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Do, 18:00 Uhr
12.10.2023
Angemerkt

Jendricke und die “Gute” Seite des Rechts

Die Wellen des kommunalpolitischen Geschäfts schlagen wieder mal hoch. Im Mittelpunkt steht dabei ein Mann, der Gegenwind durchaus gewöhnt ist: Matthias Jendricke…


Ich kenne den jetzigen Landrat seit 1994, damals betrat er mit einem Pilotenkoffer voller Akten des Nordhäuser Stadtrat. Er wurde für seine SPD dorthin gewählt. Nach einigen Stadtratssitzungen wusste ich, dieser Mensch ist für die Politik geboren. Mitunter suchte er den Konflikt, wenn es ihm “zu langweilig” wurde.

Man konnte und kann ihm vieles in den folgenden Jahren nachsagen, nur: er hatte und hat eine gewisse Hochachtung vor den Regelungen, die einst in Verordnungen und Gesetze gegossen wurden. Jendricke legte sich dabei sehr oft mit den jeweiligen Regierungen in Land und Bund an, galt vielen stromlinienförmigen Politikern in Erfurt und Berlin als zu renitent und vor allem als nicht linientreu. Ich war in meinen zurückliegenden 31 Nordhäuser Jahren nicht unbedingt ein Fan von Matthias Jendricke. Wir hatten beide immer mal wieder so unsere Probleme miteinander, seine Fehler und Fehltritte wurden “mediale Höhepunkte”. Aber wir respektieren uns einander.

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In seiner Zeit als Landrat hatte der Landkreis Nordhausen unter anderen eine der höchsten Rückführungsquoten in Richtung Balkan, er ließ sich offensichtlichen Betrug durch Ukrainer nicht gefallen und widersetzt sich nun störrisch den Forderungen der scheinbar “guten Seite” der kommunalen Politik und deren Verbündeter wie den Kirchen. Aus meiner Sicht gibt es deshalb auch keinen ersichtlichen Grund, die Beschwerde gegen die Suspendierung des wiedergewählten OB zurückzuziehen. Denn: die Situation hat sich nicht geändert und ein alter, weiser Spruch besagt: Menschen ändern sich nicht. Jüngst belegte eine Studie, dass sich die Charaktere von Menschen, wenn überhaupt, “dann etwa alle zehn Jahre zumindest ein bisschen” ändern.

Zurück nach Nordhausen: Wo käme mein noch vorhandener Rest-Glaube an den Rechtsstaat hin, wenn durch einen kommunalen Wahlakt, ein oder mehrere juristische Verfahren keine Gültigkeit mehr hätten? Darüber haben ausschließlich Gerichte zu befinden. Punkt! Aus! Und genau deshalb ist es wichtig, dass den Lesern der nnz noch einmal die Situation “an die Hand” gegeben wird.

Bei genauerer Betrachtung des Beschlusses vom Meininger Verwaltungsgericht wird auf Seite 59 des Papiers deutlich, dass außer den vierzehn Buchmann vorgeworfenen Dienstpflichtverletzungen inzwischen auch Strafanzeige gegen ihn „wegen des Verdachts der Verfolgung Unschuldiger und des Verdachts der Rechtsbeugung gestellt“ wurde, weil er „als Beteiligter gegen die Bürgermeisterin ein Disziplinarverfahren nicht habe einleiten dürfen“.

Das Meininger Gericht wollte diesen Umstand in seiner Begründung der Aufhebung von Buchmanns Suspendierung nicht weiter kommentieren. Ohnehin beschäftigt sich nach dem Widerspruch der klageführenden Kommunalaufsicht gegen diese Rücknahme der Dienstenthebung inzwischen das Oberverwaltungsgericht damit und muss es zu einem verbindlichen Urteil kommen. Meiningen hatte lediglich zu einem Beschluss in einem Eilantrag zu kommen, der sich ausschließlich mit der Frage der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Maßnahmen der Kommunalaufsicht, nicht aber mit der Relevanz und Strafbarkeit der Vorwürfe an sich beschäftigte.

