eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Mi, 10:14 Uhr
02.08.2023
Ein Blick in die Statistik

30 Millionen aus Erbe und Schenkung

In Thüringen wurde im Jahr 2022 eine Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 30,6 Millionen Euro festgesetzt und damit 0,2 Millionen Euro mehr als im Vorjahr...

Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik wurden vom Finanzamt Gotha, welches in Thüringen für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständig ist, 1 916 relevante Steuerbescheide für unbeschränkt Steuerpflichtige erteilt.

Nach Berücksichtigung von Steuerbefreiungen und Freibeträgen sowie der Vorerwerbe lag dem Fiskus für die Steuerermittlung insgesamt ein steuerpflichtiger Erwerb von 145,0 Millionen Euro zu- grunde.

Anzeige Refinery (lang)
In 1510 Fällen ging der steuerpflichtige Erwerb auf Erwerbe von Todes wegen zurück. In 1 062 Erblassungen entstand ein Gesamtwert der Nachlassgegenstände von 249,9 Millionen Euro. Demgegenüber standen 46,5 Millionen Euro Nachlassverbindlichkeiten, sprich Erwerbslasten, die den steuerpflichtigen Erwerb der Erben reduzierten, wie beispielsweise Hypotheken, Steuerschulden, Erbfallkosten oder andere Schulden. Somit ergab sich ein Reinnachlass von 203,4 Millionen Euro.

Für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbe von Todes wegen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 117,9 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 26,0 Millionen Euro. Für 82 Prozent der unbeschränkt Steuerpflichtigen lag der steuerpflichtige Erwerb unter 100 000 Euro. Diese trugen nur zu 33 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer insgesamt bei.

Im Festsetzungsjahr 2022 kam es zu 422 steuerpflichtigen Schenkungen. Für die unbeschränkt steuerpflichtigen Schenkungen wurde ein steuerpflichtiger Erwerb von 27,1 Millionen Euro festgestellt. Die festgesetzte Steuer belief sich auf 4,5 Millionen Euro. 88 Prozent aller Schenkungen an unbeschränkt Steuerpflichtige entfielen auf einen steuerpflichtigen Erwerb von unter 100 000 Euro. Diese trugen zu 40 Prozent zur festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Schenkungen bei.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Jäger53
02.08.2023, 10:31 Uhr
Steuer
Ist es nicht eine Frechheit das man auf ein Geschenk Steuern bezahlen muss. Ich hoffe nur das der Personenkreis der diese Steuer beschlossen hat und die Personen die diese Steuer durch zu setzen haben auch bezahlen und keine Schlupflöcher finden um zu tricksen. Suchen werden Sie auf jeden Fall.
PandaR
02.08.2023, 11:24 Uhr
Steuer = Frechheit
Wie immer beim kleinen (Jägers-) Mann:
Steuer = Frechheit
Regeln = doof
Staat / Gemeinwesen - noch mehr Regeln = noch doofer
Ampel = am doofesten
Es geht hier um die Übertragung von (großen) Vermögen. Warum soll das nicht besteuert werden?
Der „kleine Mann“ in seiner AFD-Blase, wird vermutlich nie davon betroffen sein, aber Hauptsache er hat wieder einen Aufreger und kann sich hier als sache- und fachkundiger Kommentator seinen Frust von der Seele schreiben.
Weiter so!
diskobolos
02.08.2023, 11:41 Uhr
Was Sie eigentlich sagen wollten, Jäger53
ist doch "Sind Steuern nicht überhaupt eine Frechheit?"

