eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 07:24 Uhr
16.04.2023
In Wald und Flur gilt von 1. April bis 15. Juli die Leinenpflicht

Hunde bitte immer an der Leine lassen

Im Frühling gönnen sich Hundebesitzer mit dem „besten Freund des Menschen“ wieder den dringend benötigten Auslauf in der freien Natur. Dabei heißt es nicht selten „Leinen los“. Doch Vorsicht – hier droht Gefahr!...

Die Goslarer Umweltverbände BUND, NABU sowie Natur- und Umwelthilfe Goslar appellieren an alle Hundebesitzer: „Lassen Sie Ihren Hund bitte an der Leine!“

Die Feldlerche (Foto: Manfred Delpho) Die Feldlerche (Foto: Manfred Delpho)

Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses sind Vögel und andere wildlebende Tiere besonders störempfindlich. Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Rufe von Herrchen oder Frauchen unbeachtet bleiben.

Rehkitze, aber auch der Nachwuchs der bodenbrütenden Vogelarten sind derzeit besonders gefährdet. Ein typischer Bodenbrüter ist zum Beispiel die Feldlerche. Ihr Bestand schrumpft in den letzten Jahrzehnten bedrohlich.

Anzeige symplr (1)
Wie im letzten Jahr mehren sich bei den Verbänden wieder Anfragen von Bürgern, die sich über mangelnde Kontrolle und Umsetzung der gültigen gesetzlichen Regelungen beschweren. Hier appellieren die Verbände an alle Hundebesitzer, die Festlegung der derzeitigen Hundeanleinpflicht zu beherzigen, und an alle zuständigen Kommunen, stärkere diesbezügliche Kontrollen durchzuführen, denn was nützen die besten Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht überwacht wird!

Hundebesitzer, die ein Herz für die wilden Tiere haben, lassen beim Spaziergang ihren Liebling an der Leine. Freien Auslauf gibt es in der Brut- und Setzzeit nur im heimischen Garten oder auf ausgewiesenen Flächen in Städten und Gemeinden, die für Parks und Grünanlagen gesonderte Regelungen schaffen können.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
takuma
16.04.2023, 11:11 Uhr
nicht nur Hundebesitzer
Auch Windparkbesitzer sollten sofort ihre Anlagen abschalten. Wenn sie ein Herz für unsere gefiederten Freunde haben.
Helena2015
16.04.2023, 11:56 Uhr
… da gebe ich …
den ersten Kommentator vollkommen recht.

Des Weiteren sollten die Windkraftanlagen gar nicht erst aufgebaut werden, denn dafür wird abgeholzt und die Umwelt geschädigt.
Auch Solarparks richten mehr Schaden an als sie Nutzen bringen (wann schien das letzte Mal die Sonne in DE?).

Außerdem gibt es in unseren Wäldern auch wieder Wölfe und Luchse, die extra angesiedelt wurden (sehr gut und richtig), erhalten diese auch Leinenpflicht????

Das letzte saubere Atomkraftwerk wurde abgeschaltet, dafür kauft DE Atomstrom aus Frankreich!

Wie irrational handelt die Regierung eigentlich noch??
Örzi
16.04.2023, 12:30 Uhr
Alles eine Frage der Erziehung
Ein Hund muss auch mal frei laufen dürfen in der Natur. Er will rennen und schnüffeln. Das ist sein Naturell. Ihm das auf Dauer zu untersagen ist keine artgerechte Haltung.
Zwischenrufer
16.04.2023, 16:11 Uhr
Leinenpflicht in Nordhausen
Ungeachtet der im Artikel genannten Regelungen sind nach der (weitergehenden) Nordhäuser Stadtordnung Hunde auf Straßen (einschließlich Geh- und Radwegen, Brücken, Tunneln, Treppen, Durchgängen, Böschungen, Stützmauern, Gängen, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämmen, Rand- und Sicherheitsstreifen) sowie bei Umzügen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Fußgängerzonen, Spielstraßen und verkehrsberuhigten Bereichen, in Gaststättenbetrieben, in Grün- und Parkanlagen, auf Gedenkplätzen und in Gedenkanlagen, in Gewässern und an Ufern, in Sportstätten, auf Zelt- und Campingplätzen, in der Umgebung des Tierheimes, in öffentlichen Verkehrsmitteln und – soweit eine Satzung dies vorsieht – in sonstigen öffentlichen Einrichtungen an einer reißfesten Leine zu führen – und das das gesamte Jahr über, nicht nur während der Brut- und Aufwuchszeit.

Ich bitte um Beachtung, den anderen Menschen, insbesondere den Kindern, zu liebe!
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)