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So, 14:24 Uhr
23.04.2023
Polizeibericht

Täter schnell ermittelt

Gestern Abend gegen 18 Uhr wurde in Nordhausen die Polizei in die Sundhäuser Straße gerufen. Dort wollte die Halterin eines Fahrzeuges eine Sachbeschädigung an ihrem PKW anzeigen...

Durch einen Täter wurde der Heckscheibenwischer zerstört und anschließend entwendet. Die Halterin konnte eine Personenbeschreibung des Täters angeben.

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Zeitgleich stellte sich ein Bürger auf der Dienststelle der Polizei Nordhausen vor und beanzeigte sein entwendetes Mobiltelefon. Hier hatte ein ebenso männlicher Täter in der Halleschen Straße, während der Fahrer im Auto saß, auf den Beifahrersitz gegriffen und das dort abgelegte Mobiltelefon an sich genommen. Anschließend flüchtete der Täter. Auch dieser Bürger gab eine Personenbeschreibung ab.

Auffällig war nun, dass beide Personenbeschreibungen der unabhängig voneinander Geschädigten sich glichen.

Im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen, zu den angezeigten Sachverhalten, wurde eine Adresse in der Sundhäuser Straße abgeprüft. Die dort angetroffene Person räumte die Taten, darauf angesprochen, ein und händigte den Beamten das entwendete Handy aus.

Somit konnten beide Taten aufgeklärt und dem Geschädigten das Handy anschließend wieder ausgehändigt werden.
Autor: red

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Kommentare
Gehard Gösebrecht
23.04.2023, 15:21 Uhr
Jetzt weiß ich
Dass es gut ist, dass sich in meinen Handschuhfach nicht nur Handschuhe befinden.
Alex Gösel
23.04.2023, 21:52 Uhr
Herr Gösebrecht
Ich bin ein Zeuge der Vorfälle, Ich weiß also sehr genau, was ich jetzt schreibe!

Erstens ist physische sowie psychische in diesem speziellen Fall sehr unangebracht. Der Beschuldigte scheint psychisch krank zu sein. Dies schützt ihn jedoch nicht vor einer Strafe, aber der Mensch gehört auch ordentlich versorgt!

Zweitens ist es mehr als Unklug von Ihnen, es so zu umschreiben als hätten Sie eine Waffe in Ihrem Handschuhfach. Vielleicht sind SIE ein Fall für den Staatsanwalt?
Kobold2
24.04.2023, 07:33 Uhr
Weder der eine
noch der andere Mitmensch ist Eine Bereicherung für die Gesellschaft.....
Amerikanische Verhältnisse halte ich in dem Fall nicht für nachahmenswert.
Wie Bitte
24.04.2023, 08:02 Uhr
Herr Gösebrecht -
- droht auf dieser Plattform des öfteren mit Selbstjustiz. Sein "der (Täter) bekäme von mir schöne Grüße aus Solingen!" ist zum Beispiel bestens bekannt.
Gehard Gösebrecht
24.04.2023, 08:57 Uhr
Wieso Selbstjustiz?
Selbstverständlich meine ich mit "nicht nur" ein Telefonverzeichnis, in dem für den Täter Telefonnummern zu finden sind, um den richtigen Ansprechpartner für sein physischen Leiden zu finden.
Von Waffen und Selbstjustiz kann doch wohl nicht geschrieben worden sein.
"Ich liebe Euch doch alle!" ( Erich Mielke)
Gehard Gösebrecht
24.04.2023, 09:07 Uhr
Noch mal zum Mitlesen und inne gehen
Niemand in dieser bunten und schönen Republik muss sich, auch nicht von psychisch kranken Mitbürgern angreifen, bestehlen und oder in anderer Weise zu etwas nötigen lassen.
Der werte Gesetzgeber schreibt dazu:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 32 Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ich hoffe, das ist für meine liebevollen Mitschreiber und Mitbürger verständlich genug.
nur_mal_so
24.04.2023, 09:31 Uhr
Das haben Sie sehr schön zitiert, lieber Herr Gösebrecht,
Sie sollten aber auch auf die genaue Formulierung achten - der Staatsanwalt macht das später nämlich auch. Ihre häufig angesprochenen "Grüße aus Solingen" könnten evtl. nicht als "erforderliche Verteidigung" nach Absatz 2 eingestuft werden, wenn jemand nach Ihrem Handy greift.
Öffentlich (immer wieder) zu drohen, jemanden z.B. wegen eines Diebstahlversuches abzustechen geht weit über das hinaus, was der Gesetzgeber unter "Notwehr" und "erforderliche Verteidigung" versteht. Gerade das immer wieder Ankündigen fällt dann schnell unter "vorsätzliche Körperverletzung".