Woraus sollte denn ein Staat nach Ihrer Meinung Steuern ziehen?
H.Freidenker
02.08.2023, 12:20 Uhr
So Unrecht hat der Jäger aber nicht,
sicher braucht der Staat Einnahmen, auch durch Steuern vom Bürger.
Aber mal in Betracht ziehen, wie einfach es für den Staat ist sie zu erheben und wie einfach es ist, sie zu verschleudern.
Zahlt der Bürger nicht, macht er sich strafbar.
Verschwendet der Staat (Politiker) die Steuern, (z.B. Herr Scheuer CSU-Verkehrsminister), dann grinst der sich eins, denn das wird nicht bestraft.
Jäger53
02.08.2023, 12:24 Uhr
diskobolos Steuern
Ich meinte nur diese Steuer. Und nein ich bin kein AFD Wähler und in keiner AFD Blase wie ich gelesen habe. Ich frage mich nur was es mit irgend einer Partei zu tun hat, wenn man gegen eine bestimmte Steuer ist. Aber es ist bestimmt nicht schlecht eine Reichensteuer für Personen einzuführen die mehr als eine Million Euro (Egal ob auf dem Konto, Ländereien, Firmen usw. ) egal in welchem Land.
RWE
02.08.2023, 13:09 Uhr
PandaR
sie fragen, wum die Übertragung von (großen) Vermögen nicht besteuert werden soll? Wenn zum Beispiel ein Haus verschenkt oder vererbt wird, wurden darauf schon Steuern bezahlt, und zwar aus bereits schon einmal versteuerten Einkommen. Und dieses Geld wurde von keinen Politiker verdient.
Und ja, ich denke, Steuern sind schlecht, aber eben auch nötig. Bis zu einem gewissen Punkt. Anstatt aber immer weiter umzuverteilen und die Wirtschaft damit ins Ausland zu vertreiben und den einfachen Bürger aus der Verantwortung zu nehmen (Bürgergeld) sowie ein Bürokratiemonster zu erhalten, sage ich : Steuern runter! Die öffentliche Hand sollte nur das nötigste machen und mit unseren (!!) Steugeldern umgehen zu lernen. Dadurch würden Waren und Dienstleistungen günstiger für alle. Das ist allemal besser als den Bürger aus einer Tasche sein (!!) sauer verdientes Geld zu ziehen und in die andere etwas zurückzustecken.

Anmerkung techn. Support:
Genau dafür gibt es Freibeträge.
RWE
02.08.2023, 16:45 Uhr
Klar gibt es Freibeträge
Wenn ich erbe oder vererbe werden wohl keine Steuern anfallen. Trotzdem finde ich es ungerecht, wenn Sachwerte oder Vermögenswerte, welche aus bereits versteuerten Geldern hervorgegangen sind, wieder versteuert werden. nur weil vererbt oder verschenkt wird.
diskobolos
02.08.2023, 17:47 Uhr
Ich möchte Ihnen nicht unrecht tun Jäger53
Sie wissen aber schon, dass hier der Sinn von Steuern allgemein schon angezweifelt wurde. Einer bestimmten Partei hatte ich Sie jedenfalls auch nicht zugeordnet.

Wenn wir uns also schon einig sind, dass Steuern für das Aufrechterhalten der Gesellschaft notwendig sind, ist eine wichtige Frage, was besteuert werden soll: Ist es nicht merkwürdig, dass wir uns an die ESt gewöhnt haben, aber uns ärgern, wenn unsere Kapitalerträge besteuert werden?

Ihr Argument, beim Vererben geht es ja um schon mal Versteuertes, könnte man genauso auf Verbrauchssteuern anwenden. Es trifft auch nur auf den Erblasser zu, dem Erben fällt es einfach so zu. Ein Grundstück, das seit 50 Jahren im Familienbesitz ist kann heute zehnmal soviel wert sein wie beim Kauf. Warum soll es besser behandelt werden als Geldvermögen, bei dem regelmäßig Kapitalertragssteuern anfallen? Beim Vererben innerhalb einer Familie gibt es bekanntlich hohe Freibeträge.

Gerechter wäre noch eine Vermögenssteuer. Schließlich können große Vermögen i. d. R. auch nicht ohne die Gesellschaft gebildet werden. Nur ist hier die Ermittlung schwierig, etwa, wenn teure Kunstwerke dazu gehören.

