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Do, 13:18 Uhr
08.06.2006

Leicht nach unten

Nordhausen (nnz). Die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) hat jetzt die Eckdaten des Arbeitsmarktes aus ihrer Sicht für den Monat Mai 2006 herausgegeben. Einzelheiten dazu wie immer mit einem Klick auf MEHR.


Die Anzahl der Bedarfgemeinschaften im Landkreis Nordhausen ist im Berichtsmonat Mai 2006 leicht um zwei auf 7.536 gesunken. Das teilt die Geschäftsführung der Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen (ARGE) mit. Nach unten ging auch die Zahl der in den Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen. Im Mai wurden hier 13.192 (13.250) registriert. Damit verringerte sich die Quote der Hilfebedürftigen, gemessen an der Bevölkerung des Landkreises Nordhausen auf 14,03 Prozent (14,09). Gestiegen ist in diesem Personenkreis jedoch die Anzahl der nicht erwerbsfähigen Personen – das sind auch Jugendliche unter 15 Jahren – auf 2.903 (2.898).

Betrachtet man die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (zwischen 15 und 65 Jahren), so betrug deren Zahl im Mai 2006 exakt 10.289 (10.352). 2.351 davon waren unter 25 Jahre alt, im Vormonat (April) waren in dieser Altersgruppe 2.336 registriert worden. Der Hauptanteil liegt jedoch in der Altersgruppe zwischen 25 und 50 Jahren mit 5.815 (5.877).

Die Arbeitsgemeinschaft des Landkreises Nordhausen verzeichnete insgesamt bei den zu betreuenden Personen einen Abgang von 615 Personen und einen Zugang von 402 Personen, wovon rund 150 aus dem Arbeitslosengeld I gekommen sind bzw. so genannte Aufstocker sind.

Die Kosten, die von ARGE je Hilfebedürftigen im Monat Mai 2006 zu zahlen waren, lagen bei 418 Euro (419 Euro). Davon entfielen 170 Euro (169 Euro) auf das Arbeitslosengeld II und 111 Euro (113 Euro) auf die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Besonders stark angestiegen ist gegenüber dem Monat April die Zahl der Frauen und Männer in Arbeitsgelegenheiten (so genannte Ein-Euro-Jobs). Hier waren 780 Personen gegenüber 636 im Monat April registriert worden. Insgesamt befanden sich im Mai 1.528 Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Dazu gehören neben den Arbeitsgelegenheiten auch Eignungs- und Trainingsmaßnahmen, die berufliche Weiterbildung oder ABM.
In Klammer die Zahlen des Vormonats
Autor: nnz

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