Diskussion beendet? Ja, sehr gern.
Gehard Gösebrecht
24.04.2023, 10:14 Uhr
Bevor sich nachher einige Kandidaten wieder auf die Straße kleben
Möchte ich etwas richtig stellen.
Man muss die Paragraphen richtig durchlesen und interpretieren können.
Wenn man nur für sich selbst eine Meinung starr vertritt und mit irgendwelchen staatsanwaltlichen Fantasiehandlungen sein Leben gestaltet, dann kann das nicht gutgehen.
Ich habe zum Beispiel nicht dem Komfort, offiziell eine Waffe tragen und mich gegen rechtswidrige Angriffe damit schützen zu können.
Deshalb muss ich mir anderes Equipment vorhalten, da ich mich auf Grund meines fortgeschrittenen Alters und derzeitigen Gesundheitszustandes, nicht mehr auf lange Zweikämpfe einlassen will und kann.
Ich will auch nicht warten bis sich einige Staatsdiener nach einen telefonischen Hilferuf nach endlosen 35 Minuten innerstädtisch endlich von der Kaffeemaschine losreissen.
Ich habe Verantwortung für meine Familie, dessen Eigentums und für mich selbst.
Deshalb sollte man sich hier nicht so einen Kopf wegen mir sondern um den Täter machen.
Wer mich und mein Eigentum angreift, der hat in diesen Moment sein Recht auf körperliche Unversehrtheit verwirkt!
Ich persönlich greife auch keine anderen Mitbürger an und versuche denen was wegzunehmen.
Das Selbige verlange ich von meinem Gegenüber.
Wer das nicht begreift, dem kann ich dann nicht mehr helfen.
Dann ist für diesen das letzte Gebet gesprochen.
urbach44
24.04.2023, 11:03 Uhr
Strafanzeige
Was passiert denn nun mit dem Täter ? Handy zurückgegeben und alles okay ? Oder erhält der Täter auch eine Strafanzeige wegen Diebstahl und Sachbeschädigung? Leider gab es dazu im Bericht keine Aussage.
Wie Bitte
24.04.2023, 12:34 Uhr
Ach so,
wer versucht, Ihr Handy zu stehlen, für den sind mit "Solinger Grüßen" auch noch die letzten Gebete gesprochen?
Ich könnte mich irren, aber einen versuchten Handy-Diebstahl durch Totschlag/Mord zu vereiteln, könnte eventuell nicht mehr so gaaanz unter den "Notwehr"-Paragraphen fallen.

Ich finde es bedenklich, dass Sie sich da auch noch im Brustton der Überzeugung derart im Recht fühlen. Da machen Sie mir mehr Angst als jeder Langfinger.
Alex Gösel
24.04.2023, 13:11 Uhr
Herr/Frau urbach44,
wenn Sie meinen obigen Kommentar gelesen und auch verstanden (!) hätten, würde sich ihre Frage nach einer Anzeige erübrigen. Alles weitere entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft. Kurzum: das Verfahren ist in der Schwebe, wie es im Juristischendeutsch so schön heißt. Jetzt verstanden @urbach44?

Zu Herrn Gösebrecht: Bring dich nicht noch weiter in die Bredouille, Junge! Das alles liest sich wie Ausflüchte suchen! Also: Hirn vorher einschalten, Junge!
Gehard Gösebrecht
24.04.2023, 13:41 Uhr
Wer wird hier totgeschlagen oder ermordet? @Wie Bitte
Einfach nur schön Abstandhalten, nicht in fremde Autos hineingreifen um etwas zu stehlen.
Nicht andere Menschen zu etwas nötigen oder diese bedrohen oder schlagen und schon ist alles in Ordnung.
Wer das nicht begreift muss eben mit den Konsequenzen leben.
Bei mir fast keiner ungestraft in die Jackentasche oder in das Auto, um mir mein Galaxy für ca. 800 Eurotaler mit samt den privat Daten darauf zu entwenden.
Ich diskutiere da nicht lange rum!
Wenn sich andere das antun wollen, dann bitte schön.
Ich nicht!
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