Der Vorwurf in diesem fünfzehnten und vielleicht am schwersten wiegenden Vorwurf ist aber, Buchmann sei als Vorgesetzter „indem er Aktenmaterial aus dem hiesigen Disziplinarverfahren im Rahmen eines am 28.03.2023 gegen die Bürgermeisterin eingeleiteten Disziplinarverfahrens genutzt habe, als ausgeschlossene Person in einem Verfahren tätig geworden und habe Ermittlungen gegen Unschuldige eingeleitet. Er habe im Rahmen der Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen die Bürgermeisterin vom 28.03.2023 „unter Ziffer 4 (S. 5 bis 26)“ ausführlich auf den Akteninhalt der vierten und fünften Erweiterungsverfügung des hiesigen Disziplinarverfahrens Bezug genommen.“

Die Meininger Kammer teilte diese Rechtsauffassung der Gegenseite nicht, was aber nicht heißt, dass ein Oberverwaltungsgericht oder ein Zivilgericht nicht zu einem anderen Ergebnis kommt und eine Anklage gegen den OB erheben könnte. Die Meininger Kammer resümiert schließlich: „Soweit aus der beigefügten Strafanzeige, erstellt von einer Rechtsanwaltskanzlei, auch ausgeführt wird, die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen die Bürgermeisterin sei inhaltlich (hinsichtlich der ihr gemachten Vorwürfe) nicht rechtmäßig gewesen und stelle deshalb eine Straftat dar, ist dieser Punkt indes nicht Gegenstand des Disziplinarverfahrens gegen den Antragsteller, sodass er von der Kammer nicht berücksichtigen werden kann.“

Selbst wenn alle vierzehn Verfahrenspunkte gegen den Oberbürgermeister vom Oberverwaltungsgericht abgewiesen werden sollten, bleibt diese strafrechtliche Anzeige bestehen. Der Vorwurf der Rechtsbeugung ist ein sehr schwerwiegender und kann bei einer Verurteilung zu Freiheitsstrafen von ein bis fünf Jahren führen.

Und der kann nun mal nicht durch eine kommunale Wahl einfach weggewischt werden. Insoweit glaube ich immer noch an das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Beim Verhalten der aktuellen Unterzeichner des Briefes, besonders der aus den Reihen der SPD, habe ich so meine ganz leichten Zweifel.
Peter-Stefan Greiner

PS: Die Redaktion der nnz hatte diesbezügliche Fragen auch an die Pressestelle des Nordhäuser Rathauses gestellt. Sie konnte aufgrund technischer Probleme leider nicht zugestellt werden. Das konnte am Freitagmorgen erst überprüft werden.
Autor: psg

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Kommentare
Warren
12.10.2023, 19:06 Uhr
Ist ja äußerst interessant
wie die Karten gemischt werden
P.Burkhardt
12.10.2023, 19:12 Uhr
Warten wir es einfach ab...
...ich bin kein Jurist und ,soweit ich weiß, Herr Greiner wohl auch nicht. Die Bewertung der Aussagen kann ich also nicht vornehmen...und mit Verlaub...Herr Greiner sicher auch nicht.

Irgendwas wird am Ende herauskommen, wenn es dann zum Wohle der Stadt ist, soll es mir Recht sein.

Meine Sorge ist, dass dann das Hauen und Stechen von vorne losgeht.... mit dann einem anderen Protagonisten.
Capone
12.10.2023, 19:15 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Marino50
12.10.2023, 19:19 Uhr
Unser Landrat
Es hört sich etwas an wie eine Laudatio. Ein guter Artikel,Herr Greiner. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Danke.
(Jetzt bekomme ich sicher jede Menge "Daumen runter). Ist mir aber egal. Nur zu
MaPö
12.10.2023, 19:48 Uhr
Jendricke & Co.
Nach der Wahl ist eben vor der Wahl … leider wieder alles wie gehabt und beim Alten!

Meiner Meinung nach hätte es für NDH einen vollkommenen Neustart geben müssen, zuerst beim OB, dann im Bürgermeisteramt als auch im Landratsamt!

So wird das nichts!

Buchmann schläft weiter wie bisher (Wahlkampf führte er auch nicht!), Jendricke ist sich seiner Macht immer noch sicher!

Nix ändert sich wirklich!

Es standen bei der Wahl zum OB viele Kandidaten zur Auswahl, aber die Altparteien haben zwischenzeitlich einen echt schlechten Stand und oft fällt der Kandidat mit seiner Partei!

Selbst die Kandidaten waren nicht mit Sorgfalt gewählt, sh. allein der Kandidat der Grünen! Okay, dass war völlig i. O., denn die Grünen zählen mittlerweile als „no go!“!

Ach ja, fast vergessen, die so böse „rechtsradikale AfD“!
Niemand beschäftigte sich wahrhaftig mit deren Parteiprogramm (dafür sorgt ja seit Jahren jede Altpartei), sie werden auf Grund des Rufes und der Verfassungsschutzeinstufung betreffs eines Herrn Höcke, abgestempelt und allgemein unter den Begriff „Nazipartei“ abgestempelt!

Vollkommener Blödsinn, es zeugt einzig und allein aus der Angst der Altparteien, ihre Macht zu verlieren.
Zwischenzeitlich verlangt ja bereits die CDU Forderungen, die ehemals von der AfD kamen!

