Do, 14:12 Uhr
06.12.2001
Aufmarsch mit Auflagen genehmigt
Nordhausen (nnz). Der Aufmarsch der NPD am Samstag ist durch das Verwaltungsgericht Weimar genehmigt worden. Allerdings wurden einige Auflagen erteilt.
Das Landratsamt Nordhausen hat heute um 11.44 Uhr per Fax die Mitteilung vom Verwaltungsgericht Weimar erhalten, dass die NPD am 8. Dezember in Nordhausen demonstrieren darf. Somit wurde das vom Landratsamt Nordhausen im November ausgesprochene Demonstrationsverbot aufgehoben, erklärte der 1. Beigeordnete des Landkreises, Matthias Jendricke, gegenüber nnz.
Zumindest bei den Auflagen ist das Gericht im wesentlichen den Begründungen des Landratsamtes gefolgt. So ist es der NPD untersagt, ihre angemeldeten Redner Horst Mahler und Frank Schwerdt auf der Veranstaltung sprechen zu lassen. Außerdem wurde untersagt, Patrick Wieschke als stellvertretenden Organisationsleiter fungieren zu lassen. Das Mitführen von Fackeln bei der Versammlung ist ebenfalls vom Gericht verboten worden.
Die Landkreisverwaltung wird gegen die Entscheidung des Gerichts zwar noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen, der Erfolg ist allerdings zweifelhaft, gab Matthias Jendricke zu. Daher laufen auch bereits die konkreten Absprachen mit der Polizei, um am Samstag die Ordnung und Sicherheit der Bürger in Nordhausen gewährleisten zu können. Bereits genehmigt ist eine angemeldete Veranstaltung von SPD und PDS, welche für das agierende Bündnis Nordhausen gegen Nazis den Veranstaltungsbereich um das Rathaus zugewiesen bekommen hat.
Autor: nnzDas Landratsamt Nordhausen hat heute um 11.44 Uhr per Fax die Mitteilung vom Verwaltungsgericht Weimar erhalten, dass die NPD am 8. Dezember in Nordhausen demonstrieren darf. Somit wurde das vom Landratsamt Nordhausen im November ausgesprochene Demonstrationsverbot aufgehoben, erklärte der 1. Beigeordnete des Landkreises, Matthias Jendricke, gegenüber nnz.
Zumindest bei den Auflagen ist das Gericht im wesentlichen den Begründungen des Landratsamtes gefolgt. So ist es der NPD untersagt, ihre angemeldeten Redner Horst Mahler und Frank Schwerdt auf der Veranstaltung sprechen zu lassen. Außerdem wurde untersagt, Patrick Wieschke als stellvertretenden Organisationsleiter fungieren zu lassen. Das Mitführen von Fackeln bei der Versammlung ist ebenfalls vom Gericht verboten worden.
Die Landkreisverwaltung wird gegen die Entscheidung des Gerichts zwar noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen, der Erfolg ist allerdings zweifelhaft, gab Matthias Jendricke zu. Daher laufen auch bereits die konkreten Absprachen mit der Polizei, um am Samstag die Ordnung und Sicherheit der Bürger in Nordhausen gewährleisten zu können. Bereits genehmigt ist eine angemeldete Veranstaltung von SPD und PDS, welche für das agierende Bündnis Nordhausen gegen Nazis den Veranstaltungsbereich um das Rathaus zugewiesen bekommen hat.

