Di, 16:15 Uhr
11.04.2006
Althaus übernimmt Ehrenpatenschaft
Nordhausen (nnz). Deutschlandweit wird seit geraumer Zeit über den ausbleibenden Kindersegen debattiert. Wenn das so weiter geht, sterben die Deutschen in absehbarer Zeit aus, prophezeit man in den Talkshows. Dass es in dieser Frage auch noch – wenn auch nur wenige – gute Beispiele gibt, davon konnte sich Landrat Joachim Claus am heutigen Dienstagmorgen überzeugen.
Der Landrat hatte eine sehr angenehme Aufgabe übertragen bekommen. Auf Bitte des Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus besuchte er die Nordhäuser Familie Gabriele Rössler und Marcel Siewert. Am 11. Januar diesen Jahres war ihr sechstes Kind – ein Mädchen - zur Welt gekommen. Claus überbrachte herzliche Glück- und Segenswünsche des Landesvaters für die Eltern und für die kleine Lee-Ann Sophie. In seinem Gepäck hatte er ein offizielles Glückwunschschreiben, eine Urkunde über die Ehrenpatenschaft sowie einen Zuwendungsbescheid.
Joachim Claus zollte der kinderreichen Familie seine Hochachtung und wünschte den Eltern viel Kraft für die Bewältigung ihrer Aufgaben bei der Betreuung und Erziehung ihrer sechs Kinder. In bewegten Worten bedankte sich die Familie für die Patenschaftsübernahme und den persönlichen Besuch des Landrates.
Autor: nnzDer Landrat hatte eine sehr angenehme Aufgabe übertragen bekommen. Auf Bitte des Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus besuchte er die Nordhäuser Familie Gabriele Rössler und Marcel Siewert. Am 11. Januar diesen Jahres war ihr sechstes Kind – ein Mädchen - zur Welt gekommen. Claus überbrachte herzliche Glück- und Segenswünsche des Landesvaters für die Eltern und für die kleine Lee-Ann Sophie. In seinem Gepäck hatte er ein offizielles Glückwunschschreiben, eine Urkunde über die Ehrenpatenschaft sowie einen Zuwendungsbescheid.
Joachim Claus zollte der kinderreichen Familie seine Hochachtung und wünschte den Eltern viel Kraft für die Bewältigung ihrer Aufgaben bei der Betreuung und Erziehung ihrer sechs Kinder. In bewegten Worten bedankte sich die Familie für die Patenschaftsübernahme und den persönlichen Besuch des Landrates.


