Entlüften

Mit den deutlich sinkenden Temperaturen werden die Heizkörper vielerorts spätestens Anfang November wieder aufgedreht. Gerade aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise fragt sich mancher, wie man Energie- und Heizkosten sparen kann – ohne dadurch frieren zu müssen...

Wer effizient heizt, hat auf jeden Fall hohes Einsparpotenzial: Die Heizkosten machen häufig den Löwenanteil in der Betriebskostenabrechnung aus. Die gute Nachricht: Wer ein paar Tipps beherzigt, kann bei den Heizkosten so manchen Euro sparen.

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Eine nicht entlüftete oder falsch eingestellte Heizungsanlage arbeitet nicht effizient. Um die Räume auf die gleiche Temperatur aufzuheizen, benötigt man dann wesentlich mehr Energie. Daher sollte die Heizung vor der eigentlichen Heizperiode von einem Fachmann korrekt eingestellt und gewartet werden. Allein das Entlüften der Heizung kann bis zu 15 Prozent Energie einsparen. Oftmals sind auch zu hohe Vorlauftemperaturen eingestellt oder Warmwasser wird auch zu Zeiten bereitgestellt, in denen es nicht benötigt wird.

Das Nichtbeheizen von ungenutzten Räumen und das Absenken der Raumtemperatur haben ebenfalls ein enormes Einsparpotenzial: Etwa sechs Prozent Energiekosten können gespart werden, wenn die Wohnraumtemperatur nur um ein Grad gesenkt wird. Auch mit der Verwendung von digital gesteuerten Smart-Home Heizkörperthermostaten lassen sich noch einmal fünf bis acht Prozent einsparen. Jedoch sollte bei aller Technikaffinität unbedingt auf die digitale Sicherheit der Smart-Home-Komponenten geachtet werden.

Zu den mit Abstand schlimmsten Stromfressern in Gebäuden zählen alte Heizungspumpen. Sie verbrauchen bis zu 500 kWh pro Jahr. Neue Modelle verbrauchen dagegen im Schnitt rund 80 Prozent weniger Strom als alte Heizungspumpen. Wohnungs- und Hauseigentümer, deren Heizungspumpen älter als zehn Jahre sind, sollten dringend über einen Austausch nachdenken.

Um die gesamte Bandbreite der Einsparmöglichkeiten der Heizungsanlage aufzudecken, ist in jedem Fall ein Fachmann nötig: Energieberater und HKL-Spezialisten sind daher dieser Tage besonders gefragt. Seit Oktober 2022 greift die neue Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Sie regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energieeffizienzmaßnahmen umzusetzen. Eigentümer von Gebäuden sind demnach sogar verpflichtet die Heizungsanlage entsprechend prüfen und optimieren zu lassen. Im Januar 2024 tritt außerdem das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Neue Heizungen müssen dann einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie nutzen.
Autor: red

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Kommentare
BerndLuky
05.11.2023, 06:32 Uhr
Aber ACHTUNG!!
Sollten Sie ein ALG2 Empfänger sein, so bitte ich folgendes zu beachten!

Sollten Sie Heizkosten sparen und bei der nächsten Abrechnung, dank ihrer doppelten Socken oder Wärmeflasche, ein Plus rausbekommen.
So vergessen Sie dies nicht beim Arbeitsamt anzugeben!
Eine Berechnung der Überzahlung (Nebenkosten) auf die nächste Miete durch den Vermieter (keine Auszahlung), wird beim Arbeitsamt als schwerer Betrug gewertet!
Defakto!
Geizen Sie nicht beim Heizen, denn wenn Sie es machen, wird ihr Sparfuchs schnell zum Supportfall beim Arbeitsamt und im schlimmsten Fall beim Zoll!

Man wird für das Sparen bestraft!
Echter-Nordhaeuser
05.11.2023, 10:17 Uhr
So ist es @BerndLuky
Hier wo die normal arbeitende Bevölkerung sparen muss oder im kalten sitzen muss, können Bürgergeld-Empfänger durch Heizen. Hier wird auch wieder ein Anreiz zum nicht Arbeiten gegeben.
Kobold2
05.11.2023, 12:25 Uhr
Seltsame Rechtsauffassung
mit der man sich hier in die Pfanne haut.
Wo man doch so drauf bedacht ist, das die Anderen sich immer zu benehmen haben und das ja nicht zu viele öffentliche Gelder ausgegeben werden.
Wenn die öffentliche Hand in dem Fall für die Heizungskosten aufkommt, ist das weder ein Grund zu viel bezahltes einzubehalten, noch durch Sorglosigkeit und Egoismus die Kosten in die Höhe zu Treiben.
BerndLuky
05.11.2023, 16:16 Uhr
Ach...
da sind die Trolle mit den pseudo Namen "Kobold2" wieder!
Sie verstehen rein garnicht um was es mir ging!
Egal wie Sie die Heizung auf oder zudrehen!
Kommen Sie über die Kosten, so hilft ihnen das Arbeitsamt später mit einer übernahme weiter!
Kommen Sie unter die Kosten und der Vermieter verrechnet es mit der aktuellen Miete, so werden sie vom Arbeitsamt oder sogar im schlimmsten Fall vom Zoll verfolgt!
Wenn also eine Familie sparsam ist, wird es ihnen zum Verhängnis, wenn eine Familie alles aufdreht, kann sie es beim Arbeitsamt einreichen!
Das gleiche gilt auch für die Stromabrechnung!!!!!

Und sollten SIE "Kobold2" es nicht kapieren, so ist es fraglich was SIE überhaupt noch oder ob SIE überhaupt noch was verstehen!

Anmerkung techn. Support:
Wieso ist es ein »Verhängnis« Geld zurück zu zahlen, das man sonst zum Heizen Ausgegeben hätte und ohnehin vorher genau dafür bekommen hat?
BerndLuky
05.11.2023, 20:30 Uhr
Wieso ist es ein
"Wieso ist es ein »Verhängnis« Geld zurück zu zahlen, das man sonst zum Heizen Ausgegeben hätte und ohnehin vorher genau dafür bekommen hat?"

Erklärung!
Man bekommt zB. 50€ Nebenkosten vom Vermieter zurück!
Das Geld würde der Vermieter gerne auf die nächste Miete als Gutschrift setzen!
Somit hat der Vermieter 50€ für die nächste Miete gespart, da er ja das Geld nicht ausgezahlt bekommt.
Die gesparten 50€ werden nun vom Vermieter für die nächste Miete benutzt!
Soweit so gut! Jetzt hat der Vermieter, der H4 bezieht also schon 50€ beim Amt unterschlagen! Wenn er es nicht beim Amt angezeigt hat!
Sollte er es angezeigt haben, so hat er für den Monat Januar zB. 50€ zuviel bekommen.
Sein H4 wird somit neu berechnet und rückwirkend werden die 50€ vom Amt verlangt.
Eine Berechnung dauert im Schnitt etwa 1 - 2 Monate wenn man Glück hat!
Somit werden Ihn die 50€ dann 3 Monate später angerechnet und er bekommt, 50€ weniger Geld oder er muss die Rechnung von 50€ begleichen, ob er es kann oder nicht!

Einer der seine Heizkosten übersteigt, kann laut Verbraucherzentrale:
"Wenn Ihre Heizkosten-Nachzahlung so hoch ist, dass Sie sie nicht zahlen können, sollten Sie eine Übernahme der Kosten schriftlich beantragen!"

Sparen lohnt sich nicht, wenn man H4 bekommt!
Wer spart, wird bestraft!
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