Die Forderung Politiker für Fehler materiell haftbar zu machen halte ich für billigen Populismus. Andernfalls müsste man sie für für richtige Entscheidungen auch zusätzlich belohnen. Es geht in jedem Fall um Beträge, die auch hohe Einkommen weit übersteigen. Wer würde unter diesen Umständen noch ein Amt übernehmen?
RWE
02.08.2023, 20:59 Uhr
diskobolos
wir haben ja, glaube ich, 400000€ Freibeträge. Es wird nicht viele betreffen. Allerdings, wenn man das Glück hat vom Großonkel aus München eine Villa am Bodensee zu erben, kann man selbige vielleicht gar nicht annehmen, weil die Erbschaftssteuer so hoch ist.
Mit der Einkommenssteuer haben sie recht. Ich finde alle Einkommen, sagen wir unter 3000€ sollten Steuerfrei sein. Wenn dann noch die Mehrwertsteuer gesenkt werden würde, kann ich mich mit eine, gut durchdachten Vermögenssteuer anfreuden. Da darf aber zum Beispiel die selbstgenutzte Immobilie nicht als Vermögen zählen.
Ich glaube, de öffentliche Hand mischt sich viel zu viel in die Belange der Bürger ein hat dadurch einen hohen Finanzbedarf. Hier wäre auch eine Stellschraube.
Hallogemeinde
03.08.2023, 08:09 Uhr
@ PandaR
ich sehe das auch als nicht in Ordnung an. Aus meiner Sicht ganz klar doppelt besteuert. Die Vermögen die vererbt werden, sei es Haus, Geld oder sonst was wurden alle schon vorher besteuert. Zinserträge bei Sparern werden besteuert, Gespartes Einkommen wurde besteuert durch Einkommenssteuer, wenn man ein Haus kauft oder baut bezahlt man sich schon dumm und dämlich an Steuern und wenn man es dann vererbt wird nochmal Steuer erhoben. Eindeutig zu viel des Guten und ganz klar doppelt besteuert. Sowas sollte grundsätzlich abgeschafft bzw. verboten werden.
A-H-S
03.08.2023, 17:41 Uhr
Die vereinigten Umverteiler sind wieder am Werk
Soso, da wollen also einige das Vermögen besteuern? Da sind wieder viele Ahnungslose unterwegs.

Ihr wisst aber schon, dass die Vermögensbesteuerung 1996 aus gutem Grund ausgesetzt wurde. Es ist schlichtweg zu aufwendig die Steuer zu ermitteln und sie ist nicht fair. Hier nur einige Punkte, warum dem so ist:
Wie will man den Goldbarren unter dem Bett besteuern? Wie will man den van Gogh über dem Kamin besteuern? Was macht Ihr mit dem Oldtimer? Der Uhrensammlung? Kommt dann jedes Jahr jemand vorbei und durchsucht mein Haus? Und anschließend kommt ein Experte, der dann die Bewertung vornimmt? Jedes Jahr?

Was ist, wenn Habeck sich ein neues Gesetz einfallen lässt und das Haus deshalb dramatisch an Wert verliert? Wie ist das bei der Inflation? Mal angenommen, ich habe eine halbe Mille auf der hohen Kante, dann habe ich durch die staatlich erzeugte Inflation nur im letzten Jahr 50.000 verloren. Gibt es da auch eine negative Steuer und ich bekomme den Verlust erstattet?

Wie ist das bei Selbständigen, die nicht im gesetzlichen Rentensystem sind und deshalb Vermögen aufbauen müssen, welches sie dann im Alter verbrauchen? Man will das besteuern, was sie später benötigen, um davon zu leben? Dann muss man konsequenterweise die zukünftigen Renten/Pensionen auch besteuern - es ist ja ein Anspruch, den der Pensionär hat und den man durchaus quantifizieren kann. Ein Gebot der Fairness.^^
Wir behandeln wir Betriebsvermögen, da kommt schnell mal eine Mille zusammen. Wird da zukünftig in den Bestand hineinbesteuert, unabhängig davon, ob die Firma Gewinn erzielt oder nicht?

Für die Freunde der Vermögenssteuer - vielleicht arbeitet Ihr Euch erstmal an diesen Punkten ab. Und ja, ich sehe die zunehmende Konzentration von Vermögen kritisch. Aber eine Vermögenssteuer ist definitiv nicht die Lösung.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)