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Mo, 09:05 Uhr
24.04.2006

Richter Kropp: Der Partyclub

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Das Mitmachen in einem so genannten Partyclub macht sicherlich viel Spaß, kostet aber auch eine „Stange Geld“. Wenn es da Probleme gibt, dann muß sich Amtsrichter Christian Kropp um die Folgen kümmern.


Als Ralf W. (31, Name geändert) aus Ebeleben im Dezember 2004 seine Zeitung aufschlug, fiel ihm im Anzeigenteil eine unbekannte Schöne auf, die den Leser zum Kennenlernen einlud. Angeregt durch das Bild wollte W. gerade diese Schöne kennenlernen und suchte Kontakt mit der in der Annonce angegebenen Firma. Schnell erschien eine Dame in seiner Ebelebener Wohnung am 7.01.2005 und schloß mit ihm einen Vertrag ab, der zur Teilnahme an Disco- und Cocktailpartys berechtigte. Das Kennenlernen von Frauen war auch Vertragsinhalt, jedoch erschien Ende Januar 2005 bei W. nicht die Schöne aus der Zeitung, so dass er an weiteren Kontakten keine Lust mehr verspürte. Inzwischen liefen die Monatsraten für diesen Vertrag auf, insgesamt 1500 €. Die bezahlte W. auch später nicht, so dass die Staatsanwaltschaft Mühlhausen ihn wegen Betruges vor dem Sondershäuser Amtsgericht anklagte.

Dort war Ralf W. kein Unbekannter. Wegen Verkehrs- und Körperverletzungsdelikten hatte ihn das Sondershäuser Amtsgericht insgesamt sechsmal verurteilt, teilweise hatte er auch die Strafen im Gefängnis zu verbüßen gehabt. Vor Gericht half ihm sein Vorbringen, der Vertrag sei sittenwidrig gewesen, wenig. Denn der Richter sah den Vertrag nicht als bloßen Partnerschaftsvermittlungsvertrag an, da zahlreiche Nebenleistungen damit verbunden waren. Es stellte sich hingegen schnell heraus, dass der arbeitslose Mann im Januar überhaupt kein Geld für diese Dienste hatte. Schon 2004 hatte er die eidesstattliche Versicherung abgegeben und war damit pleite.

Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe war dann die Folge für diese neue Tat. Diese Strafe wurde auch nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt. Denn Ralf W. steht unter laufender Bewährung und erhielt vom Bewährungshelfer zudem eine schlechte Prognose. Was so nett mit einer Kontaktanzeige begann, endete damit vor Gericht mit Gefängnis. Doch Ralf W. hat vielleicht Glück, wenn ihm das Landgericht Mühlhausen bei seinen Problemen hilft. Denn der junge Mann hat gegen das amtsrichterliche Urteil Berufung eingelegt.
Autor: nnz

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