Aber eben ein langes Thema, aber je stärker genau eine AfD wird, umso mehr müssen bisherige Parteien einlenken!

Ich denke, vier Jahre eine Chance für die AfD in Berlin, wenn sich dann noch nicht Vieles zum Positiven für DE ändert, gibt es die nächsten Wahlen und bis dahin haben die Altparteien (natürlich ohne grünes Unheil) die Möglichkeit, einmal wieder zu alter Kraft wie in den 70-ziger und 80-ziger Jahren zu finden!
Leser X
12.10.2023, 20:15 Uhr
Gähn
Langsam wird mir hier aber schon etwas langweilig. Können wir nicht mal über was wichtiges reden? Zum Beispiel über das Wetter?

Mal ganz im Ernst: ich werde das Gefühl nicht los, dass manche nun Herrn Buchmann als Bu(c)hmann für den verhinderten Wahlerfolg von Herrn Prophet publikumswirksam verachten wollen. Das kann man zwar machen. Muss man aber nicht.
geloescht.20240214
12.10.2023, 20:45 Uhr
Bitte berichtet wenn...
...es was zu berichten gibt. Also in dieser Lage von Klage, Verfahren und Beschwerden usw. Entscheidungen der Justiz getroffen wurden. Ansonsten ist das doch alles nur Trasch.
nur_mal_so
12.10.2023, 21:10 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Sorry, aber: das ist bekannt?
diskobolos
12.10.2023, 21:28 Uhr
Darin irren Sie MaPö,
wenn Sie behaupten, dass die AFD eine rechtsextreme Partei ist, wäre eine Erfindung der "Altparteien" und des Verfassungsschutzes.

Ich wiederhole es hier bis zum Beweis des Gegenteils auch wenn ihr quietscht: Drei ehemalige AFD-Vorsitzende haben die Partei genau deshalb verlassen: Bernd Lucke, Frauke Petry und Jörg Meuthen. 20 Daumen-Runter beweisen nur, dass die AFD-Anhänger sich mit dem Anerkennen von Tatsachen schwertun.
Ist
12.10.2023, 22:40 Uhr
Das sind …
alles Spekulationen. Das Gericht wird entscheiden. Dann könnte die nächste Instanz kommen usw.. Interessant wäre gewesen, wenn die nnz recherchiert hätte, wann mit einem Urteil zu rechnen ist. Ist ja wahrscheinlich noch ein bisschen hin … bis jetzt alle paar Tage neue Enthüllungen … das wird nicht durchzuhalten sein. Und was dann?
Klaus K
12.10.2023, 22:50 Uhr
Nordhausen in der Hand des Buchmann Unterstützer Clans
Die Regie über die Stadt hat ,"Nordhausenzusammen" übernommen, die erfolgreich K. Buchmann ins Amt gehupelt hat. Ein "Ausläufer" dieses Bündnisses ist dieser Brief.
K. Buchmann muss im Amt gehalten werden koste es was es will gegen die böse Afd. Kritiker werden fertig gemacht, rechtstaatliche Regeln werden zur Lachnummer.
Im Bündnis halten plötzlich Leute Händchen, die sich eigentlich politisch spinnefeind sind. N. Klodt (CDU) und B. Rinke (SPD) sind da nur die Spitze des Eisbergs.
Nordhausen steckt tiefer im Sumpf als je zuvor. Otto N. muss es ausbaden.
HeiKev
13.10.2023, 11:59 Uhr
"der Feind meines Feindes ist mein Freund"
Mehr als diese Metapher gibt dieser Artikel leider nicht her.

Offensichtlich ist, dass der Artikelschreiber wohl selbst nicht mehr an die 14 konstruierten "Vergehen" des OB glaubt. Er konstruiert hier nämlich ein fünfzehntes "Vergehen". Das ist allerdings genau so aberwitzig wie die vierzehn vorhergehenden. Denn wer unschuldig oder schuldig ist, legen weder ein Herr Jendricke noch ein Herr Greiner fest. Und das ist gut so - das ist Rechtsstaat!
Leser X
13.10.2023, 12:35 Uhr
Na und?
Ich kann nichts schlimmes dabei finden, wenn Leute zusammenhalten, um die Stadt vor einem großen Image-Schaden zu bewahren. Bündnisse sind doch das normalste auf der Welt. Sind wir nicht alle irgendwie und irgendwo verbündet?
Lautaro
13.10.2023, 17:28 Uhr
Nun Herr P.Burkhardt !
Wie immer sind sie das Glühwürmchen in einer mondlosen Nacht ! :-)
Ob die Strategie aufgeht, den Parteilosen gegen den AFD-Kandidaten gewinnen zu lassen und ihn dann per Justitia zu entsorgen.....es bleibt spannend.
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